Klartext September 2016 | Page 9

: Nichts umgesetzt !

Die SVP-Fraktion hat an ihrer Sitzung vom 13 . September den Vorschlag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats ( SPK-N ) zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Zuwanderung beraten . Sie hat beschlossen , den Rückweisungsantrag an die Kommission zu unterstützen , da der vom Volk gegebene Verfassungsauftrag mit den einzelnen Massnahmen nicht erfüllt wird . Die spürbaren negativen Konsequenzen der masslosen Zuwanderung wie beispielsweise die Einwanderung in die Sozialwerke , steigende Arbeitslosigkeit und hohe Kriminalität bleiben .
gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten ;
Nicht erfüllt !
die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen .
Nicht erfüllt !
Zuwanderungsartikel : Das Fazit der SVP-Fraktion : Der Vorschlag der SPK-N wird einstimmig abgelehnt , da dieser keinen einzigen Aspekt des Verfassungsauftrags umsetzt .
Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers ,
Nicht erfüllt !

Am 9 . Februar 2014 hat das Schweizer Volk dem Zuwanderungsartikel 121a in der Bundesverfassung zugestimmt . Der Umsetzungs-Vorschlag der SPK-N erfüllt keine dieser Verfassungsbestimmungen . Deshalb hat die Fraktion der SVP beschlossen , die Vorlage gemäss Einzelantrag von Fraktionspräsident Adrian Amstutz an die Kommission zurückzuweisen :

Rückweisungsantrag im Wortlaut :
Die Vorlage 16.027 ist an die SPK-N zurückzuweisen mit dem Auftrag , sie gemäss Auftrag von Volk und Ständen verfassungskonform auszugestalten .
Begründung Der von der SPK-N ausgearbeitete Vorschlag zur Umsetzung von Art . 121a der Bundesverfassung sowie den entsprechenden Übergangsbestimmungen ist klar verfassungswidrig . Der Verfassungsauftrag von Volk und Ständen lautet :
Art . 121a BV 1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig .
Nicht erfüllt !
2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen
Nicht erfüllt !
und Kontingente begrenzt . Nicht erfüllt !
Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens . Nicht erfüllt !
Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt , auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden .
Nicht erfüllt !
3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende , eigenständige Existenzgrundlage .
Nicht erfüllt !
4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden , die gegen diesen Artikel verstossen .
Nicht erfüllt ( Kroatien-Protokoll )!
Art . 197 BV 11 . Übergangsbestimmung zu Art . 121a ( Steuerung der Zuwanderung ) 1 Völkerrechtliche Verträge , die Artikel 121a widersprechen , sind innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen . Nicht erfüllt !
Das Fazit der SVP-Fraktion : Der Vorschlag der SPK-N wird einstimmig abgelehnt , da dieser keinen einzigen Aspekt des Verfassungsauftrags umsetzt . Damit bleibt die heutige unkontrollierte Zuwanderung für die Schweiz weder kulturell noch wirtschaftlich verkraftbar .