Klartext September 2011 | Page 6

6 Ausschaffungsinitiative Ausschaffungsinitiative – nöt 52,9% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Volksinitiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer befürwortet. Der Gegenentwurf des Parlaments wurde in sämtlichen Kantonen verworfen. Eine klare Ausgangslage für den Gesetzgeber. Doch weit gefehlt: Die linken Parteien weigern sich hartnäckig, den Volksentscheid umzusetzen. destens fünf Jahren zu verhängen. von Kantonsrat Gregor Rutz, Küsnacht (ZH) D ie Ausgangslage wäre eigentlich klar: Mit der Zustimmung von Volk und Ständen am 28. November 2010 wurde der Text der Ausschaffungsinitiative Teil des schweizerischen Verfassungsrechts. Bundesrat und Parlament haben nun den Auftrag, den besagten Verfassungsartikel umzusetzen. Bereits die Arbeit der Expertenkommission, welche das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eingesetzt hatte, zeigte aber: Die Verwaltung und verschiedenste politische Kräfte haben nach wie vor grosse Vorbehalte gegenüber diesem Volksentscheid. Namentlich die linken Parteien werden alles daran setzen, dass die Ausschaffungsinitiative nicht sinngemäss umgesetzt werden kann. Verhältnismässige Regelungen Bereits im alten Strafgesetzbuch existierte eine Regelung zur Landesverweisung – sie hatte bis 2006 Gültigkeit. An diese Bestimmung knüpft die Ausschaffungsinitiative an. Im Gegensatz zur früheren Regelung soll den Strafrichtern hinsichtlich der Aussprechung von Landesverweisen aber kein Ermessen mehr zukommen: Wird ein Straftäter aufgrund eines bestimmten Delikts verurteilt, muss er die Schweiz zwingend verlassen. Gleichzeitig ist eine Einreisesperre von min- Die SVP-Vertreter in der EJPD-Kommission unterbreiteten zu Beginn der Arbeit bereits einen umfassenden Deliktskatalog. Dieser Deliktskatalog umfasst einerseits schwere Delikte wie Mord, Raub oder Vergewaltigung. Weiter sind im Katalog Delikte enthalten, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse gefährden oder beeinträchtigen – wie beispielsweise Einbruchdelikte oder Drogenhandel. Sicherheit schaffen Die Mehrheit will „schwarze Schafe“ in deren Heimat zurückschicken. Es ist inakzeptabel, dass Behörden diesen Volkswillen unter dem Vorwand des internationalen Rechts zu umgehen versuchen. Die Tatsache, dass die Ausschaffungsinitiative die Landesverweisung als zwingende Folge der genannten Delikte vorsieht, steht nicht im Widerspruch zum Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Im Gegenteil: Bereits das alte Strafrecht kannte solche Tatbestände. Handelt es sich um Notwehr oder Bagatellfälle, bestehen bereits heute strafrechtliche Bestimmungen, nach welchen die zuständige Behörde von einer Strafverfolgung, einer Überweisung des Falls an das Gericht oder einer Bestrafung absehen kann. Mitte-Links will Ausnahmeregelungen Die Ausschaffungsinitiative will die heterogene kantonale Ausweisungspraxis vereinheitlichen. Gleichzeitig sollen die Verfahren gestrafft werden. Diese Zielsetzung passt den MitteLinks-Parteien nicht – darum wollen sie bezüglich des Deliktskatalogs deutlich weniger weit gehen als die SVP. Eine Landesverweisung soll nur ausgesprochen werden können, wenn eine Mindeststrafe ٽ