's Dorfblattl Haiming - Digitalausgabe Dorfblattl Haiming Frühjahr 2017 - 02/17 | Page 9

´s Dorfblattl Haiming Begegnungszone rund um Gemeindezentrum S eit 2013 besteht in Öster- reich die Möglichkeit, Be- gegnungszonen zu verordnen. Eine der gefährlichsten Kreu- zungen im Gemeindegebiet, die Kreuzung Siedlungsstraße/ Ötztalerstraße soll mit einer ver- kehrsberuhigenden Maßnahme entschärft werden. In der Februar Sitzung hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss gefasst, für den Bereich Gemeindezentrum eine Begegnungszone zu ver- ordnen. Eine Begegnungszone ist „eine Straße, deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge und Fußgänger be- stimmt ist, und die als solche ge- kennzeichnet ist“ (§ 2 Abs. 1 Z 2a). In einer solchen verkehrsbe- ruhigten Zone sind Fußgänge- rInnen, RadfahrerInnen und Au- tofahrerInnen gleichberechtigt. Zufußgehende dürfen die ge- samte Fahrbahn benützen. Sie dürfen den Fahrzeugverkehr je- doch nicht mutwillig behindern (§ 76c Abs. 3). FahrzeuglenkerInnen dürfen an- dere VerkehrsteilnehmerInnen wie FußgängerInnen oder Rad- fahrerInnen weder gefährden noch behindern. Sie haben von ortsgebundenen Gegenstän- den oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entspre- chenden seitlichen Abstand einzuhalten (§ 76c Abs. 2). Für den Fahrzeugverkehr gelten die allgemeinen Vorrangregeln so- wie der Vertrauensgrundsatz (§ 3 Abs 1 1. Satz). Regeln in der Begegnungszone: Das Miteinander im gemeinsam genutzten Raum ist durch die Er- weiterung des Vertrauensgrund- satzes (§ 3 Abs 1 1. Satz) geregelt: „Die Teilnahme am Straßenver- kehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnah- me“. • In der Begegnungszone gilt grundsätzlich eine Geschwin- digkeitsbeschränkung von 20 km/h. Das österreichische Recht sieht in Ausnahmen (wenn es der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs dient und aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs kei- ne Bedenken dagegen bestehen) auch 30 km/h vor (§ 76c Abs. 6). • Das Parken von Kraftfahrzeugen ist nur an den dafür gekennzeich- neten Stellen erlaubt (§ 23 Abs. 2a). • Im Gegensatz zur Wohnstraße ist in einer Begegnungszone die Durchfahrt für jeglichen Fahr- zeugverkehr gestattet. • Beim Verlassen der Begeg- nungszone gelten die üblichen Regelungen (keine besondere Vorrangsregelung). Ansonsten gelten die allgemei- nen Regelungen: Rechtsregel (§ 7 StVO) Vorrangregelungen (§ 19 StVO) Verkehrsangepasste Geschwin- digkeit (§ 20 StVO) Angedacht ist die Begegnungs- zone rund um das Gemeindezen- trum bis hin zum Haupteingang Wohn- und Pflegeheim sowie auf der Ötztalerstraße Einfahrt Tiefgarage bis Ende Grundgrenze Das Modell zeigt, wie sich der Architekt den Vorplatz des Gemeindeplatzes vorstellt. Familie Kurz einzurichten. Die vor der Gemeinde errichteten Park- flächen sollen als Kurzparkzone ausgewiesen werden. Nach Aufstellung der Gebots- bzw. Verbotstafeln ist geplant im Rahmen von Schüler-Veranstal- tungen in Zusammenarbeit mit der Exekutive die Verkehrsteil- nehmer auf die neue Verkehrssi- tuation hinzuweisen. (Text: beka; Modell: Arch. Hasl- wanter Ferdinand) INFORMATION: Ab 1. April gelten neue Öff- nungszeiten im Gemeindeamt Haiming Montag - 8.00 bis 12.30 und 13.30 bis 18.00 Uhr Dienstag - 8.00 bis 12.30 und 13.30 bis 18.00 Uhr Mittwoch - 8.00 bis 12.30 Donnerstag - 8.00 bis 12.30 Freitag - 8.00 bis 12.30 Gemeindeinformation Waldbad-Saison startet bald A m Samstag, den 6. Mai, öff- net das Waldbad Haiming wiederum seine Pforten. Bereits im heurigen Frühjahr wurden die desolaten Abdeckroste für die Wasserüberläufe ausgetauscht, sowie die schon seit Jahren ange- regte Einstiegshilfe für ältere und behinderte Personen errichtet. Heuer im Herbst sollen die Be- cken gewartet und mit einem neuen Farbanstrich versehen werden, erzählt Bernd Kapeller vom Bauamt der Gemeinde. Der Pachtvertrag mit den Cafe- Pächtern wurde vorzeitig verlän- gert, da die Pächterfamilie in ei- nen neuen Pizzaofen und diverse andere Dinge investieren will. Die Besucher können sich also über noch mehr Urlaubsflair freuen. Die Preise haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert! Im Monat Mai gibt es wieder 10% Vergünstigung auf Saisonskar- ten! (Text: beka; Foto: Florian Scherl) Der Spaß im Waldbad Haiming kostet heuer gleich viel wie im vergangenen Jahr. Die Vorbereitungsarbeiten laufen auf Hochtouren. Frühjahr 2017 Einzelkarte Erwachsene 5 € Einzelkarte Kinder 2  ,50 € 10er-Block Erwachsene 4  0 € 10er-Block Kinder  18 € Familien-Saisonskarte  100 € Saisonskarte Erwachsene 50 € Saisonkarte Kinder  25 € Seite 9 Gemeindeinformation