Klartext März 2013 | Page 5

Volksrechte in Gefahr 5 Bundesrat will Volksrechte beschneiden In die gleiche Richtung gehen zwei Vorlagen, die der Bundesrat Mitte März in die Vernehmlassung geschickt hat. Der Bundesrat will in Zukunft höhere Hürden für die Gültigkeit von Volksinitiativen ansetzen. Nach geltendem Recht erklärt das Parlament eine Volksinitiative für ungültig, wenn sie zwingendem Völkerrecht widerspricht. Neu soll eine materielle Vorprüfung durch die Bundesverwaltung noch vor der Unterschriftensammlung erfolgen. Könnte es mit einer Initiative zu einem möglichen Konflikt mit irgendeinem internationalen Abkommen oder irgendwelchem, nicht zwingendem „Völkerrecht“ kommen, soll auf dem Initiativbogen ein „Warnhinweis“ angebracht werden. Damit will der Bundesrat auf die Unterschriftensammlung Einfluss nehmen. Die Landsgemeinde von Appenzell. Wenn es nach dem Bundesrat geht, gehören die Volksrechte der Schweizerinnen und der Schweizer bald der Vergangenheit an. Gleichzeitig sollen die Gründe für die Ungültigkeitserklärung einer Volksinitiative massiv ausgeweitet werden. Das Parlament soll neu auch Volksini- Der Bundesrat öffnet auf diese Weise tiativen für ungültig erklären, die den der politischen Willkür Tür und Tor. „von der Bundesverfassung anerkann- Das Parlament erhält die Kompetenz, quasi nach Belieben - mit Verweis „Der Bundesrat öffnet auf diese Weise der auf schwammige politischen Willkür Tür und Tor. Das Par- Begriffe - unlieblament erhält die Kompetenz, quasi nach same Initiativen zu Belieben - mit Verweis auf schwammige für ungültig solerklären. Ein Begriffe - unliebsame Initiativen für un- ches Vorgehen gültig zu erklären.“ käme einem FronNationalrat Luzi Stamm (AG) talangriff auf die Volksrechte und einem massiven ten Kerngehalt der Grundrechte“ ver- Abbau unserer direkten Demokratie letzen. Damit soll gemäss Bundesrat gleich. die „Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den wichtigsten völkerrecht- Stärkung Beamter und Richter ist lichen Verpflichtungen der Schweiz“ der falsche Weg gestärkt werden. Was dieser Kernge- Letztlich führt diese Entwicklung halt der Grundrechte umfassen soll, ist nicht „nur“ zu einer Einschränkung unklar. So frohlockt der Bundesrat im der Volksrechte, sondern auch dazu, erläuternden Bericht zum Vernehmlas- dass die Schweiz das eigene Lansungsverfahren bereits, dass die an- desrecht gar nicht mehr eigenständig wendenden Behörden bei der Bestim- entwickeln kann. Das inter