Klartext Oktober | Page 5

Asylgesetzrevision Bei der Asylgesetzrevision stimmten FDP und CVP zusammen mit den Linken: • Nein zum Antrag, dass Asylbewerber verpflichtet werden, ihre Fingerabdrücke, Reisepapiere und Identitätsausweise abzugeben. • Nein zur Mitsprache von Gemeinden und Kantonen bei der Planung und Bewilligung von neuen Asylzentren. • Nein zum Antrag, dass Asylzentren auf einem geschlossenen Areal mit kontrollierten Ausgängen zu führen sind. • Nein zum Antrag, dass renitente Asylsuchende in einem geschlossenen Zentrum untergebracht werden. • Nein zum Antrag, dass das Asylrecht beendet ist, wenn kein Bedarf mehr nach Schutzgewährung besteht. • Nein zum Antrag, gesetzlich festzuhalten, dass die Flüchtlingseigenschaft bei Ferienreisen in den Herkunftsstaat erlöschen soll (obwohl dies von der CVP im Sommer explizit gefordert wurde). • Nein zum Antrag, dass Nothilfeleistungen an illegal Anwesende nur noch befristet ausgerichtet werden, um Druck auf die Ausreise zu machen. • Nein zum Antrag, dass keine Nothilfe mehr entrichtet wird für Personen, die ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. • Nein zum Antrag, die Gemeinden und Kantone bei der Ausrichtung der Sozialhilfe für eine längere Dauer finanziell zu entlasten. • Ja zu bedingungslosen Gratisanwälten für alle Asylsuchenden auf Kosten der Steuerzahler (obwohl die FDP dies in der Vernehmlassung noch abgelehnt hatte). • Ja zu Enteignungen von Privaten für den Betrieb neuer Asylzentren, was einem massiven Eingriff in die Grundrechte gleichkommt. 5 Goethes Erlkönig im Asylverfahren M it dem in der Asylgesetzrevision eingestellten Plangenehmigungsverfahren können Gemeinden und private Eigentümer gezwungen werden, Grund und Boden für Aufnahmezentren herzugeben! Deutlicher kann die aktuelle Mitte-links-Mehrheit in Bundesrat und Parlament nicht klar machen, dass sie Entscheide im Asylbereich und bei der illegalen Einwanderung notfalls gegen die eigenen Bürger durchsetzen will. Das Plangenehmigungsverfahren entbindet von lästigen Verhandlungen mit Grundeigentümern und Gemeinden. Es ist eine Verzweiflungsmassnahme zur Bewältigung der Folgen der Jeder-kann-kommen-Politik. Wie schrieb einst Goethe in seinem Erlkönig: „Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt“. Dagegen sollten wir uns mit aller Kraft wehren, damit wir im eigenen Land nicht zu Fremden werden. von Nationalrat und Stadtpräsident Thomas Müller, Rorschach (SG) Schnellere Verfahren dank mehr Juristen? M it dem revidierten Asylgesetz will der Bundesrat einen „Anspruch auf eine kostenlose Beratung und Rechtsvertretung“ für Asylsuchende schaffen. Ein bedingungsloser Anspruch auf kostenlose Rechtsvertretung wäre ein absolutes Novum im Schweizer Rechtssystem. Ein solches Recht würde zu einem Anstieg der Beschwerden, längeren Verfahren und massiven Zusatzkosten führen. Bereits heute können sowohl Schweizer als auch Ausländer unentgeltliche Rechtsberatung beanspruchen, sofern sie die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen: Es muss eine Bedürftigkeit vorliegen, das Verfahren darf nicht aussichtslos sein, und die Notwendigkeit der Verbeiständung muss gegeben sein. Für Asylbewerber nun ein generelles Recht auf einen Gratisanwalt zu schaffen, würde eine gravierende Rechtsungleichheit bedeuten. Zudem würde die Schweiz als Asylland noch attraktiver – etwas, was unbedingt zu vermeiden ist! von Nationalrat Gregor Rutz, Zürich (ZH)