Klartext Oktober 2012 | Page 11

Drogenpolitik 11 Liberalisierung des Cannabiskonsums Sowohl der National- wie auch der Ständerat haben sich in der Herbstsession für eine Liberalisierung des Cannabiskonsums ausgesprochen und das revidierte Betäubungsmittelgesetz wurde angenommen. Es wurden weder die Sorgen und Nöte der Eltern von kiffenden Kindern ernst genommen, noch der Wille der Bevölkerung, welche die Cannabislegalisierungs-Initiativen 2008 klar abgelehnt hat, im Gesetz berücksichtigt. von Nationalrätin Andrea Geissbühler, Herrenschwanden (BE) D ie vielen negativen Folgen des Cannabiskonsums und die dazu existierenden wissenschaftlichen Erkenntnisse werden einfach ausgeklammert. Es ist tragisch, zusehen zu müssen, dass Cannabiskonsumenten in der Schule oder an der Lehrstelle scheitern und dann vom Steuerzahler leben müssen. Zu den zwei unsinnigen Gesetzesbestimmungen, die leider in beiden Räten durchgekommen sind: 1. Die Gesetzesbestimmung, wonach 10 Gramm des Wirkstofftyps Cannabis als geringfügig gelten sollen, wird große negative Auswirkungen zeigen. Es wird für die Polizei unmöglich sein, vor Ort festzustellen, wie viele Gramm Cannabis eine Person auf sich trägt. Schnell wird sich dieser Gesetzesartikel auch im Ausland bei den Drogenhanfdealern herumsprechen, und sie werden mit Portionen von 9 Gramm ihr grosses Geschäft machen. Grundsätzlich gibt es keine geringfügige Menge. Jede Menge ist