Klartext November 2012 | Page 13

Neutralitätsinitiative 13 Neutralitätspolitische Verwahrlosung stoppen Die Neutralität ist in der Bundesverfassung nicht verankert. Im Mai dieses Jahres versprach Aussenminister Burkhalter am Nato-Gipfel in Chicago eine verstärkte Zusammenarbeit. Wer die Zusammenarbeit mit der Nato ausbauen will, schafft die Neutralität ab. Die «Neutralitätsinitiative» stoppt die neutralitätspolitische Verluderung. und fordert eine wirksame Landesverteidigung. Aber aussenpolitischer Übereifer, militärisches Mitläufertum und neutralitätspolitische Verwahrlosung gefährden die Glaubwürdigkeit und die Sicherheit der Schweiz. von Werner Gartenmann, Geschäftsführer AUNS, Matten b.I. (BE) D ie Neutralität ist immerwährend. Sie ist weder verhandelbar noch darf sie zum Spielball aussenpolitischer Experimente werden. Sie gilt immer und nicht nur von Fall zu Fall. Unsere Neutralität ist bewaffnet. Wir setzen sie mit eigenen Mitteln – Armee, Luftwaffe! – durch. Ein Beitritt zu einer militärischen Allianz kommt nicht in Frage. Nur so bleibt die Neutralität gegen innen (Zusammenhalt des Landes) als auch gegen aussen glaubwürdig. Man kann nur schwanger oder nicht schwanger sein – halb schwanger gibt es nicht. Gleich ist es mit der Neutralität. Die Neutralität setzt der Politik und der Regierungstätigkeit Schranken (immerwährend, kein Bündnisbeitritt) Was will die Neutralitätsinitiative? Die immerwährende bewaffnete Neutralität ist in der Bundesverfassung nicht verankert. An zwei Stellen (Art. 173, 185) werden der Bundesrat und die Bundesversammlung lediglich beauftragt, Massnahmen zur Wahrung der Neutralität zu treffen. Diese Lücke schliesst die Neutralitätsinitiative. Der erste Verfassungsartikel der Initiative verankert den Grundsatz. Die entscheidenden Voraussetzungen „immerwährend“ und „bewaffnet“ finden endlich Eingang in die Verfassung: Artikel 54a (neu) Neutralität Die Schweiz ist neutral. Sie verfolgt den Grundsatz der immerwährenden bewaffneten Neutralität. CHRIF UNTERS EGT BEIGEL BOGEN TS Der zweite Verfassungsartikel Die Armee hat die Durchsetzung der Neutralität zu garantieren (u.a. eine wirksame Luftpolizei bereits während Friedenszeiten). Und gleichzeitig muss klar gestellt sein, welche Auslandeinsätze der Armee mit einer glaubwürdigen Neutralität vereinbar sind.