23. März 1947). Diejenigen, welche die beweglichen Güter der
Schwaben bekamen, mussten etwa 20%–25% des Wertes in den
Bodenfonds einzahlen; aus diesen Mitteln sollten die Neusiedler
unterstützt werden. In dem Bericht, welche die Ungarische Tele -
graphenagentur über die Aussiedlung der Ödenburger verbreite-
te, hieß es: „Die zuständigen Behörden haben die nötigen
Verfügungen getroffen, dass das Vermögen der Auszusiedelnden
als nationales Vermögen erhalten bleibe. Auch die Erhaltung des
Viehbestandes ist gesichert worden.” („Szabad Szó” vom 23. April
1946)
Über das Schicksal des Vermögens der Ausgesiedelten, das als
Nationalvermögen erhalten werden sollte, haben wir demgegen-
über zuverlässige Berichte:
„Anlässlich der Aussiedlung der Schwaben aus Budaörs wurden
die verlassenen und behördlich versiegelten Häuser der Reihe
nach aufgebrochen und ausgeraubt. Die Nation erlitt dadurch
einen unabschätzbaren Schaden, da die neuen Siedler ohne Gerä -
te die Wein- und Obstgärten kaum werden bearbeiten können...
Obgleich man die Gemeinde Budaörs nur mit Erlaubnis der
Exekutive verlassen durfte, verließen die Gemeinde Hunderte von
Menschen, mit Rucksäcken bepackt, zwischen den Weingärten
hindurch, und in den Rucksäcken waren nebst Kleinigkeiten auch
wichtige Weinbaugeräte, z.B. Spritzmaschinen, dann Nähmaschi -
nen oberteile und kleinere landwirtschaftliche Geräte. Bevor also
in den ausgesiedelten Dörfern außer den kahlen Wänden alles
verschwindet, ist es notwendig, die neuen Siedler in ihren Besitz
sofort einzusetzen, ihnen die Sachen mit Inventar zu übergeben,
da der Diebstahl mit 1–2 Flaschen Wein beginnt, mit der Weg -
nahme des Bettzeuges, der Textilien und Maschinen fortgesetzt
wird und mit dem Herausreißen der Fenster und der Türstöcke
endet. Diese raschen Maßnahmen sind deshalb notwendig, weil
diese gut bebauten und ertragreichen Gegenden sonst infolge des
Fehlens der notwendigen Geräte katastrophal zurückfallen kön-
nen, was die Arbeit von Generationen zugrunde richtet und unse-
re ohn