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Abstimmungen vom 28. Februar
Mehr Sicherheit dank
Durchsetzungs-Initiative
Wir haben es schwarz auf weiss. Bundesbern will die Ausschaffungs-Initiative nicht gemäss Volkswillen
umsetzen. Die vom Parlament beschlossene Gesetzesanpassung wird in der Praxis keinen Mehrwert
bringen, sondern die lasche Ausschaffungspraxis zementieren. Die SVP hat dies zum Glück frühzeitig
erkannt. Wir ermöglichen dem Stimmvolk, am 28. Februar 2016 mit einem Ja zur Durchsetzungs-Initiative
die Weichen wieder in die richtige Richtung zu stellen.
Konsequenz der Nichtumsetzung
des Volksentscheids
Die Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungs-Initiative)“ wurde am 28.
November 2010 vom Volk und der
Mehrheit der Stände angenommen.
Umgehend setzte Bundesbern – immer mit der Ausrede internationaler
Bestimmungen - alle Hebel in Bewegung, um eine Umsetzung dieser Verfassungsbestimmung zu verhindern.
Die SVP zog aus dieser Tatsache zwei
zentrale Konsequenzen:
1. die Lancierung der DurchsetzungsInitiative (diese regelt detailliert, wie
die Ausschaffungs-Initiative umzusetzen ist und ist zudem direkt anwendbar);
2. die Bildung einer Arbeitsgruppe
zur Ausarbeitung der Volksinitiative
„Schweizer Recht statt fremde Richter
(Selbstbestimmungs-Initiative)“, damit inskünftig alle Verfassungsbestimmungen gemäss Volkswille umgesetzt
werden können.
Umsetzungsgesetz der Parlamentsmehrheit
Das Umsetzungsprozedere zur Ausschaffungs-Initiative hat lange gedauert
und vor allem zu einem unbefriedigenden Ergebnis geführt. Gegen den Willen der SVP hat das Parlament am 20.
März 2015 eine Umsetzungsvorlage
verabschiedet, welche dem Gedanken
der Ausschaffungs-Initiative überhaupt
nicht gerecht wird. Auch bei schwersten Delikten wie Mord, Vergewaltigung
Wer sich nicht an unsere Regeln hält, muss die Schweiz verlassen. Eine konsequente Ausschaffungspraxis wirkt präventiv und sorgt dafür, dass die Ausländerkriminalitätsrate sinken wird; dies führt zu mehr Sicherheit.
und Raub soll von einem Landesverweis abgesehen werden können, wenn
dies für den Täter einen „schweren persönlichen Härtefall“ bedeuten würde.
Zudem sollen Migrationsämter an solche Entscheide des Strafgerichts gebunden sein und quasi gezwungen werden,
eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung auszustellen, wenn die Strafrichter - trotz Schuldspruch - von einem
Landesverweis absehen. Eine solche
Regelung missachtet den Volkswillen
auf krasseste Weise. Glücklicherweise
hat die SVP dies rechtzeitig erkannt
und in Rekordtempo die DurchsetzungsInitiative eingereicht.
Inhalt der Durchsetzungs-Initiative
Die Durchsetzungs-Initiative nimmt
die Forderung der AusschaffungsInitiative auf und konkretisiert diese
in einer klaren Umsetzung:
• Unabhängig von der Strafhöhe sind
Personen auszuweisen, welche u.a.
wegen einer der folgenden strafbaren
Handlungen verurteilt werden: vorsät 鱥