Der Tierpräsident Frau Julia Tiger
Tierartenlebensraumschutzgesetz
Gültig: Weltweit und im Falle einer Ausweitung des Lebens in den Weltraum auch dort.
Von: 1.03.2019 Bis: Widerruf
Präambel/Grundsatz:
Wenn wir unser Vorgehen nicht ändern, ertrinken wir im Müll. Viele Tierrten sind bereits
bedroht, es gibt zu wenig Lebensraum für sie und alle sind gleich.
§1 Inhalt:
Tiere sollen nicht für Waren, die auch aus unnatürlichen Stoffen hergestellt werden können
gejagt und getötet werden. Jedes Tier sollte Zugang zu sauberem Wasser, natürlicher
Nahrung und einer natürlichen Unterkunft haben. Begrenzung der Plastikherstellung auf ein
Minimum. Jeder Bürger hat einen Umweltschutzkurs zu absolvieren. Das Auto darf nur 3mal
die Woche benutzt werden.
Mit Menschen werden alle Menschen dieser Erde gemeint, egal welches Geschlecht, Alter
oder Nationalität sie haben. Ebenso sind alle Tiere gemeint, die auf dieser Erde leben.
Ausgenommen:
Rettungsdienst ist vom Gebrauch der Fahrzeuge nicht betroffen. Behinderte und Kranke
haben keine Pflicht den Umweltschutzkurs zu machen.
§2 Verantwortungsregelung:
Alle Menschen und Tiere sind verpflichtet die Paragraphen einzuhalten und weiterzubereiten.
§3 Zuwiderhandeln ist Missachtung des Gesetzes:
Jeder der gegen das Gesetz verstößt unterliegt einer Einer Strafe, die vom Obersten
Tiergericht entschieden wird.
- keine Angabe -
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Der Vizepräsident Frau Henriette
Huhn
Dokument
Begriffsbestimmung: