Klartext September 2017 | Page 15

Bieler Hassprediger 15 So summierten sich die Sozialhilfegelder Die donnernden Schlagzeilen über den Bieler Hassprediger Abu Ramadan, dem Fürsorgeleistungen in der Höhe von 600’000 Franken zuflossen, liegen nun bereits einige Tage zurück. Der Fall ist keineswegs überzogen. 1 998 kam der Libyer als Asylant in die Schweiz und wurde 2001 als Flüchtling anerkannt. Regelmäs- sig reiste er just dorthin, wo er angibt, an Leib und Leben bedroht zu sein. Daher hatten ihm die Behörden kürz- lich den Asylstatus aberkannt. Doch was ändert sich, wenn ein Flücht- ling bei einer Heimreise erwischt wird? In den 189 Fällen, die der Bund 2015 nachzuweisen vermochte, verfügten in 16% die heimkehrenden Schutzbedürf- tigen bereits über den Schweizer Pass, Chronisch auf Kosten der Allge- meinheit gelebt Der Flüchtlingsstatus gewährt den Be- troffenen den gleichen Zugang zum So- zialstaat wie den Inländern. Zunächst ar- beitete er zwei Jahre lang. Die 13-jährige Sozialhilfekarriere von Imam Ramadan, der für den Tod aller Feinde des Islam betet, begann Anfang 2004. Pro Jahr hat er also durchschnittlich 46'150, bzw. pro Monat 3’850 Franken erhalten. Mass- gebend sind die «Skos-Richtlinien», die die Ansprüche je nach Haushaltsgrösse definieren (siehe Tabelle). betragen etwa 3’740 Franken. Zu- gleich hat jeder Sozialhilfeempfän- ger Anspruch auf etliche Zusatz- leistungen, die in ihrer Gesamtheit regelmässig mehrere Hundert oder gar - wenn Kinder vorhanden sind - mehrere Tausend Franken betragen. Die durchschnittlichen monatlichen 3’850 Franken Sozialhilfeleistungen sind der Standard. Der Libyer ist also weder als heimreisender Flüchtling, noch als Fürsorgebezüger, ein Einzel- fall oder gar ein Exzess. Es ist leider der Normalfall. Unglaubliche Ansprüche für Sozialhilfe gemäss «SKOS-Richtlinien» 1 Maximalbetrag / 2 Durchschnittswert 58% hatten wie Ramadan eine Nieder- lassungsbewilligung C und 8% eine Aufenthaltsbewilligung B. „Der Wider- ruf des Asyls führt nicht automatisch zum Verlust einer allenfalls vorhande- nen ausländerrechtlichen Aufenthaltsre- gelung“. Will heissen: Ein Aufenthalt im Verfolgungsstaat hat keinerlei spürbare Konsequenzen. Jedenfalls hat keiner der 2015 Aufgeflogenen definitiv das Land verlassen müssen. Und der Bieler Hassprediger bekanntlich auch nicht. Während der Grundbetrag aufs Konto fliesst, wird die Miete, inkl. Neben- kosten, übernommen. Die Mindest- beiträge an die AHV/IV übernimmt die Allgemeinheit. Ebenso müssen sich Sozialhilfeempfänger keine Sor- gen über die steigenden Krankenkas- senprämien machen. Kein Einzelfall Ramadans monatliche Minimal-So- zialleistungen als Ehepaar-Haushalt Es gibt eine Partei, die diese Missstän- de bereits seit Jahren thematisiert - die SVP. Leider ist es so, dass andere erst dann eine Tatsache zum Problem erhe- ben, wenn man es nicht mehr ignorie- ren kann. von Nationalrätin Barbara Steinemann, Watt-Regensdorf (ZH)