Asylgesetzrevision
Bei der Asylgesetzrevision stimmten FDP und CVP
zusammen mit den Linken:
• Nein zum Antrag, dass Asylbewerber verpflichtet werden, ihre
Fingerabdrücke, Reisepapiere und Identitätsausweise abzugeben.
• Nein zur Mitsprache von Gemeinden und Kantonen bei der Planung und Bewilligung von neuen Asylzentren.
• Nein zum Antrag, dass Asylzentren auf einem geschlossenen Areal
mit kontrollierten Ausgängen zu führen sind.
• Nein zum Antrag, dass renitente Asylsuchende in einem geschlossenen Zentrum untergebracht werden.
• Nein zum Antrag, dass das Asylrecht beendet ist, wenn kein Bedarf
mehr nach Schutzgewährung besteht.
• Nein zum Antrag, gesetzlich festzuhalten, dass die Flüchtlingseigenschaft bei Ferienreisen in den Herkunftsstaat erlöschen soll
(obwohl dies von der CVP im Sommer explizit gefordert wurde).
• Nein zum Antrag, dass Nothilfeleistungen an illegal Anwesende nur
noch befristet ausgerichtet werden, um Druck auf die Ausreise zu
machen.
• Nein zum Antrag, dass keine Nothilfe mehr entrichtet wird für
Personen, die ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen.
• Nein zum Antrag, die Gemeinden und Kantone bei der Ausrichtung
der Sozialhilfe für eine längere Dauer finanziell zu entlasten.
• Ja zu bedingungslosen Gratisanwälten für alle Asylsuchenden auf
Kosten der Steuerzahler (obwohl die FDP dies in der Vernehmlassung noch abgelehnt hatte).
• Ja zu Enteignungen von Privaten für den Betrieb neuer Asylzentren,
was einem massiven Eingriff in die Grundrechte gleichkommt.
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Goethes Erlkönig
im Asylverfahren
M
it dem in der Asylgesetzrevision eingestellten Plangenehmigungsverfahren
können Gemeinden und private Eigentümer gezwungen werden, Grund
und Boden für Aufnahmezentren herzugeben! Deutlicher kann die aktuelle Mitte-links-Mehrheit in Bundesrat
und Parlament nicht klar machen, dass
sie Entscheide im Asylbereich und bei
der illegalen Einwanderung notfalls
gegen die eigenen Bürger durchsetzen
will. Das Plangenehmigungsverfahren
entbindet von lästigen Verhandlungen
mit Grundeigentümern und Gemeinden. Es ist eine Verzweiflungsmassnahme zur Bewältigung der Folgen
der Jeder-kann-kommen-Politik.
Wie schrieb einst Goethe in seinem
Erlkönig: „Und bist du nicht willig, so
brauch ich Gewalt“. Dagegen sollten
wir uns mit aller Kraft wehren, damit
wir im eigenen Land nicht
zu Fremden werden.
von Nationalrat
und Stadtpräsident
Thomas Müller,
Rorschach (SG)
Schnellere Verfahren dank mehr Juristen?
M
it dem revidierten Asylgesetz will der Bundesrat
einen „Anspruch auf eine
kostenlose Beratung und Rechtsvertretung“ für Asylsuchende schaffen.
Ein bedingungsloser Anspruch auf
kostenlose Rechtsvertretung wäre
ein absolutes Novum im Schweizer
Rechtssystem. Ein solches Recht
würde zu einem Anstieg der Beschwerden, längeren Verfahren und
massiven Zusatzkosten führen.
Bereits heute können sowohl
Schweizer als auch Ausländer unentgeltliche Rechtsberatung beanspruchen, sofern sie die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen: Es
muss eine Bedürftigkeit vorliegen,
das Verfahren darf nicht aussichtslos sein, und die Notwendigkeit der
Verbeiständung muss gegeben sein.
Für Asylbewerber nun ein generelles Recht auf einen Gratisanwalt zu
schaffen, würde eine gravierende
Rechtsungleichheit bedeuten. Zudem würde die Schweiz als Asylland
noch attraktiver – etwas,
was unbedingt zu vermeiden ist!
von Nationalrat
Gregor Rutz,
Zürich (ZH)