Klartext Oktober 2014 | Page 15

Schweizer Recht geht fremdem Recht vor 15 Das Volk ist nicht unfehlbar, aber es entscheidet mit Augenmass, sachbezogen und oft weitsichtiger als Politiker. oder „Brandgefährliches“ verlangt, wie unsere Gegner behaupten. Der Vorrang der Bundesverfassung war vielmehr bis vor wenigen Jahren für Gelehrte, Richter, Politiker und Volk eine Selbstverständlichkeit. Was hat das mit der Umsetzung von Volksentscheiden zu tun? Hinter diesen Grundsätzen steht die Überzeugung, dass das Volk und damit die Menschen, die von den Entscheiden betroffen sind, der beste Entscheidungsträger im Staat sind. Das Volk ist nicht unfehlbar, aber es entscheidet «Unter Hinweis auf die Menschenrechte kann nämlich fast alles begründet werden.» Christoph Blocher mit Augenmass, sachbezogen und oft weitsichtiger als Politiker. Das wusste der Staatsrechtler Zaccaria Giacometti, als er schrieb, die Demokratie sei die beste Hüterin der Menschenrechte. Die Ansicht, dass über Volk und Ständen niemand steht, war bis vor kurzem unbestritten. Es ist nicht die SVP, welche die Rechtsordnung in der Schweiz umstürzen will. Im Gegenteil: Sie will die heimliche Umkehr, den leisen Umsturz der Rangordnung zwischen Verfassung und Völkerrecht rückgängig machen. Kritiker sagen, die Initiative zerstöre die humanitäre Tradition der Schweiz. Die humanitäre Haltung ist bei uns Schweizern tief verankert! Darauf dürfen wir stolz sein. Unsere Bundesverfassung garantiert die Menschenrechte. Auch bei Annahme unserer Initiative bleibt das zwingende Völkerrecht der Verfassung übergeordnet; im Initiativtext wird dies ausdrücklich gesagt. Immerhin: Auch über den konkreten Inhalt der Menschenrechte muss ohne Scheuklappen öffentlich diskutiert werden können. Unter Hinweis auf die Menschenrechte kann nämlich fast alles begründet werden. Dass der vom Europäischen Gerichts- hof für Menschenrechte betriebene Menschenrechtsschutz einige seltsame Blüten getrieben hat, anerkennen sogar unsere Gegner. Warum greift man die SVP dann so heftig an? Hat es je eine Initiative der SVP gegeben, für die man diese nicht angegriffen hat? Wir beobachten heute eine Tendenz, dass Richter das geltende Recht nach Gutdünken in Richtung Schwächung des Landesrechts und Stärkung des internationalen Rechts weiter entwickeln. Dies bestätigen beispielsweise der ehemalige Bundesrichter und SP-Mitglied Martin Schubarth oder der ehemalige Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der Schweizer Luzius Wildhaber. Es ist nur möglich, weil die Verwaltung, die Regierung und sogar Parlamentarier dies dulden oder gar gutheissen. Es sind die gleichen Leute, welche die Schweiz schleichend in die EU führen wollen. Dieser Entwicklung müssen wir einen Riegel schieben.