Darauf hat das EU-Parlament vor Kurzem hingewiesen. Zur
Begründung sagte die Vorsitzende des Ausschusses für konstitu-
tionelle Fragen, Danuta Hübner, nur die britische Regierung habe
Englisch als Amtssprache geltend gemacht.
Irland und Malta als weitere englischsprachige Länder hätten
sich auf Gälisch beziehungsweise auf Maltesisch festgelegt, erklär-
te die polnische EU-Abgeordnete. Jedes Land habe nur das Recht,
eine Amtssprache einzureichen. „Wenn wir kein Vereinigtes
Königreich haben, haben wir kein Englisch”, folgerte Hübner.
Englisch wichtigste, deutsch meistgesprochene Sprache
Die EU hat derzeit 24 Amtssprachen. Davon zu unterscheiden
sind die drei Arbeitssprachen Englisch, Französisch und Deutsch,
die benutzt werden können, wenn kein Dolmetscher bereitsteht.
Als wichtigste dieser Arbeitssprachen hat sich Englisch durchge-
setzt, das von etwa der Hälfte der Europäer verstanden wird. Vor
allem die Osterweiterung der EU 2004 hat dazu beigetragen, weil
in Polen oder den baltischen Ländern Englisch als Fremdsprache
weitaus geläufiger ist als Französisch. Dass künftig gar kein
Englisch mehr in den EU-Institutionen gesprochen wird, ist also
eher unwahrscheinlich.
Auch viele wichtige Dokumente liegen oft nur in englischer
Sprache vor. Ob sich das ändern wird, ist noch offen. Frankreich
hat in den vergangenen Jahren penibel darauf geachtet, dass Fran -
zösisch als ehemals dominierende Sprache in den EU-Insti -
tutionen nicht noch weiter an Bedeutung gegenüber Englisch ver-
liert. Spanien und Italien würden ihren Landessprachen ebenfalls
gerne mehr Bedeutung bei den EU-Institutionen in Brüssel,
Luxemburg und Straßburg verleihen. In der Praxis wird Deutsch
in EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat seltener verwen-
det, obwohl es mit einem Anteil von etwa 20 Prozent die am häu-
figsten verwendete Muttersprache ist.
Die EU-Kommission verfügt mit 1750 Sprachexperten und 600
Verwaltungsbediensteten über einen der größten Übersetzungs-
dienste weltweit. Im Dolmetscherdienst der EU-Kommission ar -
beiten 600 festangestellte Dolmetscher, 3000 freiberufliche Dol -
metscher und 250 Personen als Unterstützungspersonal.
Um die geltenden Regeln zu ändern, ist ein einstimmiger
Beschluss der übrigen 27 Mitgliedsländer nötig. Möglich ist, dass
Länder ihr Veto dagegen einlegen, um Englisch doch zu behalten.
Frankreich hat in den vergangenen Jahren penibel darauf geachtet,
dass Französisch als ehemals dominierende Sprache in den EU-
Institutionen gegenüber Englisch nicht noch weiter an Bedeutung
verliert.
Deutsch ist die am weitesten verbreitete Muttersprache in
der EU. Als Fremdsprache liegt sie ungefähr gleichauf mit
dem Französischen auf einem geteilten zweiten Platz nach
Englisch.
Deutsch ist eine von 24 gleichberechtigten Amts- und Arbeits -
sprachen der EU. Laut Verordnung Nr. 1 von 1958 gilt das Voll -
sprachenregime – d.h. die Übersetzung in alle Amts- und Ar -
beitssprachen – für alle Rechtstexte und das Amtsblatt. Jeder
Unionsbürger kann sich schriftlich in einer der 24 Amtssprachen
an jedes Organ und jede Einrichtung der EU wenden und muss
eine Antwort in derselben Sprache erhalten.
Das Vollsprachenregime gilt ebenso bei wichtigen EU-Treffen,
z.B. bei allen Tagungen des Europäischen Rates und den formellen
Ratstreffen auf Ministerebene.
In einer Reihe weiterer Gremien haben sich feste Traditionen
herausgebildet. So wird im Ausschuss der Ständigen Vertreter –
dem wichtigen Ausschuss der Botschafter/innen der EU-Mit -
gliedstaaten – Deutsch/Englisch/Französisch gedolmetscht. In
den Gremien der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
wird Englisch und Französisch gesprochen – ohne Dolmetschung.
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Seit dem deutlichen Anstieg der Zahl der EU-Amtssprachen
2004 gilt für die Mehrzahl der Ratsarbeitsgruppen das sogenann-
te Marktmodell. Es erlaubt den Mitgliedstaaten, die Dolmetschung
ihrer eigenen Amtssprache zu beantragen. Deutschland beantragt
dies, wo immer möglich. Nicht zuletzt weil sich die Mitglied -
staaten an den Kosten beteiligen müssen, führt dies im Vergleich
zur Alternative einer gemeinschaftlich finanzierten Volldol -
metschung zu erheblichen Einsparungen.
Deutsch genießt als eine von drei Verfahrenssprachen eine
Sonderstellung in der Europäischen Kommission: Das Kollegium
der Kommissare arbeitet in Deutsch, Englisch und Französisch
und auf Grundlage von Dokumenten, die in diesen drei Sprachen
vorgelegt werden müssen.
Das Auswärtige Amt bietet in Kooperation mit dem Goethe-
Institut ein umfangreiches, themenorientiertes Sprachkurs -
programm speziell für höhere EU-Bedienstete und Minis -
terialbeamte aus EU-Partnerländern und weiteren europäischen
Nachbarländern an, um Deutsch als Arbeits- und Verhand -
lungssprache