8 Abstimmung vom 9. Juni 2013
Volkswahl statt Mauscheleien
Am 9. Juni 2013 kommt die Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates“ zur Abstimmung. In allen Kantonen
und Gemeinden wird die Exekutive, also die Regierung, vom Volk gewählt. Nur auf Bundesebene dürfen die
Stimmbürger bislang nicht mitreden. Der Bundesrat wird derzeit direkt von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt, also von National- und Ständerat. Meist wählt dieses Gremium eine Person aus ihren Reihen in
die Landesregierung. Mauscheleien sind der Regelfall. Das Volk kann nicht mitreden. Dies gilt es zu ändern.
Der Bundesrat ist in erster Line dem Volk verpflichtet und soll auch von diesem gewählt werden.
Um was es geht?
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ndlich haben die Stimmbürger
bei der Bundesratswahl etwas zu
sagen.
Die eidgenössichen Volksinitiative für die
Volkswahl des Bundesrates führt zu einer
Erweiterung der Volksrechte. Alle Bürgerinnen und Bürger haben künftig die
Möglichkeit, die Landesregierung direkt
mit ihrer Stimme zu wählen. So wird die
direkte Demokratie gestärkt.
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Die Volkswahl von Regierung und
Parlament hat sich in den Kantonen
und Gemeinden bewährt. Die Wahl
ist transparent, fair und führt zu einer
besseren Kontrolle der Macht.
Hinterzimmerabsprachen und Mauscheleien vor den Bundesratswahlen
werden unterbunden.
Die Volkswahl des Bundesrates findet
alle vier Jahre gleichzeitig mit den
Nationalratswahlen statt. So braucht
es keine zusätzlichen, teuren Kampagnen für die Bundesratswahlen.
Der Bundesrat ist dem Volk direkt verpflichtet. Mit der Wahl durch das Volk
sind die Bundesräte direkt den Stimmbürgern verpflichtet. Der Bundesrat kann
sich fortan nicht mehr erlauben, Abstimmungsentscheide zu missachten oder Initiativen nicht umzusetzen.
von Judith Uebersax, Vizepräsidentin
SVP Schweiz, Sattel (SZ)
Der Regierungsrat des Kantons Bern besteht aus 7 Mitgliedern.
Im Kanton Bern wird schon jetzt der sprachlichen Minderheit vom Berner Jura mindestens ein Sitz im Regierungsrat garantiert. Dieses Modell
wird auch in der Volksinitiative «Volkswahl des Bundesrates» verwendet.
Erreicht ein Kandidat aus dem Berner Jura zwar das absolute Mehr, ist
jedoch nicht unter den ersten sieben, so muss die am schlechtesten
gewählte Person dem bestgewählten Berner Jura-Kandidat Platz machen.