Klartext März 2011 | Page 2

2 Editorial Souveränität in Gefahr E ine Mehrheit von Bundesrat und Parlament sähen die Schweiz lieber heute als morgen in der EU. Diese Kreise arbeiten zwar weniger offensichtlich als auch schon, aber nicht minder konsequent daran, die Schweiz in die EU zu führen. Vor diesem Hintergrund ist auch der Versuch von Bundespräsidentin Calmy-Rey und Wirtschaftsminister Schneider-Ammann zu sehen, ein Paket Bilaterale III ohne klaren Beschluss des Bundesrates zu lancieren. In diesem Paket soll es auch um die zwangsweise Übernahme von EURecht und die Schaffung von entsprechenden Gerichts-, Auslegungs- und Überwachungsbehörden gehen. Die Schweiz würde damit noch weiter gehen als seinerzeit mit dem EWR. Der Souveränitätsverlust eines solchen Schrittes wäre gravierend. Im gleichen Sinn und Geist hat das Parlament neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds in Milliardenhöhe zugestimmt. Diese Mittel sollen insbesondere zur Rettung bankrotter Euro-Staaten dienen. Die Schweiz müsse sich solidarisch verhalten, hiess es. Deshalb wurde zur Absicherung der linken Stimmen im Parlament gleich auch noch eine Aufstockung der Entwicklungshilfe im Umfang von mehreren hundert Millionen Franken beschlossen. Die Schweiz könne nicht abseits stehen und habe letztlich keine Wahl, begründete der Bundesrat diesen Schritt. Das Parlament versagte dem Volk dann auch noch das Mit- spracherecht und verzichtete auf eine Referendumsmöglichkeit. Handelt so ein souveräner, selbstbewusster Staat? Es gibt aber auch andere beunruhigende Vorgänge. Das Parlament nimmt einen neuen Anlauf zur Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit. Dabei geht es nur vordergründig um die „objektive“ Prüfung von Bundesgesetzen auf ihre Verfassungskonformität. Es geht um die grundlegende Frage, ob das Volk und die Volksvertreter in den Parlamenten oder Gerichte das letzte Wort im Gesetzgebungsprozess haben sollen. Letztlich wollen diese Kreise aber insbesondere, dass die Volksrechte ebenfalls einer Prüfung zu unterwerfen sind. Sie wollen die Ungültigkeitsgründe für Volksinitiativen erweitern und die Prüfung dieser Gründe schon vor der Lancierung einer Initiative vornehmen, z.B. durch ein Verfassungsgericht. Der Einfluss des „unbequemen“ Souveräns, der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, soll damit eingeschränkt werden. Vor dieser Entwicklung kann nicht früh genug gewarnt werden. Eine weitere Preisgabe der Souveränität haben wir in den vergangenen Wochen im Zusammenhang mit der UNO-Resolution gegen Libyen erlebt. Die Schweiz hat in diesem Zusammenhang britischen Truppen erlaubt, in einem Konvoi die Schweiz zu durchqueren. Weil die Schweiz Mitglied der UNO sei, bestehe quasi eine Verpflichtung dazu. Neutralitätsrechtlich sei dies deshalb unbedenklich. Fakt ist, dass die Schweiz damit Teil der Kampfhandlungen gegen Libyen wurde. Dabei geht es nicht darum, ob wir Ghadhafi für einen Schurken halten oder nicht. Es geht um Grundsätzliches. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als den Sinn und Geist der Neutralität, deren Ziel es immer war, den Kleinstaat Schweiz aus der Machtpolitik und aus bewaffneten Konflikten herauszuhalten. Das hat uns während Jahrhunderten Sicherheit, Ansehen und Respekt verschafft. Doch wer verteidigt heute noch diesen Kern des souveränen und neutralen Staates? Auch in diesem Fall hat nur die SVP gegen den Entscheid des Bundesrates protestiert. Die SVP ist heute die einzige Partei, welche ohne Vorbehalte für eine souveräne, unabhängige und neutrale Schweiz einsteht. Wir tun dies aus Überzeugung und mit allen uns zur Verfügung stehenden Kräften. Toni Brunner Präsident SVP Schweiz