Nationalparkplan Band 1 | Page 22

5 Leitlinien und Entwicklungsziele

Der Nationalpark dient dem Schutz der großflächigen , typisch mecklenburgischen Wald- und Seenlandschaft im norddeutschen Tiefland östlich der Müritz . Allgemeiner Schutzzweck ist eine freie , vom Menschen unbeeinflusste Naturentwicklung . (§ 3 ( 1 ) Satz 1 u . 2 NLP-VO )
Der Müritz-Nationalpark stellt einen repräsentativen Ausschnitt aus der Mecklenburgischen Seenplatte dar und umfasst :
• eine Reihe von Seentypen einschließlich ihrer Verlandungszonen ,
• einen wesentlichen Ausschnitt des Müritzufers ,
• verschiedenartige Moortypen , darunter großräumige Moorniederungen im Bereich der oberen Havel sowie auf der Absenkungsterrasse der Müritz ,
• großräumig zusammenhängende Waldökosysteme mit natürlichen Waldgrenzen an Verlandungsbereichen der Seen sowie in unterschiedlichen Entwicklungsstadien .
Die Umsetzung des Schutzzweckes richtet sich auf die ungestörte Entwicklung des Naturhaushaltes und somit auf den Erhalt bzw . die Entwicklung von Naturlandschaften . Nur in größeren Gebieten können sich die naturraumtypischen Ökosysteme durch Eigendynamik voll entfalten . Es bildet sich ein Mosaik ineinandergreifender Übergänge unterschiedlicher Entwicklungsstadien dieser Ökosysteme heraus , wie es in der Kulturlandschaft nicht vorhanden ist . Neben diesem räumlichen Aspekt ist auch die zeitliche Dimension von Bedeutung . Ökosysteme bedürfen zu ihrer Ausreifung einer Zeitspanne von je nach Typ mehreren Jahren , Jahrzehnten oder ( z . B . bei Mooren ) Jahrhunderten bis Jahrtausenden . Die Ökosysteme sollen ihre Selbstregulation übernehmen , dabei muss die Stoffentnahme durch den Menschen unterbleiben .
In einigen Bereichen ist eine Reparatur des vormals gestörten Naturhaushaltes notwendig . Geprüft werden muss , ob und unter welchen Bedingungen Initialmaßnahmen erforderlich sind , um Sukzessionen anzuregen oder ob die aktuelle Regenerationsfähigkeit Vorrang hat . Im Müritz- Nationalpark betrifft dies u . a . die Umwandlung forstlich geprägter Bestände in Richtung natürlicher Waldökosysteme ( vgl . Kap . 5.4 ) und die Renaturierung des in größeren Bereichen durch Entwässerung veränderten Wasserhaushaltes ( vgl . Kap . 5.3 ). Als Kriterien für solche Initialmaßnahmen gelten die Erheblichkeit und Nachhaltigkeit der Änderungen des Naturhaushaltes sowie die möglichst geringe Störung der in Frage kommenden Maßnahmen . Berücksichtigt werden müssen ebenfalls sozioökonomische Belange .
Der Schutz bzw . Erhalt kulturabhängiger Ökosysteme auf einem untergeordneten Flächenanteil des Nationalparks muss gut begründet sein , da diese Flächen dann für die unbeeinflusste natürliche Entwicklung – als primärem Schutzzweck des Nationalparks – nicht zur Verfügung stehen und damit eine geeignete und regelmäßige Pflege erforderlich ist . Unter diesem Gesichtspunkt sind als Begründung für den Erhalt solcher Ökosysteme insbesondere deren Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz , das Landschaftsbild sowie kulturhistorische Gründe heranzuziehen . Im Nationalpark gibt es einige Ökosysteme bzw . Kulturlandschaften , die aufgrund dieser Kriterien auch weiterhin durch landwirtschaftliche Nutzung gepflegt werden sollen ( vgl . Kap . 5.5 ).
Darüber hinaus sind aus sozioökonomischen Gründen Ausnahmen von der Umsetzung des allgemeinen Schutzzweckes geboten . Dies bedeutet , dass auch in Fällen in denen die vorgenannten Gründe nicht vorliegen , eine nachhaltige und ressourcenschonende Nutzung der bisher genutzten Flächen stattfinden kann , wenn sozioökonomische Belange dies erfordern . Dies betrifft insbesondere die Landwirtschaft und die Fischerei ( vgl . Kap . 5.5.1 u . 5.3.1.2 ). Sofern die Nutzung eingestellt wird bzw . für die Nutzung keine sozioökonomischen Gründe mehr bestehen , ist spätestens zu diesem Zeitpunkt zu entscheiden , ob die betreffenden Flächen weiter als Kulturlandschaft oder als Naturlandschaft entwickelt werden sollen .
In der Textkarte 2 erfolgt eine räumliche Konkretisierung und Zuordnung der Flächen entsprechend der vorgenannten Entwicklungsziele , wie sie sich zum gegenwärtigem Zeitpunkt darstellt . Weitere Erläuterungen zur Karte ergeben sich aus den darin genannten Querverweisen auf die nachfolgenden Kapitel .
5.1 Klima und Luft
Die Möglichkeiten , im Nationalpark auf Klima und Luft einzuwirken , sind äußerst begrenzt . Vielmehr ist an dieser Stelle die Nationalparkentwicklung von äußeren Faktoren abhängig .
Folgende , an anderen Stellen im Nationalparkplan dargestellte Ziele sind aber hinsichtlich des Schutzes von Klima und Luft von Bedeutung :
Die Wiederherstellung eines natürlichen Wasserhaushaltes sowie die Sicherung und Regenerierung von Mooren sind z . B . für die Temperaturgänge und die Luftfeuchtigkeit des Geländeklimas bedeutsam .
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