Travelite - Mein Reisegepäck Gesamtkatalog 2019/2 | Page 56

56 WICHTIGE HINWEISE WICHTIGE HINWEISE GARANTIE Die Produktion von travelite Produkten unterliegt ständigen Kontrollen. Auch die jeweiligen Rohmaterialien und Acces- soires werden vor ihrer Verwendung streng geprüft. Sollten Sie jedoch wider Erwarten ein­­mal Veranlassung zur Bean- standung eines travelite Produktes haben, bitten wir Sie, Folgendes zu berücksichtigen: Die travelite Garantielaufzeit beträgt, je nach Produkt, 2-3 Jahre (Genaues entnehmen Sie bitte der jeweiligen Garantiekarte) und gilt unter Berücksich- tigung folgender Maßgaben: Lediglich Materialfehler und durch mangelnde Verarbeitung verursachte Defekte können reklamiert werden. Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung, Überla- stung, Unfälle, Säuren/chemische Lösungsmittel, ex- treme Temperaturen, Wasser, normale Abnutzung in- folge Gebrauchs oder auf unsachgemäßen Transport AUF- GEGEBENES FLUGGEPÄCK Abhängig von der befördernden Fluglinie wird Gepäck ent- weder nach dem Gesamtgewichts- oder Stückprinzip beför- dert. Auch gilt es, bei vielen Beförderern auf die inzwischen eingeführte sogenannte “maximale Größe für aufgegebenes Gepäck” zu achten. Gesamtgewichtsprinzip Dies bedeutet, es dürfen bis zu einem gewissen Gesamt­ gewicht mehrere Gepäckstücke frei aufgegeben werden, deren Einzelgewichte in Summe addiert ein definiertes maximales Gesamtgewicht nicht überschreiten dürfen. Je nach Buchungsklasse gibt es meist unterschied­liche maxi- male Gesamtgewichtslimits. Wird dieses Limit überschritten, hat der Beförderer das Recht, Übergepäckgebühren zu ver- langen. durch Dritte etc. zurückzuführen sind, können verständ- licherweise nicht anerkannt werden. Bei fehlerhafter Ware besteht ein Reklamationsrecht inner- halb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. In den Produktanhängern der travelite Produkte ist eine Garantiekarte integriert. Die ausgefüllte, abgestempelte Garantiekarte dient, zusammen mit dem Kassenbon, als Kaufnachweis für die Garantie und ist bitte aufzubewahren. Sollte an dem fraglichen Produkt keine Garantiekarte be- festigt gewesen sein, dient der Kassenbon als Kaufnach- weis für die Garantie. Während der Garantielaufzeit ist, im Schadensfall, Ihr Fachhändler Ihr Ansprechpartner. Er wird Ihre Probleme lösen können. Aus organisatorischen Grün- den müssen Reklamationen über den Handel abgewickelt werden. Stückprinzip Dies bedeutet, es darf eine klar definierte Stückzahl an G epäckstücken frei aufgegeben werden. Das maximale G ewicht dieser Gepäckstücke ist zusätzlich, je nach Klasse unterschiedlich, nach oben begrenzt. Beispielsweise dürfen aktuell in der Economy Klasse der Lufthansa* Passagiere je ein Gepäckstück à max. 23 kg kostenfrei einchecken, in der Business Klasse je zwei Gepäckstücke à 32 kg. Maximale Größe Viele Fluggesellschaften setzen inzwischen eine Obergren- ze bezüglich der Abmessungen bei aufzugebenem Gepäck. Liegen die Maße darüber, können Sperrgepäckaufschläge erhoben werden. So setzt zum Beispiel die Lufthansa*, als eine von vielen Airlines, auf die sogenannte “158-cm-Regel”. Folgende Empfehlungen möchten wir Ihnen gerne noch mit auf den Weg geben: Überprüfen Sie nach jeder Reise alle Ihre Gepäckstücke sofort noch in der Gepäckausgabe (ggf. noch vor dem Passieren der Zollabfertigung) auf Schäden. Sollten Sie Transportschäden feststellen, reklamieren Sie diese sofort mündlich und schriftlich beim Informationsstand Ihres Beförderers (Fluggesellschaft, Reederei, Busunterneh- mer, etc.) und lassen Sie sich diese Schäden auch schriftlich bestätigen. Bei sofortiger Anmeldung entstandener Schäden beim zuständigen Transporteur können Sie im Allgemeinen mit einer schnellen und großzügigen Regulierung rechnen. Um Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen, hilft Ihnen sicherlich auch Ihr kompetenter Fachhändler bei der Erstel- lung eines Gutachtens/Kostenvoranschlages. Schließen Sie auch, wenn möglich, eine zusätzliche Gepäckversicherung ab. Solange Höhe, Breite und Tiefe des Gepäckstückes addiert kleiner/gleich 158 cm sind, ist das Gepäckstück kein Sperr- gepäck. Ist beispielsweise ein Koffer 70 cm hoch, 45 cm breit und 25 cm tief, ergibt sich in Summe ein Maß von 140 cm. Somit wäre dieser Koffer kein Sperrgepäck. Vor dem Erwerb eines neuen Gepäcks bzw. dem Antritt einer Reise empfehlen wir, im Vorfeld die genauen Vorgaben beim jeweiligen Reise­büro oder Beförderer abzufragen, damit das ausgewählte Produkt maßgerecht auf die jeweiligen Bedürf- nisse abgestimmt ist.