Klartext November 2015 | Page 7

JA zur Durchsetzungs-Initiative! 7 Ausgeschaffte ausländische Straftäter können in der Schweiz nicht mehr straffällig werden; damit sinkt die Zahl der Wiederholungstäter massiv. • Unabhängig von der Strafhöhe sollen überdies Personen ausgewiesen werden, welche vorbestraft sind und u.a. wegen einer der folgenden Straftaten verurteilt werden: einfache Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Beamte, Brandstiftung, Freiheitsberaubung und Entführung. Die Durchsetzungs-Initiative trägt somit dem Verhältnismässigkeitsprinzip Rechnung und unterscheidet zwischen schweren Delikten, Wiederholungstätern und Ersttätern. Was ändert die DurchsetzungsInitiative in der Praxis? Am 8. November 2008 liess sich der Grieche Nekti T. mit zwei Kollegen in Schönenwerd (SO) auf ein illegales Autorennen ein. Mit 116-129 Stundenkilometer fuhren diese durch die Ortschaft. Dabei donnerte Nekti T. in ein korrekt abbiegendes Fahrzeug. Der Fahrer und die Beifahrerin dieses Fahrzeugs wurden verletzt. Die junge Frau auf dem Rücksitz eine 21-jährige Schweizerin - kam ums Leben. Untaugliche Umsetzungsgesetzgebung in Art. 66a Abs. 2 StGB: Das Gericht kann ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen, wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen. Dabei ist der besonderen Situation von Ausländern Rechnung zu tragen, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind. Das Solothurner Obergericht verurteilte den Griechen im März 2012 u.a. wegen (eventual-)vorsätzlicher Tötung zu sechs Jahren Freiheitsstrafe. In der Folge widerrief das kantonale Migrationsamt am 9. Dezember 2013 die Niederlassungsbewilligung des Griechen. Dies wurde vom Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn am 10. März 2014 bestätigt. Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 2. Juli 2015 dieses Urteil aufgehoben. Es geht davon aus, dass der Grieche nicht mehr straffällig wird und verweist auf die Personenfreizügigkeit mit der EU. Die vorgeschlagene Umsetzungsgesetzgebung zur Ausschaffungs-Initiative macht solche Fehlurteile weiterhin möglich. Einzig die DurchsetzungsInitiative würde hier zwingend zu einem Landesverweis führen. von Ständerat Peter Föhn, Muotathal (SZ) Die SVP ist bei der Behandlung der Ausschaffungs-Initiative im Parlament mit ihren klaren Anträgen (u.a. dem Herausstreichen der sog. Härtefallklausel) unterlegen. Jetzt müssen Volk und Stände entscheiden! Stimmen Sie am 28. Februar 2016 JA zur Eidgenössischen Volksinitiative „zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungs-Initiative)“. Mehr Informationen: www.durchsetzungsinitiative.ch