Klartext September 2017 | Page 14

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Ferien für Verbrecher und Asylbewerber

Gemäss Bundesverfassung müssen Straftäter , die wegen bestimmter schwerer Delikte verurteilt worden sind , die Schweiz verlassen und mit einer Einreisesperre belegt werden . Die Realität allerdings ist etwas anders : Dank einer Suspension der Einreisesperre können ausgewiesene Straftäter in der Schweiz Ferien verbringen . Umgekehrt wurden Fälle von Asylbewerbern bekannt , welche in ihrem Heimatland Ferien verbringen . Der Handlungsbedarf im EJPD ist manifest .

Im August berichtete die Presse über einen Straftäter , der u . a . wegen bewaffneten Raubüberfalls sechs Jahre im Gefängnis verbrachte . Trotz Ausweisung und Einreisesperre verbringt er dieses Jahr zwei Wochen , nächstes Jahr vier Wochen Ferien in der Schweiz . Diese sog . „ Suspension der Einreisesperre “ irritiert , denn mit der Ausschaffungsinitiative wurde beschlossen , dass in Bezug auf Ausschaffungen eine Praxisänderung vorzunehmen sei . Dies betrifft zweifellos auch die Möglichkeit zur Suspension von Einreisesperren : Ausnahmen sollen keine mehr gewährt werden . Ferien in der Schweiz für ausgeschaffte kriminelle Ausländer darf es nicht mehr geben .

Einreisesperren durchsetzen Die Begründung des Staatssekretariats für Migration , dass die aktuellen Suspendierungen von Einreisesperren noch Fälle beträfen , für die das alte Recht gelte , ist unbefriedigend . Das neue Recht ist seit Oktober 2016 in Kraft . Bei Landesverweisen sind nun keine solchen Ausnahmen für Ausgeschaffte mehr möglich . Dies muss für alle Einreisesperren gelten : Auch die nach altem Recht ausgeschafften Straftäter erhielten eine Einreisesperre und nicht einen Gutschein für gewisse Ausnahmen .
Asylbewerber oder Flüchtlinge , die in ihr Heimatland zurückkehren , um dort Ferien zu machen oder einen Anlass zu besuchen , sollen keinen Anspruch mehr auf ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz haben .
ihr Herkunftsland zurückkehren . In dieser Sache habe ich eine Parlamentarische Initiative eingereicht : Asylbewerber oder Flüchtlinge , die in ihr Heimatland zurückkehren , um dort Ferien zu machen oder einen Anlass zu besuchen , sollen keinen Anspruch mehr auf ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz haben . Das Asylrecht in der Schweiz soll denjenigen Personen zur Verfügung stehen , welche an Leib und Leben bedroht sind . Dies war immer Sinn und Kern unserer humanitären Tradition .
Verfolgung geltend macht , in die Ferien fährt , erbringt faktisch den Nachweis , dass er auf den Schutz unseres Landes nicht bzw . nicht mehr angewiesen ist . Weiter dokumentiert er damit , dass die Bedrohung im Herkunftsland offensichtlich nicht ( mehr ) besteht .
Das EJPD ist dringend aufgerufen , all diese Unzulänglichkeiten zu korrigieren .
Ferien auch für Asylbewerber ? Ähnlich gestaltet sich das Ferienproblem bei Asylbewerbern . Offenbar gibt es Gesuchsteller , die für Familienanlässe oder andere Festivitäten in
Wer in der Schweiz um Asyl nachsucht , muss sich den Ausreiserestriktionen unterziehen . Wer jedoch in der Schweiz um Asyl nachsucht und just in jenes Land , in welchem er von Nationalrat Gregor Rutz , Zürich