SchollZ SchollZ 3/2012 (Ausgabe 3) | Page 8

SchollZ Tischkritzeleien: Kunstwerk oder Straftat? V ON T INA L EIBIG Ob aufreibende Dialoge, ergreifende Kunstwerke oder einfache Spickzettel. Jeder kennt sie. Jeder liest sie. Tischkritzeleien. Du sitzt in Mathe, dein Lehrer redet über etwas dir unverständliches und dein Stift landet wie durch Zauberei in deiner Hand. Da du gerade kein Blatt zu Hand hast, malst du auf den Tisch. Als erstes malst du einen Punkt, einen zweiten dazu, dann kommt ein Bogen unter die beiden Punkte und schon hast du einen Smiley . Danach denkst du dir, wie trostlos das Leben für den Smiley wäre ohne Arme und Beine und malst ihm welche. Doch dann meinst du, dass der Smiley so doch ganz alleine sei und malst ihm eine Freundin. Ganz versunken in dein Kunstwerk merkst du nicht, dass dein Lehrer schon gesehen hat, dass du nicht aufpasst. Plötzlich steht er hinter dir und spricht dich an. Nun stellt sich die Frage: Sachbeschädigung oder Kunstwerk? Prinzipiell gilt es als Sachbeschädigung auf einen Tisch zu malen. Die Tische sind Eigentum der Schule. Ich könnte ja auch nicht einfach dein Fahrrad bemalen, weil ich es so hübscher fände. Es liegt stets eine Sachbeschädigung vor, wenn jemand mutwillig einen Gegenstand beschädigt oder zerstört, der ihm nicht gehört. Kann man nun aber argumentieren, dass man den Tisch ja gar nicht zerstört oder beschädigt hat, sondern ihn nur verschönern wollte? Tja leider gibt es dazu einen Artikel im Strafgesetz Buch §303, Absatz 2: "Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert." Auch der Versuch ist strafbar, so heißt es im folgenden Absatz im Strafgesetzbuch. Da denkt man doch schon wieder, wie gütig diese Schule ist und uns nicht anzeigt! Allerdings ist ja nicht von der Hand zu weisen, dass mein Kunstwerk wirklich einzigartig und wunderschön ist. Muss man daher diese Kunstwerke einfach weg radieren? Leider kann man nicht einfach das Stück Tisch heraussegen und an die Wand hängen. Was soll man also tun? Hier ein paar Möglichkeiten: Abpauschen, weg radieren und auf dem Blatt weiter malen. Ein hübsches Foto machen und es in einen Bilderrahmen tun. Wäre das nicht was? So "wunderschön" (?) sehen unsere Tische aus. 8 Fotos: Tina Leibig