Klartext März 2014 | Page 4

4 Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 Mindestlohn-Initiative gefährdet Arbeitsplätze Die Volksinitiative „Für den Schutz fairer Löhne“ fordert einen nationalen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde. Regionale oder branchenspezifische Kostenunterschiede werden dabei nicht berücksichtigt. D er Mindestlohn für Arbeitskräfte in der Landwirtschaft beträgt in den meisten Kantonen 3200 Franken pro Monat. Umgerechnet ergibt dies einen Stundenlohn von 13.40 Franken bei einer Arbeitszeit von 55 Stunden die Woche. Die Differenz zum geforderten Mindestlohn der Initiative beträgt damit fast 9 Franken pro Stunde. Umgerechnet auf den Monat müssten die Landwirte ihren Angestellten einen Lohn von rund 5260 Franken zahlen. Unfinanzierbare Lohnkosten Eine Familienarbeitskraft verdient im Schnitt 3600 Franken pro Monat. Das entspricht einem Stundenlohn von rund 15 Franken. Der geforderte Mindestlohn wäre damit höher als der Verdienst des Landwirts als Selbständigewerbender. Die Betriebe wären gerne bereit höhere Löhne zu bezahlen. Dies würde aber bedingen, dass das landwirtschaftliche Einkommen aus dem Verkauf der Produkte solche auch ermöglichen. Im Moment ist dieses viel zu tief und die Mindestlohn-Initiative für die Landwirtschaft schlicht nicht verkraftbar. Mindestlohn schafft Arbeitslosigkeit Arbeitslosenquoten November 2013 30% 28% 26.1% 26% 24% 22% 20% 18% 15.5% 16% 14% 10.8%* 12% 10.8% 8.4% 10% 8% 6% 4% 3.2% 2% 0% *21 von 27 EU-Staaten kennen einen staatlich diktierten Mindestlohn. Dazu gehören Frankreich, Spanien, Belgien und Portugal mit bis zu 8-fach höherer Arbeitslosigkeit als in der Schweiz. Quelle