Raumplanungsgesetz 11
Nein zum fehlgeleiteten
Raumplanungsgesetz!
Im Sommer 2012 hat das Parlament in der Schlussabstimmung dem revidierten Raumplanungsgesetz
zugestimmt, mit dem Ziel, den Rückzug der Landschaftsinitiative zu erreichen. Gegen diesen Kuhhandel
wurde erfolgreich das Referendum ergriffen und somit entscheidet am 3. März 2013 nun das Volk.
von Nationalrätin Sylvia Flückiger,
Schöftland (AG)
U
m was geht es?
Die Landschaftsinitiative verlangt, dass die Raumplanung
zentralisiert und dass die Bauzonen in
der ganzen Schweiz während 20 Jahren
eingefroren werden.
Unter dem Druck dieser Initiative hat
der Bundesrat eine Revision des Raumplanungsgesetzes als indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, um Zersiedlung und Kulturlandverlust mit gezielten
Massnahmen besser zu steuern.
Verfehlte Revision
Im Verlaufe der parlamentarischen Beratung wurde die Vorlage massiv verschärft, sodass sie im Endeffekt sogar
weiter ging, als die Landschaftsinitiative.
Es waren vor allem drei Bestimmungen,
welche dazu führten, dass das Referendum ergriffen wurde:
1. Die Rückzonungspflicht von Bauzonen
Mehr als die Hälfte aller Kantone
müssten über 50 % ihrer noch nicht
überbauten Bauzonen zurückzo-
nen. Dies bedeutet nicht nur einen
klaren Eingriff in die Souveränität der Kantone in diesem Bereich,
sondern auch einen Wertverlust
dieses Landes. Die Finanzierungen
der Rückzonungen werden letztlich
über zusätzliche Steuererhöhungen aufgebracht werden müssen.
2. Bauverpflichtung unter Frist