Tierartenlebensraumschutzgesetz Gesetz Neu

Der Tierpräsident Frau Julia Tiger Tierartenlebensraumschutzgesetz Gültig: Weltweit und im Falle einer Ausweitung des Lebens in den Weltraum auch dort. Von: 1.03.2019 Bis: Widerruf Präambel/Grundsatz: Wenn wir unser Vorgehen nicht ändern, ertrinken wir im Müll. Viele Tierrten sind bereits bedroht, es gibt zu wenig Lebensraum für sie und alle sind gleich. §1 Inhalt: Tiere sollen nicht für Waren, die auch aus unnatürlichen Stoffen hergestellt werden können gejagt und getötet werden. Jedes Tier sollte Zugang zu sauberem Wasser, natürlicher Nahrung und einer natürlichen Unterkunft haben. Begrenzung der Plastikherstellung auf ein Minimum. Jeder Bürger hat einen Umweltschutzkurs zu absolvieren. Das Auto darf nur 3mal die Woche benutzt werden. Mit Menschen werden alle Menschen dieser Erde gemeint, egal welches Geschlecht, Alter oder Nationalität sie haben. Ebenso sind alle Tiere gemeint, die auf dieser Erde leben. Ausgenommen: Rettungsdienst ist vom Gebrauch der Fahrzeuge nicht betroffen. Behinderte und Kranke haben keine Pflicht den Umweltschutzkurs zu machen. §2 Verantwortungsregelung: Alle Menschen und Tiere sind verpflichtet die Paragraphen einzuhalten und weiterzubereiten. §3 Zuwiderhandeln ist Missachtung des Gesetzes: Jeder der gegen das Gesetz verstößt unterliegt einer Einer Strafe, die vom Obersten Tiergericht entschieden wird. - keine Angabe - Powered by TCPDF (www.tcpdf.org) Der Vizepräsident Frau Henriette Huhn Dokument Begriffsbestimmung: