Nationalparkplan Band 1 | Page 36

Extensive Beweidung der Hofseeniederung bei Speck .
5.5 Kulturabhängige Lebensräume
Besonders wertvolle Kulturlandschaftsbestandteile sollen zur Erhaltung des Landschaftsbildes , Erhaltung historisch wertvoller Landnutzungen oder aus speziellen Artenschutzgründen ( Erhalt vom Aussterben bedrohter Pflanzen- und Tierarten ) durch gezielte Nutzung gepflegt und erhalten werden . Gleiches gilt auch für Flächen in ortsnahen Bereichen .
Von den kulturabhängigen Ökosystemen sind heute solche selten und somit gefährdet , die aus historischen und extensiven Nutzungsformen hervorgingen ( vgl . Anlage 5 ). Der Müritz-Nationalpark beherbergt solche Ökosysteme . Diese sollten aus landeskultureller Sicht sowie aus Gründen des Artenschutzes nicht durch natürliche Sukzession verloren gehen . Das berühmteste Beispiel ist die Hutungslandschaft bei Müritzhof . In der Umgebung der Ortschaften ist die offene Kulturlandschaft als wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität der Einwohner zu bewahren und gegebenenfalls durch typische Kulturlandschaftselemente gestalterisch zu ergänzen .
Kulturhistorisch wertvolle Einzelobjekte wie Parkanlagen , Einzelbäume , Burgwälle , Hügelgräber u . a . m . sind je nach Erhaltungswürdigkeit unter besonderen Gesichtspunkten ( z . B . Denkmalschutz ) zu behandeln und unterliegen somit nicht dem allgemeinen Schutzzweck des Nationalparks .
5.5.1 Die Landwirtschaft
Landwirtschaft kann im Nationalpark auf den bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen weiterhin stattfinden , wenn sie nachhaltig und ressourcenschonend ausgeübt wird .
Die landwirtschaftlich genutzten Flächen befinden sich in der Entwicklungs- und Pflegezone des Nationalparks .
Gemäß § 7 ( 1 ) Ziff . 4 NLP-VO ist in beiden Schutzzonen eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung der bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen möglich , ausgenommen hiervon ist jedoch die mineralische Düngung in der Pflegezone ( Schutzzone II ).
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