Steuerabzug 11
Wahljahr 2011: Die SVP ist
auf Ihre Spende
angewiesen!
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Zuwendungen an politische Parteien sind neu steuerlich abzugsfähig.
Natürliche Personen können ab dem
Steuerjahr 2011 bei der direkten Bundessteuer bis zu 10‘000 Franken vom
steuerbaren Einkommen abziehen.
Darunter fallen Mitgliederbeiträge,
Zuwendungen sowie Mandatssteuern (Beiträge von Inhabern politischer Ämter). Die Kantone können
die Obergrenze des Abzugs für ihre
Steuern momentan noch selber festlegen. In einigen Kantonen besteht eine
Abzugsmöglichkeit für finanzielle Zuwendungen an politische Parteien, in
anderen noch nicht.
Abzugsfähigkeit von Parteispenden bei den kantonalen Steuern:
Bis 10% des Nettoeinkommens:
Bern: bis 5‘200 Fr. pro Person
• Tessin
• Appenzell Ausserrhoden
Zürich: bis 1‘600 Fr. pro Person
Bis 20% des Nettoeinkommens:
Luzern: bis 1‘500 Fr. pro Person
• Zug
• Nidwalden
Aargau: bis 3‘000 Fr. pro Person
• Wallis
Freiburg: bis 5‘000 Fr. pro Person
Bis zum Gesamtbetrag von 10‘000 Fr.:
• Uri Basel-Land: Parteispenden in unbegrenzter
• Waadt Höhe
• Obwalden
Restliche Kantone: nicht explizit geregelt
Wenden Sie sich bitte bei allfälligen Fragen oder bei grösseren Spendenbeträgen an Ihre
kantonale Steuerbehörde.