's Dorfblattl Haiming - Digitalausgabe Dorfblattl Haiming Herbst 2015 - 04/15 | Page 19

´s Dorfblattl Haiming sanitätsdienstgesetzes hat die Urnenbeisetzung generell auf dem Friedhof zu erfolgen. Nach der Verbrennung des Leichnams zu Asche bleibt die Urne bis zur Beisetzung im Krematorium oder beim beauftragten Bestatter, sie darf nicht von den Angehörigen mit nach Hause genommen werden. Nur in Ausnahmefällen ist eine Beisetzung im Garten erlaubt, dies muss zuvor bei der Bezirksverwaltungsbehörde (für Haiming ist das die BH Imst) beantragt und bewilligt werden. Keinesfalls darf die Urne irgendwo an einem Platz im freien Gelände auf Eigeninitiative vergraben werden. Dies ist neben der rechtlichen Situation auch ein pietätvoller Schutz, sodass man nicht überraschend beim Umgraben eines Grundstückes auf willkürlich vergrabene Urnen stoßen kann. Auch die Ausstreuung der Asche an einem selbstgewählten Platz ist nicht erlaubt. Unsere Friedhöfe sind von der Gemeinde verwaltet und stehen für die Menschen aller Glaubensrichtungen als letzte Ruhestätte bereit. Die meisten Einwohner gehören der römisch katholischen, muslimischen und der evangelischen Religion an. In unserer Gemeinde leben 54 evangelisch Gläubige, die evangelische Landeskirche ermöglicht eine Erd-, Urnen- und Seebestattung, der ein Trauergottesdienst vorangeht. Wenn es die röm. kath. Familie eines evangelischen Verstorbenen als Trost und Halt wünscht, ist für den bei uns zuständigen evangelischen Pfarrer Richard Rotter auch ein sonst unübliches Rosenkranzgebet vorstellbar. Eine Kontaktaufnahme zu Lebzeiten unter Tel. 05442/64245 freut Pfarrer Richard Rotter und ermöglichst eine intensivere Begleitung bei einem Trauerfall. Haiminger Gemeindebürger mit islamischem Religionsbekenntnis wählen die Erdbestattung Der Leichnam wird in Leinentücher gehüllt und ohne Sarg in das Grab gelegt, das immer Richtung Mekka ausgerichtet ist. Dies ist die einzig erlaubte Bestattungsart im Islam. Meist geschieht das nach der Überführung in das je- weilige Heimatland, was finanziert durch sogenannte Rückführungsversicherungen besonders von muslimischen Migranten der ersten Generation genützt wird. Damit können auch die im dortigen Heimatland verbliebenen Verwandten Abschied nehmen. Unter der jüngeren Generation mit Migrationshintergrund, die in Österreich geboren wurde, gibt es bereits vielfach den Wunsch, hier in Österreich, also auch bei uns in Tirol, begraben zu werden. nicht mehr wichtig ist. Wer einen lieben Menschen verloren hat, trauert – das gilt für die Hinterbliebenen in allen Religionsgemeinschaften. Vieles ist derzeit weltweit im Wandel und selbst die letzten Dinge im Leben des Menschen sind in Veränderung begriffen. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema zu Lebzeiten ist eine Frage der Selbstbestimmung über diesen letzten, persönlichen Akt auf Erden. (Text und Fotos: chris) Einen rein muslimischen Friedhof gibt es derzeit im Oberland nur in Telfs. Dort befindet sich ein Raum für die rituelle Waschung der Verstorbenen und ein Aufbahrungsraum. Die letzten Ruhestätten sind sehr einfach und ohne Schmuck. Dies soll daran erinnern, dass das Irdische und Materielle vergänglich ist und nichts außer den vollbrachten guten Taten mitgenommen werden kann. Ein Friedhof ist der Platz, an dem es um den letzten Frieden für alle verstorbenen Menschen der Gemeinde geht und wo alles andere Die traditionelle Aufbahrung hat immer noch ihren berechtigten Pla