6 Ausschaffungsinitiative
Ausschaffungsinitiative – nöt
52,9% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Volksinitiative zur Ausschaffung krimineller
Ausländer befürwortet. Der Gegenentwurf des Parlaments wurde in sämtlichen Kantonen verworfen.
Eine klare Ausgangslage für den Gesetzgeber. Doch weit gefehlt: Die linken Parteien weigern sich
hartnäckig, den Volksentscheid umzusetzen.
destens fünf Jahren zu verhängen.
von Kantonsrat Gregor Rutz,
Küsnacht (ZH)
D
ie Ausgangslage wäre eigentlich klar: Mit der Zustimmung
von Volk und Ständen am
28. November 2010 wurde der Text
der Ausschaffungsinitiative Teil des
schweizerischen Verfassungsrechts.
Bundesrat und Parlament haben nun
den Auftrag, den besagten Verfassungsartikel umzusetzen. Bereits die
Arbeit der Expertenkommission, welche das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement (EJPD) eingesetzt
hatte, zeigte aber: Die Verwaltung
und verschiedenste politische Kräfte
haben nach wie vor grosse Vorbehalte gegenüber diesem Volksentscheid.
Namentlich die linken Parteien werden alles daran setzen, dass die Ausschaffungsinitiative nicht sinngemäss
umgesetzt werden kann.
Verhältnismässige Regelungen
Bereits im alten Strafgesetzbuch
existierte eine Regelung zur Landesverweisung – sie hatte bis 2006 Gültigkeit. An diese Bestimmung knüpft
die Ausschaffungsinitiative an. Im
Gegensatz zur früheren Regelung soll
den Strafrichtern hinsichtlich der Aussprechung von Landesverweisen aber
kein Ermessen mehr zukommen: Wird
ein Straftäter aufgrund eines bestimmten Delikts verurteilt, muss er die
Schweiz zwingend verlassen. Gleichzeitig ist eine Einreisesperre von min-
Die SVP-Vertreter in der EJPD-Kommission unterbreiteten zu Beginn der
Arbeit bereits einen umfassenden Deliktskatalog. Dieser Deliktskatalog
umfasst einerseits schwere Delikte
wie Mord, Raub oder Vergewaltigung.
Weiter sind im Katalog Delikte enthalten, welche die öffentliche Ordnung
und Sicherheit in besonderem Masse
gefährden oder beeinträchtigen – wie
beispielsweise Einbruchdelikte oder
Drogenhandel.
Sicherheit
schaffen
Die Mehrheit will „schwarze
Schafe“ in deren Heimat zurückschicken. Es ist inakzeptabel, dass
Behörden diesen Volkswillen unter
dem Vorwand des internationalen
Rechts zu umgehen versuchen.
Die Tatsache, dass die Ausschaffungsinitiative die Landesverweisung als
zwingende Folge der genannten Delikte vorsieht, steht nicht im Widerspruch zum Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Im Gegenteil: Bereits
das alte Strafrecht kannte solche Tatbestände. Handelt es sich um Notwehr
oder Bagatellfälle, bestehen bereits
heute strafrechtliche Bestimmungen,
nach welchen die zuständige Behörde
von einer Strafverfolgung, einer Überweisung des Falls an das Gericht oder
einer Bestrafung absehen kann.
Mitte-Links will Ausnahmeregelungen
Die Ausschaffungsinitiative will die
heterogene kantonale Ausweisungspraxis vereinheitlichen. Gleichzeitig
sollen die Verfahren gestrafft werden.
Diese Zielsetzung passt den MitteLinks-Parteien nicht – darum wollen sie bezüglich des Deliktskatalogs
deutlich weniger weit gehen als die
SVP. Eine Landesverweisung soll nur
ausgesprochen werden können, wenn
eine Mindeststrafe ٽ