Bieler Hassprediger 15
So summierten sich die Sozialhilfegelder
Die donnernden Schlagzeilen über den Bieler Hassprediger Abu Ramadan, dem Fürsorgeleistungen in
der Höhe von 600’000 Franken zuflossen, liegen nun bereits einige Tage zurück. Der Fall ist keineswegs
überzogen.
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998 kam der Libyer als Asylant in
die Schweiz und wurde 2001 als
Flüchtling anerkannt. Regelmäs-
sig reiste er just dorthin, wo er angibt,
an Leib und Leben bedroht zu sein.
Daher hatten ihm die Behörden kürz-
lich den Asylstatus aberkannt.
Doch was ändert sich, wenn ein Flücht-
ling bei einer Heimreise erwischt wird?
In den 189 Fällen, die der Bund 2015
nachzuweisen vermochte, verfügten in
16% die heimkehrenden Schutzbedürf-
tigen bereits über den Schweizer Pass,
Chronisch auf Kosten der Allge-
meinheit gelebt
Der Flüchtlingsstatus gewährt den Be-
troffenen den gleichen Zugang zum So-
zialstaat wie den Inländern. Zunächst ar-
beitete er zwei Jahre lang. Die 13-jährige
Sozialhilfekarriere von Imam Ramadan,
der für den Tod aller Feinde des Islam
betet, begann Anfang 2004. Pro Jahr hat
er also durchschnittlich 46'150, bzw. pro
Monat 3’850 Franken erhalten. Mass-
gebend sind die «Skos-Richtlinien», die
die Ansprüche je nach Haushaltsgrösse
definieren (siehe Tabelle).
betragen etwa 3’740 Franken. Zu-
gleich hat jeder Sozialhilfeempfän-
ger Anspruch auf etliche Zusatz-
leistungen, die in ihrer Gesamtheit
regelmässig mehrere Hundert oder
gar - wenn Kinder vorhanden sind -
mehrere Tausend Franken betragen.
Die durchschnittlichen monatlichen
3’850 Franken Sozialhilfeleistungen
sind der Standard. Der Libyer ist also
weder als heimreisender Flüchtling,
noch als Fürsorgebezüger, ein Einzel-
fall oder gar ein Exzess. Es ist leider
der Normalfall.
Unglaubliche Ansprüche für Sozialhilfe gemäss «SKOS-Richtlinien»
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Maximalbetrag / 2 Durchschnittswert
58% hatten wie Ramadan eine Nieder-
lassungsbewilligung C und 8% eine
Aufenthaltsbewilligung B. „Der Wider-
ruf des Asyls führt nicht automatisch
zum Verlust einer allenfalls vorhande-
nen ausländerrechtlichen Aufenthaltsre-
gelung“. Will heissen: Ein Aufenthalt im
Verfolgungsstaat hat keinerlei spürbare
Konsequenzen. Jedenfalls hat keiner
der 2015 Aufgeflogenen definitiv das
Land verlassen müssen. Und der Bieler
Hassprediger bekanntlich auch nicht.
Während der Grundbetrag aufs Konto
fliesst, wird die Miete, inkl. Neben-
kosten, übernommen. Die Mindest-
beiträge an die AHV/IV übernimmt
die Allgemeinheit. Ebenso müssen
sich Sozialhilfeempfänger keine Sor-
gen über die steigenden Krankenkas-
senprämien machen.
Kein Einzelfall
Ramadans monatliche Minimal-So-
zialleistungen als Ehepaar-Haushalt
Es gibt eine Partei, die diese Missstän-
de bereits seit Jahren thematisiert - die
SVP. Leider ist es so, dass andere erst
dann eine Tatsache zum Problem erhe-
ben, wenn man es nicht mehr ignorie-
ren kann.
von Nationalrätin
Barbara Steinemann,
Watt-Regensdorf (ZH)