Newsletter Flucht & Studium Magazin Flucht und Studium Ausgabe 1 I 2017 | Page 12

Die Hochschulen erhalten so einen Überblick über die Gruppe von Studienbewerberinnen und -bewerbern an der eigenen Hochschule, die dann gezielt beraten und in Vorbereitungsprogramme und Studiengänge überführt werden kann. Für einige Hochschulen sind die Sonder- studienprogramme bereits fester Bestandteil ihrer Strategie, geflüchtete Studieninteressierte in die eigene Hochschule zu begleiten. Die Universität Bremen etwa nutzt diesen Weg, um die Teilnehmenden für die Deutsch- und Vorbereitungskurse im HERE-Programm auszuwählen (s. Interview S. 6 dieses Newsletters).

Fluchtbedingt fehlende Dokumente – kein Thema mehr?

Wann immer geflüchteten Studieninteressierten Unterlagen fluchtbedingt fehlen, verschickt uni-assist den sogenannten Selbstauskunftsbogen, um die individuelle Bildungsbiographie zu rekonstruieren.

Damit setzt uni-assist den zweiten Schritt des KMK-Beschlusses zu fluchtbedingt fehlenden Bildungs-nachweisen, die „Plausibilisierung der Bildungs-biographie“, um.

Das Ergebnis der Austauschrunden während der uni-assist Nutzertagung jedoch ist: Bisher sind Fälle von Studieninteressierten mit fluchtbedingt unvollständigen zulassungsrelevanten Dokumenten, die nach dem erfolgreichen Durchlaufen der Zulassungsverfahren vor dem konkreten Einstieg in das Fachstudium stehen, die Ausnahme. In solchen Fällen müsste zur Aufnahme eines Fachstudiums laut KMK-Beschluss ein „qualitäts-geleitetes Prüfungs- bzw. Feststellungsverfahren“ an der Hochschule durchgeführt werden.

Auf Landesebene gibt es bisher in einzelnen Bundesländern Regelungen zur Umsetzung des vom KMK-Beschluss empfohlenen Prüfverfahrens, wie etwa Berlin, Bayern und Bremen. In Berlin ist die Feststellungsprüfung (FSP) als Prüfinstrument festgelegt worden, in Bayern wurden die Hochschulen per Ministerialrundschreiben aufgefordert, die FSP oder alternativ den TestAS zur Anwendung zu bringen. In Bremen ist ein Verfahren entwickelt worden, das den TestAS und ein hochschulinternes Prüfverfahren einschließt. In Hessen befindet sich eine Regelung zur Umsetzung derzeit noch in Diskussion. An einzelnen Hochschulen sieht die Zulassungsordnung ein Feststellungsverfahren durch die Fakultäten vor. Bislang gibt es an den uni-assist Mitgliedshochschulen nur in Einzelfällen Erfahrungen mit diesen Prüfverfahren. Das mag sich ändern, wenn in den kommenden Monaten und Jahren mehr und mehr geflüchtete Studien-bewerberinnen und -bewerber ihre Sprachvorbereitung abgeschlossen haben werden und der Zugang ins Fachstudium konkret wird.

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Haben Sie geflüchteten Studieninteressierten ohne Dokumente den Weg ins Fachstudium an Ihrer Hochschule ermöglicht und möchten die Erfahrung aus der Praxis mit anderen Hochschulen teilen?

Schreiben Sie uns: [email protected]

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uni-assist Newsletter Flucht & Studium // Mai 2017

© K.Lenz, uni-assist e.V.

Im Rahmen des Maßnahmenpakets

"Integration durch Bildung" stellt das BMBF

von 2016 - 2019 bis zu 100 Mio. Euro bereit,

die über den DAAD administriert werden.

Neben dem kostenfreien Prüfverfahren bei uni-assist erhält g.a.s.t. e.V. eine Förderung für das Angebot des kostenlosen TestAS (Studierfähigkeitstest) und onSET (Spracheinstufungstest) für Geflüchtete. Darüber hinaus werden die Programme Welcome (Studentische Initiativen) und Integra (Sprachkurse und Propädeutika) mit über 300 Projekten an rund 180 Hochschulen und Studienkollegs in ganz Deutschland gefördert. Im Rahmen von Integra konnten im Jahr 2016 über 6.600 Geflüchtete an studienvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen.

Informationen zu den DAAD-geförderten Programmen finden Sie hier:

www.daad.de/fluechtlinge

Ansprechpartner im DAAD:

Referat P15 – Hochschulprogramme für Flüchtlinge

[email protected]