Klartext September 2012 | Page 5

Migration 5 mit welchen wir uns bereits heute konfrontiert sehen. Einbürgerungen zur Rettung der Statistiken Gleichzeitig heckt der Bundesrat ein neues Bürgerrechtsgesetz aus, dessen einziges Ziel darin besteht, so rasch als möglich die Neuankömmlinge einzubürgern, um damit zu vermeiden, dass das einfache Volk erkennt, dass die Bevölkerungszunahme in erster Linie eine Zunahme der ausländischen Bevölkerung darstellt. Seit diesem Sommer wohnen mehr als 8 Millionen Personen in der Schweiz. Das sind doppelt so viele als 1950. Die Zuwanderumg allein macht 80 Prozent dieser Entwicklung aus. Bundesgerichtsentscheid: Recht auf Einbürgerung von Nationalrat Rudolf Joder, Belp (BE) Kürzlich hat das Bundesgericht seine Praxis geändert und entschieden, Einbürgerungen in Zukunft auch inhaltlich zu überprüfen. Dies bedeutet, dass der von einem politischen Organ gefällte Einbürgerungsentscheid zu einem von der Justiz umfassend überprüfbaren Verwaltungsakt wird, verbunden mit einem Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Dieser neuen Praxis des Bundesgerichts widersetzt sich die SVP mit Vehemenz. Ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung wird dezidiert abgelehnt. Die Gerichte dürfen nur die formelle Korrektheit des Verfahrens überprüfen. Hinzu kommt, dass gleich lange Spiesse geschaffen werden müssen. Nicht nur der Gesuchsteller für eine Einbürgerung, sondern auch der Antragsteller auf Ablehnung z.B. an der Gemeindeversammlung muss das Recht auf Anfechtung und Weiterzug des Entscheides haben. Beide politischen Ziele und zusätzliche Verschärfungen werden von der SVP-Fraktion im Rahmen der laufenden Revision des Bürgerrechtsgesetzes mit eingereichten Anträgen verfolgt und entschlossen vertreten. Es ist nun an der Zeit, etwas Ordnung in dieses Chaos zu bringen und zum selbstverständlichen Prinzip zurückzukehren, dass die Migrationsströme wieder kontrolliert werden müssen. Es steht ausser Diskussion, dass der Bundesrat und das Parlament den Einbürgerungsprozess pervertieren, nur um die Statistiken zu beschönigen. Schweizer Bürger zu werden bringt verschiedene Rechte mit sich und setzt daher auch Pflichten voraus, welche der Gesuchsteller erfüllen muss. In diesem Zusammenhang gilt es der SVP-Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ zum Erfolg zu verhelfen. Diese wurde am 14. Februar 2012 mit 136‘195 in nur sieben Monaten