Volksrechte in Gefahr 5
Bundesrat will Volksrechte beschneiden
In die gleiche Richtung gehen zwei
Vorlagen, die der Bundesrat Mitte
März in die Vernehmlassung geschickt
hat. Der Bundesrat will in Zukunft
höhere Hürden für die Gültigkeit von
Volksinitiativen ansetzen. Nach geltendem Recht erklärt das Parlament
eine Volksinitiative für ungültig, wenn
sie zwingendem Völkerrecht widerspricht. Neu soll eine materielle Vorprüfung durch die Bundesverwaltung
noch vor der Unterschriftensammlung
erfolgen. Könnte es mit einer Initiative zu einem möglichen Konflikt mit
irgendeinem internationalen Abkommen oder irgendwelchem, nicht zwingendem „Völkerrecht“ kommen, soll
auf dem Initiativbogen ein „Warnhinweis“ angebracht werden. Damit will
der Bundesrat auf die Unterschriftensammlung Einfluss nehmen.
Die Landsgemeinde von Appenzell. Wenn es nach dem Bundesrat geht, gehören die Volksrechte der Schweizerinnen und der Schweizer bald der Vergangenheit an.
Gleichzeitig sollen die Gründe für die
Ungültigkeitserklärung einer Volksinitiative massiv ausgeweitet werden.
Das Parlament soll neu auch Volksini- Der Bundesrat öffnet auf diese Weise
tiativen für ungültig erklären, die den der politischen Willkür Tür und Tor.
„von der Bundesverfassung anerkann- Das Parlament erhält die Kompetenz,
quasi nach Belieben - mit Verweis
„Der Bundesrat öffnet auf diese Weise der auf schwammige
politischen Willkür Tür und Tor. Das Par- Begriffe - unlieblament erhält die Kompetenz, quasi nach same Initiativen
zu
Belieben - mit Verweis auf schwammige für ungültig solerklären. Ein
Begriffe - unliebsame Initiativen für un- ches Vorgehen
gültig zu erklären.“
käme einem FronNationalrat Luzi Stamm (AG)
talangriff auf die
Volksrechte und
einem massiven
ten Kerngehalt der Grundrechte“ ver- Abbau unserer direkten Demokratie
letzen. Damit soll gemäss Bundesrat gleich.
die „Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den wichtigsten völkerrecht- Stärkung Beamter und Richter ist
lichen Verpflichtungen der Schweiz“ der falsche Weg
gestärkt werden. Was dieser Kernge- Letztlich führt diese Entwicklung
halt der Grundrechte umfassen soll, ist nicht „nur“ zu einer Einschränkung
unklar. So frohlockt der Bundesrat im der Volksrechte, sondern auch dazu,
erläuternden Bericht zum Vernehmlas- dass die Schweiz das eigene Lansungsverfahren bereits, dass die an- desrecht gar nicht mehr eigenständig
wendenden Behörden bei der Bestim- entwickeln kann. Das inter