Abstimmung vom 22. September 7
Ja zur Selbstverantwortung
NEIN zum Epidemiengesetz
Das Parlament hat im Herbst 2012 das neue Epidemiengesetz (EpG) verabschiedet. Was zuerst als „kleine Revision“ verkauft wurde, artete in Wirklichkeit in eine umfassende Ermächtigung des Bundes aus. Die
schwammigen Formulierungen und die im Epidemiengesetz verankerten Massnahmen sind tiefe Einschnitte
in die Selbstverantwortung der Bürger und gefährden zudem unseren gut funktionierenden Föderalismus.
B
ei der Frage, ob wir dieses Gesetz wollen oder nicht, geht es
nicht darum, ob wir für oder
gegen das Impfen sind, sondern um
den richtigen Zeitpunkt für angemessene Massnahmen.
Ab wann dürfen
persönliche Rechte
verletzt werden?
der Vernehmlassung an diesen unklaren Formulierungen gestört. Der Begriff „ausserordentliche Lage“ hätte
klarer definiert werden müssen. Leider wurde auf die
gerechtfertigten
Bedenken nicht
eingegangen, die
unklaren Formulierungen blieben
bestehen.
Freiheit und
Selbstbestimmung
Rechtsbegriffe,
Das neue EpG dewie „Gefährdung
legiert sehr viel
der Gesundheit“
Spielraum an die
oder „BeeinträchBehörden und intertigung der Genationale Organisasundheit“, lassen
tionen. Ein landesoffen,
welche
weiter Schnupfen
Zwangsmassnahreicht bereits aus,
men sie nach sich
Das neue Epidemiengesetz delegiert ziehen können.
um
umfassende
Zwangsmassnah- zu viel Macht an die Behörden und Denn genauer defimen und medika- internationale Organisationen.
niert werden diese
mentöse Therapien
Begrifflichkeiten
durchzusetzen. Und das schon bei ei- nicht. Grundsätzlich könnte schon eine
nem Erkrankungsgrad von einem Pro- harmlose Erkältungswelle für die irrmille der Bevölkerung! Es geht also sinnigsten Massnahmen missbraucht
um individuelle Freiheit und Selbstbe- werden. Gerade bei der Schweinegripstimmung.
pe haben wir gesehen, was der Übereifer von Bundesbehörden für Folgen
Zu viel Spielraum für die Behörden haben kann.
Störend ist, dass das neue Gesetz vor
„Kann“-Formulierungen und ausle- WHO entscheidet über Zwangsgungsbedürftigen Rechtsbegriffen nur massnahmen
so strotzt. Welche Konsequenzen das Von den Befürwortern wird behaupGesetz aber haben würde, ist unklar. tet, dass das neue Gesetz keinen
Klar ist hingegen, dass es jegliche Impfzwang vorsehe bzw. dass dieser
Form von amtlicher Willkür ermög- bereits nach dem alten Gesetz bestelicht. Einige Kantone, Parteien (CVP he. Dies stimmt aber nicht und geht
und SVP) und Verbände (u.a. der Ge- deutlich aus dem Gesetzesentwurf herwerbeverband) haben sich schon in vor. Menschen, die sich nicht impfen
lassen wollen, soll zwar kein körperlicher Zwang angetan werden. Jedoch
können solche Menschen unter Quarantäne gestellt oder es kann ihnen die
Arbeitsausübung verweigert werden.
Wenn das kein Zwang ist.
Es ist zwar korrekt, dass auch das
heutige Gesetz einen gewissen Impfzwang vorsieht. Neu ist hingegen, dass
nun Gummiformulierungen, wie „aussergewöhnliche oder besondere Lage“,
über Zwangsmassnahmen entscheiden. Und ausgelegt werden diese Bestimmungen teilweise von der WHO.
Eine ausländische Behörde (und nicht
mehr wie heute die Kantone), welche
die Zustände in der Schweiz nicht
kennt, entscheidet also über Zwangsmassnahmen im Rahmen eines Pandemieplans.
Nein sagen für ein besseres Gesetz
Ich sage nicht, dass wir kein Epidemiengesetz brauchen, ich sage: Die
Schweiz hat ein besseres Gesetz verdient. Es geht um die Kernfrage:
Welche Massnahmen sollen zulässig
sein, um persönliche Rechte zu beschneiden? Das vorliegende Gesetz
delegiert viel Spielraum an den Bund
und internationale Organisationen.
Wir verlieren einen wichtigen Teil an
Eigenständigkeit, Selbstbestimmung
und Eigenverantwortung. Das wollen
wir nicht. Deshalb ist ein Nein der vernünftigste Weg.
von Nationalrat
Dr. Sebastian Frehner,
Präsident SVP Basel Stadt