12 Pauschalbesteuerung abschaffen? NEIN
Der Status quo nützt allen
Der Eingriff in die kantonale Autonomie und die damit verbundenen Einnahmenausfälle sprechen klar
gegen eine Annahme der Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“ (Abschaffung
der Pauschalbesteuerung). Über diese Volksinitiative können wir am 30. November 2014 abstimmen.
Nicht ohne Not auf 1,5 Milliarden Franken verzichten.
Steuereinnahmen < 20 Millionen
BE, ZH, NE, BS, SG, JU, FR, SH, AG, BL
Quelle: Bundesamt für Statistik
(2009)
(2009)
Steuereinnahmen im Jahr 2010 in den Kantonen und Gemeinden von
Pauschalbesteuerten.
D
ie Pauschalbesteuerung wurde im
Kanton Bern 1965 und auf Bundesebene 1990 eingeführt. Sie
gibt ausländischen Staatsangehörigen, die
in der Schweiz Wohnsitz haben, aber hier
nicht erwerbstätig sind, das Recht, auf der
Grundlage ihres Lebensaufwands besteuert zu werden. Als Bemessungsgrundlage
für die Einkommenssteuer gelten bei diesen Personen nicht das erzielte Einkommen, sondern die für die Lebenshaltung
gemachten Aufwendungen.
Pauschalbesteuerung nicht nur in
der Schweiz
Diese Besteuerung nach dem Aufwand
ist ein Instrument zur Förderung des
Steuerstandortes Schweiz. Auch das
Ausland kennt ähnliche und zum Teil
weitergehende Regelungen. Aufwandbesteuerte Personen sind im Kanton
Bern ein Wirtschaftsfaktor: Sie lösen
hohe Investitionen und in der Regel hohe
Konsumausgaben aus und sichern damit
Arbeitsplätze insbesondere in den Randregionen. Dies bringt direkt und indirekt
weitere Einnahmen wie Mehrwertsteuer
und Grundstückgewinnsteuern.
Gegen den unnötigen Verlust von
Steuersubstrat
Im Jahr 2013 wurden im Kanton Bern
insgesamt 205 Personen nach Aufwand
besteuert. Sie bezahlen Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern in der Höhe
von 25,1 Millionen Franken. Über die
gesamte Schweiz betrachtet versteuern
die nach Aufwand besteuerten Perso-
nen rund 1,5 Milliarden Franken. Auf
dieses Geld sollten wir in der Schweiz
nicht einfach ohne Grund verzichten.
Die nach Aufwand besteuerten Personen sorgen für einen vergleichsweise
hohen Beitrag an Steuereinnahmen,
währenddessen sie unsere Infrastrukturen, wie zum Beispiel Schulen, wenig in
Anspruch nehmen. Das Berner Stimmvolk hat deshalb im vergangenen Jahr
der Volksinitiative „Faire Steuern - Für
Familien“, welche die Abschaffung der
Pauschalbesteuerung forderte, an der
Urne eine Absage erteilt und stattdessen den Gegenvorschlag des Kantonsparlaments angenommen. Dies zeigt,
dass das föderalistische System in der
Schweiz zu tragfähigen Lösungen führt.
Gegen Eingriffe in den Föderalismus
Die von der Initiative verlangte Abschaffung der Pauschalbesteuerung in
der ganzen Schweiz stellt hingegen einen unzulässigen Eingriff in die Autonomie der Kantone dar. Das bernische
Stimmvolk hat mit der Ablehnung der
erwähnten Initiative bereits zum Ausdruck gebracht, dass es eine massvolle
Verschärfung der Besteuerung nach dem
Aufwand der gänzlichen Abschaffung
der Pauschalbesteuerung vorzieht. Denn
mit der Abschaffung der Pauschalbesteuerung würden gerade die Berner
Randregionen eine wichtige Einnahmenquelle verlieren. Ich hoffe, dass
das Schweizer Stimmvolk dem Berner
Richtungsentscheid folgt und die Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“ im November an
der Urne wuchtig verwerfen wird.
von Regierungsrat
Christoph Neuhaus,
Belp (BE)