Klartext Oktober 2014 | Page 13

Stopp der Sozialindustrie 13 „Die Abartigkeit der heutigen Situation kommt im Begriff „Klient“ für Sozialhilfebezüger zum Ausdruck. Klient ist ein Kunde, den man behalten und deshalb möglichst gut bedienen will.“ Thomas Müller Der Begriff „Klient“ Das heutige System der SKOS-Richtlinien ist auf gesellschaftliche Gleichmacherei ausgerichtet, ähnlich wie die Initiativen zum Maximallohn (1:12), zum Minimallohn und zum bedingungslosen Grundeinkommen. Wie die Politiker tragen auch die Fachhochschulen für Sozialarbeit ihren Teil der Verantwortung. Die Abartigkeit der heutigen Situation kommt im Begriff „Klient“ für Sozialhilfebezüger zum Ausdruck. Klient ist ein Kunde, den man behalten und deshalb möglichst gut bedienen will. Sozialindustrie Von den „Klienten“ lebt eine ganze Branche. In der Sozialarbeit werden Betreuung und Beratung gross geschrieben. Die Fachhochschulen geben den Takt vor, Kantone und Gemeinden übernehmen deren „wissenschaftlichen“ Vorgaben oft unkritisch. Kein Land leistet Sozialhilfe so umfassend und grosszügig wie die Schweiz. Dass „Klienten“ gemäss statistischen Erhebungen immer länger im Netz der Sozialhilfe bleiben, lässt sich nicht mit der Wirtschaftslage begründen. In den letzten Jahren ist eine lukrative Sozialindustrie entstanden. Wo Betreuungsmandate an private Anbieter vergeben werden, ist deren Geschäftsinteresse nicht auf den schnellen Abschluss gerichtet. Alain Pichard, Mitglied des «Kein Land leistet Sozialhilfe so umfassend und grosszügig wie die Schweiz.» Thomas Müller Bieler Stadtparlaments, brachte es am Rande der „Arena“ am 19. September 2014 auf den Punkt: „Wer Betreuung sät, wird Fälle ernten“. Was ist zu tun? Die öffentliche Debatte über die Sozialhilfe ist in Fahrt gekommen, aber sie steht erst am Anfang. Niemand will die Sozialhilfe abschaffen. Aber sie ist wieder konsequent als Überbrückungshilfe in wirklichen Notlagen auszugestalten. Über Einzelheiten kann man diskutieren. Die Stossrichtung muss jedoch die Rückkehr zu vernunftorientiertem Handeln sein, das heisst: - die Sozialhilfe ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu bemessen und nicht länger nach dem Anspruchskatalog der SKOS-Richtlinien; - die Sozialhilfe ist so zu bemessen, dass sich Arbeit in jedem Fall lohnt; - die Aufenthaltsbewilligung für Zuwanderer ist strikt mit der Auflage zu verbinden, dass nicht regelmässig Sozialhilfe bezogen wird, damit Zuwanderung in den schweizerischen Sozialstaat und deren Verbleib darin nicht länger möglich sind; - die Vergabe von Betreuungsmandaten an private Anbieter ist konsequent klein zu halten, damit die heute schon lukrative Sozialindustrie nicht weiter boomt und neue Branchenvorgaben zu (teuren) allgemeinverbindlichen Standards ausarten.