Klartext September 2013 | Page 7

Abstimmung vom 22. September 7 Ja zur Selbstverantwortung NEIN zum Epidemiengesetz Das Parlament hat im Herbst 2012 das neue Epidemiengesetz (EpG) verabschiedet. Was zuerst als „kleine Revision“ verkauft wurde, artete in Wirklichkeit in eine umfassende Ermächtigung des Bundes aus. Die schwammigen Formulierungen und die im Epidemiengesetz verankerten Massnahmen sind tiefe Einschnitte in die Selbstverantwortung der Bürger und gefährden zudem unseren gut funktionierenden Föderalismus. B ei der Frage, ob wir dieses Gesetz wollen oder nicht, geht es nicht darum, ob wir für oder gegen das Impfen sind, sondern um den richtigen Zeitpunkt für angemessene Massnahmen. Ab wann dürfen persönliche Rechte verletzt werden? der Vernehmlassung an diesen unklaren Formulierungen gestört. Der Begriff „ausserordentliche Lage“ hätte klarer definiert werden müssen. Leider wurde auf die gerechtfertigten Bedenken nicht eingegangen, die unklaren Formulierungen blieben bestehen. Freiheit und Selbstbestimmung Rechtsbegriffe, Das neue EpG dewie „Gefährdung legiert sehr viel der Gesundheit“ Spielraum an die oder „BeeinträchBehörden und intertigung der Genationale Organisasundheit“, lassen tionen. Ein landesoffen, welche weiter Schnupfen Zwangsmassnahreicht bereits aus, men sie nach sich Das neue Epidemiengesetz delegiert ziehen können. um umfassende Zwangsmassnah- zu viel Macht an die Behörden und Denn genauer defimen und medika- internationale Organisationen. niert werden diese mentöse Therapien Begrifflichkeiten durchzusetzen. Und das schon bei ei- nicht. Grundsätzlich könnte schon eine nem Erkrankungsgrad von einem Pro- harmlose Erkältungswelle für die irrmille der Bevölkerung! Es geht also sinnigsten Massnahmen missbraucht um individuelle Freiheit und Selbstbe- werden. Gerade bei der Schweinegripstimmung. pe haben wir gesehen, was der Übereifer von Bundesbehörden für Folgen Zu viel Spielraum für die Behörden haben kann. Störend ist, dass das neue Gesetz vor „Kann“-Formulierungen und ausle- WHO entscheidet über Zwangsgungsbedürftigen Rechtsbegriffen nur massnahmen so strotzt. Welche Konsequenzen das Von den Befürwortern wird behaupGesetz aber haben würde, ist unklar. tet, dass das neue Gesetz keinen Klar ist hingegen, dass es jegliche Impfzwang vorsehe bzw. dass dieser Form von amtlicher Willkür ermög- bereits nach dem alten Gesetz bestelicht. Einige Kantone, Parteien (CVP he. Dies stimmt aber nicht und geht und SVP) und Verbände (u.a. der Ge- deutlich aus dem Gesetzesentwurf herwerbeverband) haben sich schon in vor. Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, soll zwar kein körperlicher Zwang angetan werden. Jedoch können solche Menschen unter Quarantäne gestellt oder es kann ihnen die Arbeitsausübung verweigert werden. Wenn das kein Zwang ist. Es ist zwar korrekt, dass auch das heutige Gesetz einen gewissen Impfzwang vorsieht. Neu ist hingegen, dass nun Gummiformulierungen, wie „aussergewöhnliche oder besondere Lage“, über Zwangsmassnahmen entscheiden. Und ausgelegt werden diese Bestimmungen teilweise von der WHO. Eine ausländische Behörde (und nicht mehr wie heute die Kantone), welche die Zustände in der Schweiz nicht kennt, entscheidet also über Zwangsmassnahmen im Rahmen eines Pandemieplans. Nein sagen für ein besseres Gesetz Ich sage nicht, dass wir kein Epidemiengesetz brauchen, ich sage: Die Schweiz hat ein besseres Gesetz verdient. Es geht um die Kernfrage: Welche Massnahmen sollen zulässig sein, um persönliche Rechte zu beschneiden? Das vorliegende Gesetz delegiert viel Spielraum an den Bund und internationale Organisationen. Wir verlieren einen wichtigen Teil an Eigenständigkeit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Das wollen wir nicht. Deshalb ist ein Nein der vernünftigste Weg. von Nationalrat Dr. Sebastian Frehner, Präsident SVP Basel Stadt