Aus dem Ständerat 3
Bürgerrecht
Mittwoch, 25. August 2013: Ich sitze im Vorzimmer des Ständerates und bin riesig enttäuscht. Gerade
haben wir das Bürgerrechtsgesetz im Ständerat fertig beraten. Heute Morgen hat auch mein letzter
Antrag keine Mehrheit gefunden.
N
achdem der Nationalrat in der
Frühlingssession die bundesrätliche Vorlage verbessert hatte, wusste ich bereits nach der Kommissionsarbeit,
dass ich im Ständerat einen schwierigen
Stand haben werde. Obwohl das Stimmenverhältnis besser ausfiel als in der Kommission, bin ich über die Ergebnisse gewaltig
enttäuscht.
Praktiker fordern Verschärfungen
Im Bürgerrechtsgesetz geht es um die Einbürgerungen. Und hier hat nicht nur die
SVP eine klar restriktive Haltung. Auch
die Praktiker in meinem Kanton Schwyz
haben mir ans Herz gelegt, dieses Anliegen
mit allem Nachdruck zu vertreten. Denn die
heutige Einbürgerungspraxis wird von den
Direktbetroffenen als zu large angesehen.
gung der Niederlassungsbewilligung für
die Einbürgerung ein guter und wichtiger
Ansatz des Bundesrates ist, beantragt er
aber gleichzeitig, die vorausgesetzte Aufenthaltsdauer von bisher zwölf auf neu acht
Jahre herabzusetzen.
Jeder 12. Schweizer wurde in den letzten
13 Jahren eingebürgert
Eine Vereinfachung und Harmonisierung
wäre gut und recht. Aber dass die Einbürgerung gleichzeitig erleichtert werden sollte,
ist völlig unverständlich. Auch wenn immer
wieder behauptet wird, dass zu wenig eingebürgert würde und wir deshalb so viele
Ausländer in der Schweiz hätten, zeigen
die Zahlen ein anderes Bild. Jährlich werden um die 40‘000 Ausländer eingebürgert
– zwischen 2000 und Ende 2012 waren es
über 509‘000 Personen! Das heisst, jeder
12. Schweizer wurde in den letzten 13 Jahren eingebürgert. Das ist beileibe nicht wenig!
Einbürgerung nach 8 Jahren?
Die bestehende Gesetzgebung über Erwerb
und Verlust des Schweizer Bürgerrechts
wird einer Totalrevision unterzogen. Der
Bundesrat hat sich die Vereinfachung und Meine Hoffnung beruht nun auf dem NatioHarmonisierung der Einbürgerungsverfah- nalrat. Ich bin überzeugt, dass er seinem einren zum Ziel gesetzt. Während die Bedin- geschlagenen Weg treu bleibt. Dann kann
Was ist passiert?
ich mich in der Kommission sowie im Ständerat wieder stark machen. Denn einige Anträge werden auch hier im zweiten Anlauf
bestimmt eine Mehrheit finden. Sollte dies
nicht gelingen, wird die SVP die Totalrevision des BüG ablehnen, was im Nationalrat
durchaus eine Mehrheit finden sollte.
Kantone müssen ihre Aufgaben wahrnehmen
Daneben müssen wir uns immer wieder in
Erinnerung rufen, dass wir auf Bundesebene nur Minimalanforderungen vorgeben
und dass die Kantone in ihrer Gesetzgebung
schärfere Integrationskriterien und Einbürgerungsanforderungen aufnehmen können.
Aber, ob sie zu gegebener Zeit die Kraft
dazu haben und dies auch machen, bezweifle ich. Daher ist es wichtig, dass sich die
SVP insbesondere in den Kantonen für
härtere Einbürgerungskriterien einsetzt.
von Peter Föhn, Ständerat,
Muotathal (SZ)
Aufenthaltsdauer vor Einbürgerung:
Heute braucht es 12 Jahre, Bundesrat will 8 Jahre, Nationalrat 10 Jahre
4 Ständerat ist mit 22:21 Stimmen dem Bundesrat gefolgt
Doppelzählung der Jahre für Jugendliche:
Heute werden die Aufenthaltsjahre bei Jugendlichen zwischen dem 10.
und 20. Altersjahr doppelt gezählt, der Nationalrat will dies aufgeheben
4 Ständerat hält mit 24:16 Stimmen an der Doppelzählung fest
Sprachkenntnisse:
Dem Bundesrat reicht es, wenn sich der Einbürgerungswillige in einer
Landessprache verständigen kann, der Nationalrat fordert eine Verständigung in Wort und Schrift
4 Ständerat kippt dies mit 22:20 Stimmen
Vorläufige Aufnahme zählt als Aufenthalt:
Der Bundesrat will die vorläufige Aufnahme von Asylsuchenden für die
Aufenthaltsdauer anrechnen lassen, der Nationalrat will dies streichen
4 Ständerat ist mit 28:12 Stimmen dem Bundesrat gefolgt
Niederlassungsbewilligung als Bedingung:
Als einzige Verschärfung will der Bundesrat die Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung für die Einbürgerung einführen. Dem haben
sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat zugestimmt.