Ausschaffungsinitiative 7
tiger denn je!
Gegenüberstellung
Variante
SVP
Variante
Kommissionsmehrheit
Mindeststrafe
keine Mindeststrafe
(16 408 Fälle)
6 Monate
(3 392 Fälle)
EU-Bürger
Landesverweisung
(3 183 Fälle)
diverse Vorbehalte
(784 Fälle)
Ausnahmen
nur zwingendes
Völkerrecht
(Non-Refoulement)
- Völkerrecht generell
- humanitäre Gründe
- prozessuale Gründe
- persönliche Gründe
Die von der SVP vorgeschlagene Umsetzungsvariante hätte zur Folge, dass bis zu 20‘000 kriminelle Ausländer
pro Jahr ausgeschafft werden könnten. Nur jene wenigen Fälle, die sich auf das Non-Refoulement-Prinzip berufen können, dürften in der Schweiz bleiben. Die Variante der Kommissionsmehrheit hingegen würde eine Ausschaffung in weniger als 4‘000 Fällen erlauben und missachten somit den Volkswillen.
provozierten zwei friedliche Schweizer, welche beim Feierabendbier in
einem Gartenrestaurant sassen. Der
eine Schweizer wurde lebensgefährlich verletzt. Die Täter konnten gefasst
und in Untersuchungshaft genommen
werden.
Aufschlussreich sind die familiären
Hintergründe: Der Haupttäter ist vorbestraft wegen Körperverletzung und
hatte Rayonverbot, weil er gegenüber
seiner Frau gewalttätig geworden ist.
Die Scheidung steht bevor. Seine Frau
lebt mit den Kindern von der Sozialhilfe. Mit dem Umsetzungsvorschlag
der SVP hätte der Täter bereits früher
ausgeschafft werden können. Nach
der heutigen Behördenpraxis jedoch
ist die Chance intakt, dass er in der
Schweiz bleiben kann und somit wei- Fazit: Umsetzung vorantreiben
terhin ein Risiko für die öffentliche Si- Die Folgerung aus den bisherigen
cherheit in unserem Land ist.
Arbeiten ist klar: Die Umsetzung der
Ausschaffungsinitiative muss rasch
Die Stellungnahme der Medienkom- geschehen. Weder völkerrechtliche
mission der Schweizer Bischofskonfe- noch verfassungsmässige Bedenken
renz ist symptomatisch für die verne- sind begründet – einzig der Unwilbelte Wahrnehmung der Realität durch le der Initiativgegner, dass die Praxis
die linken politischen Kräfte: Das der Behörden mit dem Volksentscheid
SVP-Inserat, welches den Vorfall in vom November 2010 geändert werden
Interlaken anprangerte, sei eine „got- muss, steht einer Umsetzung entgegen.
teslästerliche Menschenverachtung“, Eine aus demokratischer Sicht absurde
hiess es in der entsprechenden Ver- Haltung: Eine Initiative ist immer darlautbarung aus Freiburg. Die Inserate auf ausgerichtet, das Rechtssystem zu
der SVP seien ein „erneuter Damm- verändern und die Behörden zu zwinbruch in der politischen Kultur der gen, ihre Praxis der neuen Regelung
Schweiz“. Die Frage, ob es allenfalls anzupassen. Eine Initiative aber so in
auch eine Sünde ist, einen friedlichen die bisherige Gerichtspraxis einzupasBürger lebensgefährlich zu verletzen, sen, dass möglichst wenig geändert
lassen die Kirchenfunktionäre offen.
werden muss, ist absurd.