Klartext Oktober 2011 | Page 4

4 Asylpolitik Taten statt Worte zur Behe Im Asylbereich und im Bundesamt für Migration (BFM) herrscht Chaos. Die zuständige Bundesrätin Sommaruga verspricht einmal mehr, diese Missstände anzugehen. Doch bewirken beispielsweise die im September angekündigten Massnahmen genau das Gegenteil. Ein weiterer Ausbau des Rechtsschutzes, gratis Gesundheits-Check und die Ankündigung, die Umsetzung der nötigen Asylgesetz-Revision werde erst in 5-6 Jahren erfolgen, senden verhängnisvolle Signale aus, die Migranten förmlich dazu einladen, über die Asylschiene in die Schweiz zu gelangen. Nach der gänzlich missratenen Reorganisation des BFM durch Bundesrätin Widmer-Schlumpf und dem dadurch provozierten massiven KnowHow-Verlust, folgt nun also eine weitere Ankündigungsrunde, die wirkungslos, wenn nicht gar schädlich für die Missbrauchsbekämpfung im Aslywesen sein wird. Daher fordert die SVP: Nun muss endlich gehandelt werden – leere Versprechungen haben wir genug gehört! An einer Pressekonferenz Ende September hat die Partei ein Forderungspaket und mehrere parlamentarische Vorstösse vorgestellt. Die wichtigsten Forderungen der SVP sind: 1. Das 2006 verschärfte Asylgesetz muss endlich konsequent von allen kantonalen und eidgenössischen Behörden durchgesetzt und von den Hilfswerksorganisationen respektiert werden. Damit wird ein klares und unmissverständliches Zeichen an die Schlepperbanden geschickt, dass die Schweiz Asylmissbraucher nicht toleriert. 2. Die geplante Asylgesetzrevision ist unverzüglich anzugehen und zu verschärfen. So sollen die Verfahren beschleunigt und die Rechtsmittel eingeschränkt werden (keine Mehrfach- und Wiedererwägungsgesuche). 3. Mit allen wichtigen Herkunftsländern muss der Bundesrat Rückübernahmeabkommen abschliessen und bereits bestehende, welche nicht ratifiziert wurden, ratifizieren lassen. Wenn sich Staaten nicht an die Abkommen halten, muss der Bundesrat Gegenmassnahmen ergreifen. 4. Mit neuen Abkommen sollten Ausschaffungen in afrikanische Drittstaaten ins Auge gefasst werden, um Leute, die sich weigern ihre Identität preiszugeben, dennoch ausweisen zu können. 5. Das Bundesverwaltungsgericht muss Asylfälle schneller behandeln. Die Behandlungsfristen müssen verkürzt werden. Hierzu könnten andere Abteilungen des Gerichts ebenfalls Asylfälle übernehmen oder Gerichtsschreiber entsenden. 6. Wenn das Bundesamt für Migration die Rückkehr in ein Land für zumutbar erachtet, muss dies auch für das Bundesverwaltungsgericht bindend sein (Kognitionsbeschränkung). 7. Auf Asylgesuche von Personen, die Schweizer Rückkehrhilfe in Anspruch genommen haben, darf in der Schweiz nicht mehr eingetreten werden. 8. Die grosse Zahl von vorläufig Aufgenommen ist zu überprüfen und in die Heimat zurückzuführen. 9. Vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge mit subjektiven Nachfluchtgründen dürfen kein Anrecht auf Familiennachzug haben. 10. Die Agentur Frontex muss die nordafrikanische Küste mit der Marine überwachen, um Boote mit Auswanderern aus sicheren Staaten unmittelbar nach dem Auslaufen abzufangen und wieder zurückzuführen. Hierfür soll sich der Bundesrat im Schengen-Ausschuss einsetzen. 11. Die Kontrollen vor allem in unserem südlichen Grenzraum, u.a. in den Zügen aus Italien, müssen verschärft und nötigenfalls durch das Militär unterstützt werden. Diese Massnahme wird von einigen EULändern (Dänemark, z.T. Frankreich) bereits umgesetzt.