Klartext November 2014 | Page 7

SVP lanciert Volksinitiative 7 «Institutionelle Bindungen an die EU, Personenfreizügigkeit, Vorrang des internationalen Rechtes, Einschränkung des Initiativrechtes zerstören nicht nur Unabhängigkeit und direkte Demokratie, sondern die Freiheit und Wohlfahrt – kurz gesagt, die Schweiz.» Der Zürcher SVP-Kantonsrat und Rechtsprofessor Hans-Ueli Vogt erklärte die heute immer häufiger missbrauchten Begriffe Völkerrecht und Menschenrechte. A. Bundesrat christoph blocher, vizepräsident svp schweiz, herrliberg (zh) «Die Schweiz hat von sich aus seit über 150 Jahren in ihrer Verfassung die Menschenrechte geschützt, vor allem die Freiheitsrechte der Bürger gegenüber dem Staat. Sie hat das ohne völkerrechtliche Pflicht getan, sondern weil in der Schweiz niemand daran zweifelt, dass das Wohl der Gemeinschaft in der Achtung der Freiheit des Einzelnen liegt. Die Schweiz braucht kein Völkerrecht und kein ausländisches Gericht, das uns sagt, wie wir die Rechte der Menschen zu schützen haben.» Kantonsrat und Rechtsprofessor Hans-Ueli Vogt, Zürich (ZH) «Die EU reduziert seit Jahren Schritt für Schritt die Souveränität ihrer Mitgliedsstaaten. Und sie will offensichtlich auch die Schweiz immer stärker in ihren Machtbereich einbinden: Wir verhandeln jetzt über eine „institutionelle Lösung“. Das könnte dazu führen, dass wir die Gesetzgebung der EU fortlaufend übernehmen und uns ihren Richtern unterstellen müssten. Das wäre dann das Ende unserer Souveränität.» Bundesrat Ueli Maurer, Chef VBS, Wernetshausen (ZH) Die SVP-Delegierten beschlossen einstimmig die Lancierung einer Volksinitiative „zur Umsetzung von Volksentscheiden – Schweizer Recht geht fremdem Recht vor“.