4 Nein zur Änderung des Asylgesetzes
NEIN zur Willkommenskultur
à la Merkel
Wenn die SVP am 5. Juni 2016 gegen die Revision des Asylgesetzes antritt, wird man ihr vorwerfen, sie blockiere damit schnellere Asylverfahren. Doch was nützen schnellere Verfahren, wenn die
abgewiesenen Gesuchsteller nicht konsequent in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden?
So wird doch nur schneller Platz geschaffen für noch mehr unechte Asylbewerber. Die Asylgesetzrevision ist schlicht von der Realität überrollt worden.
D
as Departement von Bundesrätin Sommaruga verspricht
Volk und Ständen bei Asylgesetzrevisionen erfahrungsgemäss
viel, setzt die Volksentscheide dann
aber nicht konsequent um. Am 9. Juni
2013 stimmten sagenhafte 78% der
Schweizerinnen und Schweizer JA
zu „Verschärfungen“ im Asylbereich. Viele dieser „Verschärfungen“
wurden nie umgesetzt. Beispiele:
Wehrdienstverweigerung ist keine
Flüchtlingseigenschaft mehr
Dazu hat das Volk 2013 Ja gesagt. Was
ist seither passiert? Nichts. Die Schweiz
wird immer attraktiver für Asylbewerber aus Eritrea. Die Zahl der Asylgesuche aus Eritrea ist seit 2013 von 2’563
auf aktuell 9‘966 gestiegen.
Renitente Asylbewerber werden in
besonderen Zentren untergebracht
Auch dazu hat das Volk 2013 bereits
Ja gesagt. Trotzdem gibt es noch
kein einziges Zentrum für renitente
Asylbewerber. Bundesrätin Sommaruga bringt die Idee in der neuen
Asylgesetzrevision wieder.
Willkommenskultur, statt
konsequenter Vollzug
Die Asylgesetzrevision will die bisherige Willkommenskultur noch
ausbauen statt begrenzen. Sie hat
letztendlich zum Ziel, möglichst viele illegale Einwanderer, Wirtschaftsund Sozialmigranten in unserem Land
aufzunehmen, egal ob sie an Leib und
Leben bedroht sind oder nicht. Damit
Führung beim Vollzug fehlt. Der Asylbereich läuft erneut aus dem Ruder.
Die Asylgesuche und damit die entsprechenden Kosten sind wieder dramatisch angestiegen.
gefährdet sie die humanitäre Tradition der Schweiz. Um das Ziel zu erreichen, schrecken die Verantwortlichen
mit dem neuen Konzept auch vor
Halbwahrheiten nicht zurück.
Die Unterbringungslüge
Die 5‘000 Betten in den geplanten, neuen Bundeszentren reichen
bei 3‘600 Asylgesuchen monatlich
gerade mal fünf bis sechs Wochen.
Danach wird man die Asylbewerber
für den Rest des Verfahrens aus den
chronisch überfüllten Bundeszentren
an die Kantone weiterreichen. Den
Kantonen und Gemeinden wird von
Seiten des Staatssekretariats für Migration glaubhaft gemacht, sie könnten ihre „Unterbringungskapazitäten
massiv reduzieren“. Sie müssten in
Zukunft noch rund 10‘000 Plätze
bereitstellen. Dieses Versprechen
ist angesichts der Realität Augenwischerei. Die Rechnung ist bei 39‘523
Asylgesuchen (Jahr 2015) schnell
gemacht: Müssten die Kantone und
Gemeinden künftig wie vorgesehen
nur noch 10‘000 davon übernehmen,
hätte sich der Bund um 29‘523 zu
kümmern (inkl. Abgänge und Rück-