Neue Debatte - Beiheft #003 - 04/2017 Staatenbildung und das Recht des Stärkeren

NEUE DEBATTE THE MAGAZINE BY THE PEOPLE FOR THE PEOPLE B E I H E F T Nr. 3 09.12.2016 Reinhard Paulsen Geschichte als Kompass für die Menschheit Teil 3: S TAATENBILDUNG , Z IVILISATION UND DAS R ECHT DES S TA RKEREN Ab etwa 3500 Jahre v.u.Z. (vor unserer Zeitrechnung) erfolgte mit dem Übergang der Jungsteinzeit in die Bronzezeit der revolutionäre Sprung in das Zeitalter der Staaten bildenden Zivilisation. Die Gesellschaft wurde nun nicht mehr nur nach außen, sondern auch im Innern durch das Recht des Stärkeren, durch das Wolfsgesetz geprägt. Arbeitsteilung, Produktivitätssteigerung und Sesshaftwerdung ermöglichten schließlich Überschussproduktion und Vorratswirtschaft. Es konnte also nicht mehr nur von fremden Gemeinschaften etwas geholt werden. Staatenbildung und Zivilisation Innerhalb der produzierenden, sich orga- nisierenden Lebensgemeinschaften gab es nun ein Mehrprodukt zu verteilen, d. h. erarbeitete Überschüsse über das absolut Lebensnotwendige hinaus. Es wurde objektiv möglich, Gruppen von Menschen zu bevorrechtigen, die selbst nicht mehr an der gemeinsamen Produk- tion teilnehmen mussten und sich mit an- deren Gemeinschaftsaufgaben beschäfti- gen konnten. Diese gesellschaftlichen Chancen konnten theoretisch auf zwei verschiedene Arten wahrgenommen werden: (A) durch auf kulturelle und zivilisatorische Aufgaben ausgeweitete Arbeitsteilung. Das Mehrprodukt, dieser entscheidende Freiheitsgrad der Menschheit, konnte auf Basis alter egalitärer Gerechtigkeit verteilt und für alle nutzbar gemacht werden. O- der (B) das Wolfsgesetz des Recht des Stärke- ren konnte Einzug in die inneren Verhält- nisse der naturrechtlichen Lebensgemein- schaft halten und die Gesellschaft in Ar- beiter und Nichtarbeiter, Reiche und Arme, Herrschende und Beherrschte, Privilegier- te und Benachteiligte spalten. Wir wissen heute, dass die Menschheit überall und zu jeder Zeit den zweiten Weg der Benutzung des Mehrproduktes gegan- gen ist, dass sie offensichtlich gesetzmäßig nicht anders konnte. 1