JA zur Durchsetzungs-Initiative!
7
Ausgeschaffte ausländische Straftäter können in der Schweiz nicht mehr straffällig werden; damit sinkt die Zahl
der Wiederholungstäter massiv.
• Unabhängig von der Strafhöhe sollen überdies Personen ausgewiesen
werden, welche vorbestraft sind und
u.a. wegen einer der folgenden Straftaten verurteilt werden: einfache Körperverletzung, Gewalt und Drohung
gegen Beamte, Brandstiftung, Freiheitsberaubung und Entführung.
Die Durchsetzungs-Initiative trägt
somit dem Verhältnismässigkeitsprinzip Rechnung und unterscheidet
zwischen schweren Delikten, Wiederholungstätern und Ersttätern.
Was ändert die DurchsetzungsInitiative in der Praxis?
Am 8. November 2008 liess sich der
Grieche Nekti T. mit zwei Kollegen
in Schönenwerd (SO) auf ein illegales Autorennen ein. Mit 116-129
Stundenkilometer fuhren diese durch
die Ortschaft. Dabei donnerte Nekti
T. in ein korrekt abbiegendes Fahrzeug. Der Fahrer und die Beifahrerin
dieses Fahrzeugs wurden verletzt.
Die junge Frau auf dem Rücksitz eine 21-jährige Schweizerin - kam
ums Leben.
Untaugliche Umsetzungsgesetzgebung in Art. 66a
Abs. 2 StGB:
Das Gericht kann ausnahmsweise von einer Landesverweisung
absehen, wenn diese für den
Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und
die öffentlichen Interessen an der
Landesverweisung gegenüber den
privaten Interessen des Ausländers
am Verbleib in der Schweiz nicht
überwiegen. Dabei ist der besonderen Situation von Ausländern Rechnung zu tragen, die in der Schweiz
geboren oder aufgewachsen sind.
Das Solothurner Obergericht verurteilte den Griechen im März 2012
u.a. wegen (eventual-)vorsätzlicher
Tötung zu sechs Jahren Freiheitsstrafe. In der Folge widerrief das
kantonale Migrationsamt am 9. Dezember 2013 die Niederlassungsbewilligung des Griechen. Dies wurde
vom Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn am 10. März 2014
bestätigt. Das Bundesgericht hat mit
Urteil vom 2. Juli 2015 dieses Urteil
aufgehoben. Es geht davon aus, dass
der Grieche nicht mehr straffällig
wird und verweist auf die Personenfreizügigkeit mit der EU.
Die vorgeschlagene Umsetzungsgesetzgebung zur Ausschaffungs-Initiative macht solche Fehlurteile weiterhin
möglich. Einzig die DurchsetzungsInitiative würde hier zwingend zu
einem Landesverweis
führen.
von Ständerat
Peter Föhn,
Muotathal (SZ)
Die SVP ist bei der Behandlung der Ausschaffungs-Initiative im Parlament mit ihren
klaren Anträgen (u.a. dem Herausstreichen der sog. Härtefallklausel) unterlegen.
Jetzt müssen Volk und Stände entscheiden! Stimmen Sie am 28. Februar 2016 JA zur
Eidgenössischen Volksinitiative „zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer
(Durchsetzungs-Initiative)“. Mehr Informationen: www.durchsetzungsinitiative.ch