Klartext November 2012 | Page 11

Raumplanungsgesetz 11 Nein zum fehlgeleiteten Raumplanungsgesetz! Im Sommer 2012 hat das Parlament in der Schlussabstimmung dem revidierten Raumplanungsgesetz zugestimmt, mit dem Ziel, den Rückzug der Landschaftsinitiative zu erreichen. Gegen diesen Kuhhandel wurde erfolgreich das Referendum ergriffen und somit entscheidet am 3. März 2013 nun das Volk. von Nationalrätin Sylvia Flückiger, Schöftland (AG) U m was geht es? Die Landschaftsinitiative verlangt, dass die Raumplanung zentralisiert und dass die Bauzonen in der ganzen Schweiz während 20 Jahren eingefroren werden. Unter dem Druck dieser Initiative hat der Bundesrat eine Revision des Raumplanungsgesetzes als indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, um Zersiedlung und Kulturlandverlust mit gezielten Massnahmen besser zu steuern. Verfehlte Revision Im Verlaufe der parlamentarischen Beratung wurde die Vorlage massiv verschärft, sodass sie im Endeffekt sogar weiter ging, als die Landschaftsinitiative. Es waren vor allem drei Bestimmungen, welche dazu führten, dass das Referendum ergriffen wurde: 1. Die Rückzonungspflicht von Bauzonen Mehr als die Hälfte aller Kantone müssten über 50 % ihrer noch nicht überbauten Bauzonen zurückzo- nen. Dies bedeutet nicht nur einen klaren Eingriff in die Souveränität der Kantone in diesem Bereich, sondern auch einen Wertverlust dieses Landes. Die Finanzierungen der Rückzonungen werden letztlich über zusätzliche Steuererhöhungen aufgebracht werden müssen. 2. Bauverpflichtung unter Frist