4 Volksabstimmung vom 18. Mai 2014
Mindestlohn-Initiative
gefährdet Arbeitsplätze
Die Volksinitiative „Für den Schutz fairer Löhne“ fordert einen nationalen gesetzlichen Mindestlohn von
22 Franken pro Stunde. Regionale oder branchenspezifische Kostenunterschiede werden dabei nicht
berücksichtigt.
D
er Mindestlohn für Arbeitskräfte in der Landwirtschaft beträgt in den
meisten Kantonen 3200 Franken
pro Monat. Umgerechnet ergibt
dies einen Stundenlohn von 13.40
Franken bei einer Arbeitszeit von
55 Stunden die Woche. Die Differenz zum geforderten Mindestlohn
der Initiative beträgt damit fast 9
Franken pro Stunde. Umgerechnet
auf den Monat müssten die Landwirte ihren Angestellten einen
Lohn von rund 5260 Franken zahlen.
Unfinanzierbare Lohnkosten
Eine Familienarbeitskraft verdient im Schnitt 3600 Franken
pro Monat. Das entspricht einem
Stundenlohn von rund 15 Franken.
Der geforderte Mindestlohn wäre
damit höher als der Verdienst des
Landwirts als Selbständigewerbender.
Die Betriebe wären gerne bereit
höhere Löhne zu bezahlen. Dies
würde aber bedingen, dass das
landwirtschaftliche Einkommen
aus dem Verkauf der Produkte
solche auch ermöglichen. Im Moment ist dieses viel zu tief und
die Mindestlohn-Initiative für die
Landwirtschaft schlicht nicht verkraftbar.
Mindestlohn schafft Arbeitslosigkeit
Arbeitslosenquoten November 2013
30%
28%
26.1%
26%
24%
22%
20%
18%
15.5%
16%
14%
10.8%*
12%
10.8%
8.4%
10%
8%
6%
4%
3.2%
2%
0%
*21 von 27 EU-Staaten kennen einen staatlich diktierten Mindestlohn. Dazu
gehören Frankreich, Spanien, Belgien und Portugal mit bis zu 8-fach höherer
Arbeitslosigkeit als in der Schweiz.
Quelle