Sonntagsblatt 5/2015 | Page 14

Serbische Restitution als Fallstrick für Heimatvertriebene
Bisher wurde die EURO- PEADA zweimal ausgetragen . Gastgeber waren 2008 die Rätoromanen in Graubünden ( Schweiz ) und 2012 die Sorben in der Lausitz ( Deutschland ). An der EUROPEADA 2008 nahmen 17 Auswahlmann - schaf ten der Minderheiten teil , 2012 waren es 19 , darunter jene der deutschsprachigen Südtiroler und der Ladiner .
Beide Male ging die Mannschaft der Südtiroler als Sieger hervor und hat sich für 2016 erfolgreich als Ausrichter des Turniers beworben .
Vom 10.06 .– 10.07.2016 findet in Frankreich die UEFA- Fußball-Europameisterschaft 2016 statt .
Zipser – Gedenken
Vor 70 Jahren
Das schönste Bild der Zips , die Hohe Tatra ist . Ein gebürtiger Zipser sie niemals vergisst , wenn ihn das Schicksal auch verbannte , wo immer hin , Heimatbilder bleiben verankert in ihm .
Wir lebten zufrieden in unserem Zipserland , wo schon unserer Vorfahren Wiege stand , der Krieg tobte , aber ging langsam zu Ende , da begann für uns Deutsche , die tragische Wende .
Haben die Heimat , wo wir geboren , nach dem Zweiten Weltkrieg für immer verloren . Die Zips war auf einmal von Deutschen leer . Ein Zurück in die Heimat gab es nimmermehr .
Das Schicksal traf die Familien schwer , die Häuser der Deutschen standen leer . Verwaist und verlassen war Hof und Haus , die Parole lautete „ Deutsche raus ”!
Nach Jahren verblassten Heimwehwunden , alle haben ein neues Zuhause gefunden . Die meisten von ihnen sind in Deutschland gelandet , manche sind nach Amerika ausgewandert .
Vor 70 Jahren ging das Zipser-Deutschtum zu Ende , wir noch Lebenden gedenken der tragischen Wende . Die meisten von ihnen die schon starben , lebten all die Jahre mit Heimweh-Narben .
Das schönste Bild der Zips , die Hohe Tatra ist . Ein gebürtiger Zipser , sie niemals vergisst , wenn es ihm auch besser ging , im fernen Land , vergessen hat er nie sein Zipser-Heimatland !
Gisela Hlinican-Bretz ( 87 Jahre ) – Karpatenblatt
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Deutsche Weltallianz – DWA-PRESSEAUSSENDUNG – Wien , am 13.08 . 2015

Serbische Restitution als Fallstrick für Heimatvertriebene

Beweislastumkehr nach Vorbild Slowenien schafft neues Unrecht !
Die vor allem im Kreis der Donauschwaben in Österreich vielfach gelobte serbische Restitution erweist sich bei näherem Hinschauen als Fallstrick für die Betroffenen . Mit der Beweislastumkehr folgt Serbien augenscheinlich dem Beispiel der Republik Slowenien . Abermals müssen volksdeutsche Heimatvertriebene ihre Un - schuld anhand schriftlicher Dokumente beweisen , die es nie gab oder nicht mehr gibt .
Es geht im konkreten Fall um einen deutschen Staatsbürger donauschwäbischer Herkunft , dessen Familie 1944 / 45 auf Grund - lage der AVNOJ-Bestimmungen enteignet wurde und deren Mitglieder in einem der berüchtigten Lager des Tito-Regimes Zwangsarbeit leisten musste . Der Betroffene stellte auf Grund - lage der serbischen Restitutionsgesetzgebung einen Antrag auf Restitution und Wiedergutmachung , da Serbien ehemalige Staatsbürger , die unter dem kommunistischen Regime enteignet worden waren , entschädigt . Das serbische Restitutionsprogramm schließt zumindest nach dem Wortlaut des Gesetzes ehemalige Staatsbürger deutscher Nationalität von vornherein nicht aus . Belgrad unterscheidet sich da vom tschechischen Restitutions - programm , das lediglich Vermögen restituiert , das nach 1948 enteignet wurde . Die Sudetendeutschen enthalten bis heute keinen Quadratmeter zurück , da deren Vermögen schon 1945 auf Grund - lage der Beneš-Dekrete enteignet wurde .
Sieht man sich den oben genannten donauschwäbischen Fall genauer an , erinnert die serbische Restitutionspraxis an die slowenische . Die ist in Österreich zurecht wegen der so genannten „ Beweislastumkehr ” kritisiert worden . Der Antragsteller muss nämlich schriftlich anhand von Dokumenten beweisen können , dass ihm 1945 mit der Enteignung Unrecht angetan wurde , dass er zu Unrecht Zwangsarbeit leisten musste , dass ihm zu Unrecht Gewalt angetan wurde , dass er nie an Kriegsverbrechen beteiligt war und dass er den deutschen NS-Okkupanten niemals Hilfe leistete . Die Liste ist , wie man sieht , recht lang !
In Serbien ist die Sachlage für die vertriebenen Donauschwaben ganz ähnlich . Da wird der Betroffene ebenfalls von der Staat - sanwaltschaft aufgefordert , schriftliche Dokumente vorzulegen , die eindeutig beweisen , dass seine Familienmitglieder ihrer Freiheit beraubt wurden , dass sie im Lager Jarek und in Neu satz / Novi Sad eingesperrt waren und Zwangsarbeit auf dem Staats gut sowie im Kohlebergwerk leisten mussten . Weiters hat er schriftlich zu beweisen , dass der Großvater des Antragstellers kein Kriegs - verbrecher war und den NS-Okkupanten keine Hilfe leistete . Wer soll das aber 70 Jahre nach Kriegsende schriftlich beweisen können !
„ Serbien greift hier auf Erfahrungen zurück , die Slowenien seit den 1990er Jahren in der Restitutionsangelegenheit gesammelt hat , um Anträge ehemaliger deutscher Mitbürger erfolgreich abzu - wimmeln ”, kritisiert DWA-Präsident Peter Wassertheurer . Für ihn widerspricht die Beweislastumkehr jedem modernen Rechtsgrundsatz . Nach demselben muss nämlich jemandem die Schuld bewiesen werden , andernfalls gilt er als unschuldig . Ein Donauschwabe muss jetzt aber gegenüber der serbischen Staats - anwaltschaft schriftlich seine Unschuld beweisen können ! Außerdem ist die Forderung nach schriftlichen Beweisdokumenten eine reine Schikane , da kein Heimatvertriebener jemals solche Dokumente besessen hat . Wassertheurer verweist auch dabei auf
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