Klartext März 2013 | Page 2

2 Editorial Dem Volk vertrauen JA zur Volkswahl Hinter den Kulissen, sowohl in Bern als auch in Lausanne, wird fast unbemerkt daran gearbeitet, die Volksrechte künftig massiv einzuschränken. Der Bundesrat hat erst kürzlich eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Einschränkung des Initiativrechts So sollen die Gründe für eine Ungültigkeitserklärung einer Volksinitiative massiv ausgeweitet werden. Das Parlament soll nach dem Willen vom Bundesrat künftig jene Volksinitiativen für ungültig erklären, die „den Kerngehalt der Grundrechte“ verletzen. Damit soll gemäss Bundesrat die „Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den wichtigsten völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz“ gestärkt werden. Mit diesen schwammigen Formulierungen öffnet der Bundesrat der politischen Willkür Tür und Tor. Das Parlament erhält neu die Kompetenz, unliebsame Initiativbegehren für ungültig zu erklären. Warnhinweise auf Volksinitiativen Nach geltendem Recht erklärt das Parlament eine Volksinitiative für ungültig, wenn sie zwingendem Völkerrecht widerspricht, z.B. dem Verbot von Völkermord, Folter oder Sklaverei. Neu soll eine materielle Vorprüfung durch die Bundesverwaltung noch vor der Unterschriftensammlung erfolgen. Könnte es mit einer Initiative zu einem möglichen Konflikt mit irgendeinem internationalen Abkommen oder irgendwelchem, nicht zwingendem „Völkerrecht“ kommen, soll auf dem Initiativbogen ein „Warnhinweis“ angebracht werden. Die Absicht ist klar. Der Bundesrat will sich, dem Parlament und der Verwaltung mehr Macht zuschanzen und die Bürgerinnen und Bürger zunehmend entmündigen. Bundesgericht will Volk ausschalten Noch nicht genug. Auch Urteile aus Lausanne lassen aufhorchen. In einem kürzlich publizierten Entscheid hält das Bundesgericht fest, dass auch nicht zwingendes internationales Recht dem schweizerischen Recht vorzugehen habe. Gemäss Bundesgericht soll fortan Völkerrecht in jedem Fall - also nicht nur beim zwingenden Völkerrecht - über dem schweizerischen Recht stehen. Internationales Recht und internationale Verträge gingen also in Zukunft den Beschlüssen von Volk und Parlament vor. Die Schweiz hätte sich damit jeder Entwicklung von internationalem Recht zu unterwerfen. EU-Beitritt durch die Hintertüre Das Bundesgericht stellt mit solchen Urteilen letztlich die direkte Demokratie und die Souveränität unseres Landes in Frage. Gesetzgeber und Volk werden ausgeschaltet. Folge wäre ein umfassender Vorrang von internationalem Recht gegenüber Schweizer Recht und ein Richterstaat. Damit könnte beispielsweise auch eine Integration der Schweiz in die EU ohne Volksentscheid, alleine aufgrund einer sich anpassenden Rechtsentwicklung, von den Gerichten durchgesetzt werden. Darauf gibt es nur eine Antwort! Volkswahl des Bundesrates Das Volk muss sich gegen diese Entwicklung wehren und das Heft wieder selber in die Hand nehmen. Am 9. Juni 2013 kommt unsere Initiative „Volkswahl des Bundesrates“ zur Abstimmung. Letztlich geht es um die Grundsatzfrage, ob unsere Volksrechte gestärkt werden sollen oder ob sich das Schweizer Volk entmachten lassen will. Ob die Bevölkerung künftig mehr oder weniger Mitsprache hat. Nur wenn der Bundesrat direkt in die Verantwortung genommen wird, können diese unheilvollen Entwicklungen gestoppt werden. Werden die Bundesräte künftig direkt vom Volk gewählt, werden sie sich zweimal überlegen, ob die Entmachtung des Volkes der richtige Weg ist. Die SVP gewinnt! Sowohl im Kanto