Klartext November 2015 | Page 6

6 Abstimmungen vom 28. Februar Mehr Sicherheit dank Durchsetzungs-Initiative Wir haben es schwarz auf weiss. Bundesbern will die Ausschaffungs-Initiative nicht gemäss Volkswillen umsetzen. Die vom Parlament beschlossene Gesetzesanpassung wird in der Praxis keinen Mehrwert bringen, sondern die lasche Ausschaffungspraxis zementieren. Die SVP hat dies zum Glück frühzeitig erkannt. Wir ermöglichen dem Stimmvolk, am 28. Februar 2016 mit einem Ja zur Durchsetzungs-Initiative die Weichen wieder in die richtige Richtung zu stellen. Konsequenz der Nichtumsetzung des Volksentscheids Die Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungs-Initiative)“ wurde am 28. November 2010 vom Volk und der Mehrheit der Stände angenommen. Umgehend setzte Bundesbern – immer mit der Ausrede internationaler Bestimmungen - alle Hebel in Bewegung, um eine Umsetzung dieser Verfassungsbestimmung zu verhindern. Die SVP zog aus dieser Tatsache zwei zentrale Konsequenzen: 1. die Lancierung der DurchsetzungsInitiative (diese regelt detailliert, wie die Ausschaffungs-Initiative umzusetzen ist und ist zudem direkt anwendbar); 2. die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung der Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungs-Initiative)“, damit inskünftig alle Verfassungsbestimmungen gemäss Volkswille umgesetzt werden können. Umsetzungsgesetz der Parlamentsmehrheit Das Umsetzungsprozedere zur Ausschaffungs-Initiative hat lange gedauert und vor allem zu einem unbefriedigenden Ergebnis geführt. Gegen den Willen der SVP hat das Parlament am 20. März 2015 eine Umsetzungsvorlage verabschiedet, welche dem Gedanken der Ausschaffungs-Initiative überhaupt nicht gerecht wird. Auch bei schwersten Delikten wie Mord, Vergewaltigung Wer sich nicht an unsere Regeln hält, muss die Schweiz verlassen. Eine konsequente Ausschaffungspraxis wirkt präventiv und sorgt dafür, dass die Ausländerkriminalitätsrate sinken wird; dies führt zu mehr Sicherheit. und Raub soll von einem Landesverweis abgesehen werden können, wenn dies für den Täter einen „schweren persönlichen Härtefall“ bedeuten würde. Zudem sollen Migrationsämter an solche Entscheide des Strafgerichts gebunden sein und quasi gezwungen werden, eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung auszustellen, wenn die Strafrichter - trotz Schuldspruch - von einem Landesverweis absehen. Eine solche Regelung missachtet den Volkswillen auf krasseste Weise. Glücklicherweise hat die SVP dies rechtzeitig erkannt und in Rekordtempo die DurchsetzungsInitiative eingereicht. Inhalt der Durchsetzungs-Initiative Die Durchsetzungs-Initiative nimmt die Forderung der AusschaffungsInitiative auf und konkretisiert diese in einer klaren Umsetzung: • Unabhängig von der Strafhöhe sind Personen auszuweisen, welche u.a. wegen einer der folgenden strafbaren Handlungen verurteilt werden: vorsät 鱥