Stopp der Sozialindustrie 13
„Die Abartigkeit der heutigen Situation kommt im Begriff „Klient“ für Sozialhilfebezüger zum Ausdruck.
Klient ist ein Kunde, den man behalten und deshalb möglichst gut bedienen will.“
Thomas Müller
Der Begriff „Klient“
Das heutige System der SKOS-Richtlinien ist auf gesellschaftliche Gleichmacherei ausgerichtet, ähnlich wie die
Initiativen zum Maximallohn (1:12),
zum Minimallohn und zum bedingungslosen Grundeinkommen. Wie
die Politiker tragen auch die Fachhochschulen für Sozialarbeit ihren Teil
der Verantwortung. Die Abartigkeit
der heutigen Situation kommt im Begriff „Klient“ für Sozialhilfebezüger
zum Ausdruck. Klient ist ein Kunde,
den man behalten und deshalb möglichst gut bedienen will.
Sozialindustrie
Von den „Klienten“ lebt eine ganze
Branche. In der Sozialarbeit werden
Betreuung und Beratung gross geschrieben. Die Fachhochschulen geben
den Takt vor, Kantone und Gemeinden
übernehmen deren „wissenschaftlichen“
Vorgaben oft unkritisch. Kein Land leistet Sozialhilfe so umfassend und grosszügig wie die Schweiz. Dass „Klienten“
gemäss statistischen Erhebungen immer
länger im Netz der Sozialhilfe bleiben,
lässt sich nicht mit der Wirtschaftslage
begründen. In den letzten Jahren ist eine
lukrative Sozialindustrie entstanden. Wo
Betreuungsmandate an private Anbieter
vergeben werden, ist deren Geschäftsinteresse nicht auf den schnellen Abschluss
gerichtet. Alain Pichard, Mitglied des
«Kein Land leistet Sozialhilfe so umfassend und grosszügig wie die Schweiz.»
Thomas Müller
Bieler Stadtparlaments, brachte es am
Rande der „Arena“ am 19. September
2014 auf den Punkt: „Wer Betreuung
sät, wird Fälle ernten“.
Was ist zu tun?
Die öffentliche Debatte über die Sozialhilfe ist in Fahrt gekommen, aber
sie steht erst am Anfang. Niemand
will die Sozialhilfe abschaffen. Aber
sie ist wieder konsequent als Überbrückungshilfe in wirklichen Notlagen auszugestalten. Über Einzelheiten
kann man diskutieren. Die Stossrichtung muss jedoch die Rückkehr zu
vernunftorientiertem Handeln sein,
das heisst:
- die Sozialhilfe ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu bemessen und nicht länger nach dem Anspruchskatalog der SKOS-Richtlinien;
- die Sozialhilfe ist so zu bemessen,
dass sich Arbeit in jedem Fall lohnt;
- die Aufenthaltsbewilligung für Zuwanderer ist strikt mit der Auflage zu
verbinden, dass nicht regelmässig Sozialhilfe bezogen wird, damit Zuwanderung in den schweizerischen Sozialstaat und deren Verbleib darin nicht
länger möglich sind;
- die Vergabe von Betreuungsmandaten an private Anbieter ist konsequent
klein zu halten, damit die heute schon
lukrative Sozialindustrie nicht weiter
boomt und neue Branchenvorgaben zu
(teuren) allgemeinverbindlichen Standards ausarten.