Sonntagsblatt 2/2018 | Page 30

dem es um osteuropäische Minderheitenrechte ging , berichtete , erscheinen in der slowenischen Verfassung leidiglich zwei Minderheiten , die Italiener und die Madjaren , als deklarierte autochtone Minderheiten , wobei die Größe der deutschsprachigen Gemeinschaft die Zahl der Italiener nicht nur erreicht , sondern wahrscheinlich auch betrifft . Heute liegt die Gesamtzahl der Angehörigen der deutschen Minderheit schätzungsweise zwischen 2000 und 5000 . Die Untersteirer , Gottscheer , Altösterreicher versuchen seit Jahrzehnten einen Minderheitenstatus zu erlangen , bislang blieben ihre Bemühungen aber erfolglos .
Leserbrief von Franz Wesner
Im Beitrag zum Gedenktag der Verschleppung und Vertreibung der Ungarndeutschen von Frau Dr . Kathi Gajdos-Frank im Sonntagsblatt Nr . 1 / 2018 verortet die Autorin die Schuldigen allein bei den ungarischen Kommunisten jener Zeit . Die ungarischen Kommunisten ( von Imre Nagy abgesehen ) sind aber „ nur “ für die gewaltsame Sowjetisierung Ungarns verantwortlich zu machen , während die Planung und Durchführung der Verschleppung und Vertreibung der Schwaben sowie die planmäßige Zerstörung ihrer geschlossenen Siedlungsblöcke die logische Folge eines genuin madjarischen Vernichtungswillens darstellen .
Schuld am Volkstod der ungarischen „ Schwaben “ waren nicht die jüdischen Kommunisten Ungarns , sondern Németh László „ mély magyarjai “: Szabó Dezső , Kodolányi János , Szabó Pál , Illyés Gyula , Veres Péter , Erdei Ferenc , Bodor György , id . Antall József , Tildy Zoltán – um nur die berüchtigsten zu nennen . Hinzu gehören Féja Géza , no meg a mű-magyar Bajcsy-Zsilinszky Endre , Nagy Ferenc , Varga Béla und der „ batyus ” Kovács Imre .
Die pauschale Schuldzuweisung für die kollektive Verfolgung der Ungarndeutschen auf die ungarischen Kommunisten ist historisch nicht haltbar .
Dr . Adam Sonnevends Leserbrief zum Artikel „ Die deutsche Volksgruppe im Krebsgang ”
Auch mich , einen nicht Ungarndeutschen , hat der nach 40 Jahren kommunistischer Diktatur und mit der damit verbundenen Vertreibung und Unterdrückung der ungarndeutschen Volksgruppe die verlorengegangenen Fähigkeiten der heimatverbliebenen
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Leserbriefe

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Ungarndeutschen , ihre „ schwäbische “ Mundart und überhaupt auch die deutsche Sprache zu sprechen , traurig berührt . Diese Situation hat sich auch nach der politischen Wende nicht wesentlich verändert . Die Gedenkreden zu Jahrestagen der Vertreibung und auch andere Reden , incl . der Begrüßungsreden bei geselligen Veranstaltungen , werden überwiegend ungarisch gehalten . Nur noch die Chöre sind in der Lage , ein längeres Programm in der deutschen Sprache oder in „ schwäbischer “ Mundart zu gestalten . Diese Beobachtungen habe ich in Kalasch / Budakalász am nördlichen Stadtrand von Budapest gesammelt .
Auch auf dem Kalascher / Budakalászer katholischen Friedhof konnte ich beobachten , dass Grabsteine mit deutscher Inschrift Jahr für Jahr weniger wurden . Sie wurden oft nicht mehr gepflegt , kippten mit der Zeit um und wurden anschließend abgeräumt . Nicht selten wurde die alte Schrift geschliffen und der alte Grabstein einer neuen Benutzung zugeführt . Vor rund zehn Jahren habe ich von den noch übriggebliebenen rund 80 Grabsteinen mit teilweise rührenden deutschen Inschriften eine Fotodokumentation angelegt , die ich dann dem Verein der deutschen Minderheit in Kalasch / Budakalász zur Aufbewahrung übergab . Darin äußerte ich meinen Traum , dass einmal die Zeit wiederkommen soll , in der die Toten deutscher Nationalität an ihren Grabsteinen nicht mehr mit ihren ungarischen Vornamen wie Erzsébet , János , Ferenc oder Imre , sondern mit ihren deutschen Vornamen Elisabeth , Johann , Franz oder Emmerich verewigt werden . Keiner wird heute in Ungarn dazu verpflichtet und keiner hat unangenehme Folgen zu erwarten , wenn er seinen Vornamen nicht in ungarischer Weise , wie es z . B . im Personalausweis steht , an seinem Grabstein benutzt . Zur Nutzung der deutschen Vornamen an eigenen Grabsteinen gehört vielleicht heute noch etwas Mut , der jedoch immer ein deutliches Bekenntnis zur nationalen Herkunft bedeutet .
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