Drogenpolitik 11
Liberalisierung des Cannabiskonsums
Sowohl der National- wie auch der Ständerat haben sich in der Herbstsession für eine Liberalisierung des
Cannabiskonsums ausgesprochen und das revidierte Betäubungsmittelgesetz wurde angenommen. Es
wurden weder die Sorgen und Nöte der Eltern von kiffenden Kindern ernst genommen, noch der Wille der
Bevölkerung, welche die Cannabislegalisierungs-Initiativen 2008 klar abgelehnt hat, im Gesetz berücksichtigt.
von Nationalrätin Andrea Geissbühler,
Herrenschwanden (BE)
D
ie vielen negativen Folgen des
Cannabiskonsums und die dazu
existierenden wissenschaftlichen Erkenntnisse werden einfach ausgeklammert. Es ist tragisch, zusehen zu
müssen, dass Cannabiskonsumenten in
der Schule oder an der Lehrstelle scheitern und dann vom Steuerzahler leben
müssen.
Zu den zwei unsinnigen Gesetzesbestimmungen, die leider in beiden Räten
durchgekommen sind:
1. Die Gesetzesbestimmung, wonach
10 Gramm des Wirkstofftyps Cannabis als geringfügig gelten sollen,
wird große negative Auswirkungen
zeigen. Es wird für die Polizei unmöglich sein, vor Ort festzustellen,
wie viele Gramm Cannabis eine
Person auf sich trägt. Schnell wird
sich dieser Gesetzesartikel auch im
Ausland bei den Drogenhanfdealern herumsprechen, und sie werden mit Portionen von 9 Gramm ihr
grosses Geschäft machen. Grundsätzlich gibt es keine geringfügige
Menge. Jede Menge ist