2 Editorial
Dem Volk vertrauen JA zur Volkswahl
Hinter den Kulissen, sowohl in Bern als
auch in Lausanne, wird fast unbemerkt daran gearbeitet, die Volksrechte künftig massiv einzuschränken. Der Bundesrat hat erst
kürzlich eine entsprechende Vorlage in die
Vernehmlassung geschickt.
Einschränkung des Initiativrechts
So sollen die Gründe für eine Ungültigkeitserklärung einer Volksinitiative massiv
ausgeweitet werden. Das Parlament soll
nach dem Willen vom Bundesrat künftig
jene Volksinitiativen für ungültig erklären,
die „den Kerngehalt der Grundrechte“ verletzen. Damit soll gemäss Bundesrat die
„Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den
wichtigsten völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz“ gestärkt werden. Mit
diesen schwammigen Formulierungen öffnet der Bundesrat der politischen Willkür
Tür und Tor. Das Parlament erhält neu die
Kompetenz, unliebsame Initiativbegehren
für ungültig zu erklären.
Warnhinweise auf Volksinitiativen
Nach geltendem Recht erklärt das Parlament eine Volksinitiative für ungültig, wenn
sie zwingendem Völkerrecht widerspricht,
z.B. dem Verbot von Völkermord, Folter
oder Sklaverei. Neu soll eine materielle
Vorprüfung durch die Bundesverwaltung
noch vor der Unterschriftensammlung erfolgen. Könnte es mit einer Initiative zu
einem möglichen Konflikt mit irgendeinem
internationalen Abkommen oder irgendwelchem, nicht zwingendem „Völkerrecht“
kommen, soll auf dem Initiativbogen ein
„Warnhinweis“ angebracht werden. Die
Absicht ist klar. Der Bundesrat will sich,
dem Parlament und der Verwaltung mehr
Macht zuschanzen und die Bürgerinnen und
Bürger zunehmend entmündigen.
Bundesgericht will Volk ausschalten
Noch nicht genug. Auch Urteile aus Lausanne lassen aufhorchen. In einem kürzlich
publizierten Entscheid hält das Bundesgericht fest, dass auch nicht zwingendes internationales Recht dem schweizerischen
Recht vorzugehen habe. Gemäss Bundesgericht soll fortan Völkerrecht in jedem
Fall - also nicht nur beim zwingenden Völkerrecht - über dem schweizerischen Recht
stehen. Internationales Recht und internationale Verträge gingen also in Zukunft den
Beschlüssen von Volk und Parlament vor.
Die Schweiz hätte sich damit jeder Entwicklung von internationalem Recht zu unterwerfen.
EU-Beitritt durch die Hintertüre
Das Bundesgericht stellt mit solchen Urteilen letztlich die direkte Demokratie und die
Souveränität unseres Landes in Frage. Gesetzgeber und Volk werden ausgeschaltet.
Folge wäre ein umfassender Vorrang von
internationalem Recht gegenüber Schweizer Recht und ein Richterstaat. Damit könnte beispielsweise auch eine Integration der
Schweiz in die EU ohne Volksentscheid,
alleine aufgrund einer sich anpassenden
Rechtsentwicklung, von den Gerichten
durchgesetzt werden. Darauf gibt es nur
eine Antwort!
Volkswahl des Bundesrates
Das Volk muss sich gegen diese Entwicklung wehren und das Heft wieder selber in
die Hand nehmen. Am 9. Juni 2013 kommt
unsere Initiative „Volkswahl des Bundesrates“ zur Abstimmung. Letztlich geht es um
die Grundsatzfrage, ob unsere Volksrechte gestärkt werden sollen oder ob sich das
Schweizer Volk entmachten lassen will. Ob
die Bevölkerung künftig mehr oder weniger
Mitsprache hat. Nur wenn der Bundesrat direkt in die Verantwortung genommen wird,
können diese unheilvollen Entwicklungen
gestoppt werden. Werden die Bundesräte
künftig direkt vom Volk gewählt, werden
sie sich zweimal überlegen, ob die Entmachtung des Volkes der richtige Weg ist.
Die SVP gewinnt!
Sowohl im Kanto