Klartext September 2011 | Page 7

Ausschaffungsinitiative 7 tiger denn je! Gegenüberstellung Variante SVP Variante Kommissionsmehrheit Mindeststrafe keine Mindeststrafe (16 408 Fälle) 6 Monate (3 392 Fälle) EU-Bürger Landesverweisung (3 183 Fälle) diverse Vorbehalte (784 Fälle) Ausnahmen nur zwingendes Völkerrecht (Non-Refoulement) - Völkerrecht generell - humanitäre Gründe - prozessuale Gründe - persönliche Gründe Die von der SVP vorgeschlagene Umsetzungsvariante hätte zur Folge, dass bis zu 20‘000 kriminelle Ausländer pro Jahr ausgeschafft werden könnten. Nur jene wenigen Fälle, die sich auf das Non-Refoulement-Prinzip berufen können, dürften in der Schweiz bleiben. Die Variante der Kommissionsmehrheit hingegen würde eine Ausschaffung in weniger als 4‘000 Fällen erlauben und missachten somit den Volkswillen. provozierten zwei friedliche Schweizer, welche beim Feierabendbier in einem Gartenrestaurant sassen. Der eine Schweizer wurde lebensgefährlich verletzt. Die Täter konnten gefasst und in Untersuchungshaft genommen werden. Aufschlussreich sind die familiären Hintergründe: Der Haupttäter ist vorbestraft wegen Körperverletzung und hatte Rayonverbot, weil er gegenüber seiner Frau gewalttätig geworden ist. Die Scheidung steht bevor. Seine Frau lebt mit den Kindern von der Sozialhilfe. Mit dem Umsetzungsvorschlag der SVP hätte der Täter bereits früher ausgeschafft werden können. Nach der heutigen Behördenpraxis jedoch ist die Chance intakt, dass er in der Schweiz bleiben kann und somit wei- Fazit: Umsetzung vorantreiben terhin ein Risiko für die öffentliche Si- Die Folgerung aus den bisherigen cherheit in unserem Land ist. Arbeiten ist klar: Die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative muss rasch Die Stellungnahme der Medienkom- geschehen. Weder völkerrechtliche mission der Schweizer Bischofskonfe- noch verfassungsmässige Bedenken renz ist symptomatisch für die verne- sind begründet – einzig der Unwilbelte Wahrnehmung der Realität durch le der Initiativgegner, dass die Praxis die linken politischen Kräfte: Das der Behörden mit dem Volksentscheid SVP-Inserat, welches den Vorfall in vom November 2010 geändert werden Interlaken anprangerte, sei eine „got- muss, steht einer Umsetzung entgegen. teslästerliche Menschenverachtung“, Eine aus demokratischer Sicht absurde hiess es in der entsprechenden Ver- Haltung: Eine Initiative ist immer darlautbarung aus Freiburg. Die Inserate auf ausgerichtet, das Rechtssystem zu der SVP seien ein „erneuter Damm- verändern und die Behörden zu zwinbruch in der politischen Kultur der gen, ihre Praxis der neuen Regelung Schweiz“. Die Frage, ob es allenfalls anzupassen. Eine Initiative aber so in auch eine Sünde ist, einen friedlichen die bisherige Gerichtspraxis einzupasBürger lebensgefährlich zu verletzen, sen, dass möglichst wenig geändert lassen die Kirchenfunktionäre offen. werden muss, ist absurd.