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WICHTIGE HINWEISE
WICHTIGE HINWEISE
GARANTIE
Die Produktion von travelite Produkten unterliegt ständigen
Kontrollen. Auch die jeweiligen Rohmaterialien und Acces-
soires werden vor ihrer Verwendung streng geprüft. Sollten
Sie jedoch wider Erwarten einmal Veranlassung zur Bean-
standung eines travelite Produktes haben, bitten wir Sie,
Folgendes zu berücksichtigen: Die travelite Garantielaufzeit
beträgt, je nach Produkt, 2-3 Jahre (Genaues entnehmen Sie
bitte der jeweiligen Garantiekarte) und gilt unter Berücksich-
tigung folgender Maßgaben:
Lediglich Materialfehler und durch mangelnde Verarbeitung
verursachte Defekte können reklamiert werden.
Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung, Überla-
stung, Unfälle, Säuren/chemische Lösungsmittel, ex-
treme Temperaturen, Wasser, normale Abnutzung in-
folge Gebrauchs oder auf unsachgemäßen Transport
AUF-
GEGEBENES
FLUGGEPÄCK
Abhängig von der befördernden Fluglinie wird Gepäck ent-
weder nach dem Gesamtgewichts- oder Stückprinzip beför-
dert. Auch gilt es, bei vielen Beförderern auf die inzwischen
eingeführte sogenannte “maximale Größe für aufgegebenes
Gepäck” zu achten.
Gesamtgewichtsprinzip
Dies bedeutet, es dürfen bis zu einem gewissen Gesamt
gewicht mehrere Gepäckstücke frei aufgegeben werden,
deren Einzelgewichte in Summe addiert ein definiertes
maximales Gesamtgewicht nicht überschreiten dürfen. Je
nach Buchungsklasse gibt es meist unterschiedliche maxi-
male Gesamtgewichtslimits. Wird dieses Limit überschritten,
hat der Beförderer das Recht, Übergepäckgebühren zu ver-
langen.
durch Dritte etc. zurückzuführen sind, können verständ-
licherweise nicht anerkannt werden.
Bei fehlerhafter Ware besteht ein Reklamationsrecht inner-
halb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen.
In den Produktanhängern der travelite Produkte ist eine
Garantiekarte integriert. Die ausgefüllte, abgestempelte
Garantiekarte dient, zusammen mit dem Kassenbon, als
Kaufnachweis für die Garantie und ist bitte aufzubewahren.
Sollte an dem fraglichen Produkt keine Garantiekarte be-
festigt gewesen sein, dient der Kassenbon als Kaufnach-
weis für die Garantie. Während der Garantielaufzeit ist, im
Schadensfall, Ihr Fachhändler Ihr Ansprechpartner. Er wird
Ihre Probleme lösen können. Aus organisatorischen Grün-
den müssen Reklamationen über den Handel abgewickelt
werden.
Stückprinzip
Dies bedeutet, es darf eine klar definierte Stückzahl an
G epäckstücken frei aufgegeben werden. Das maximale
G ewicht dieser Gepäckstücke ist zusätzlich, je nach Klasse
unterschiedlich, nach oben begrenzt. Beispielsweise dürfen
aktuell in der Economy Klasse der Lufthansa* Passagiere je
ein Gepäckstück à max. 23 kg kostenfrei einchecken, in der
Business Klasse je zwei Gepäckstücke à 32 kg.
Maximale Größe
Viele Fluggesellschaften setzen inzwischen eine Obergren-
ze bezüglich der Abmessungen bei aufzugebenem Gepäck.
Liegen die Maße darüber, können Sperrgepäckaufschläge
erhoben werden. So setzt zum Beispiel die Lufthansa*, als
eine von vielen Airlines, auf die sogenannte “158-cm-Regel”.
Folgende Empfehlungen möchten wir Ihnen gerne noch mit
auf den Weg geben: Überprüfen Sie nach jeder Reise alle
Ihre Gepäckstücke sofort noch in der Gepäckausgabe (ggf.
noch vor dem Passieren der Zollabfertigung) auf Schäden.
Sollten Sie Transportschäden feststellen, reklamieren Sie
diese sofort mündlich und schriftlich beim Informationsstand
Ihres Beförderers (Fluggesellschaft, Reederei, Busunterneh-
mer, etc.) und lassen Sie sich diese Schäden auch schriftlich
bestätigen. Bei sofortiger Anmeldung entstandener Schäden
beim zuständigen Transporteur können Sie im Allgemeinen
mit einer schnellen und großzügigen Regulierung rechnen.
Um Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen, hilft Ihnen
sicherlich auch Ihr kompetenter Fachhändler bei der Erstel-
lung eines Gutachtens/Kostenvoranschlages. Schließen Sie
auch, wenn möglich, eine zusätzliche Gepäckversicherung
ab.
Solange Höhe, Breite und Tiefe des Gepäckstückes addiert
kleiner/gleich 158 cm sind, ist das Gepäckstück kein Sperr-
gepäck. Ist beispielsweise ein Koffer 70 cm hoch, 45 cm breit
und 25 cm tief, ergibt sich in Summe ein Maß von 140 cm.
Somit wäre dieser Koffer kein Sperrgepäck.
Vor dem Erwerb eines neuen Gepäcks bzw. dem Antritt einer
Reise empfehlen wir, im Vorfeld die genauen Vorgaben beim
jeweiligen Reisebüro oder Beförderer abzufragen, damit das
ausgewählte Produkt maßgerecht auf die jeweiligen Bedürf-
nisse abgestimmt ist.