Klartext Mai 2016 | Page 6

6 Nein zur Fortpflanzungsmedizin

Eine schrankenlose Selektion

Das neue Fortpflanzungsmedizingesetz ( FMedG ) führt zu einem pauschalen „ Normalitätstest “. Wer den Test nicht besteht , wird ausselektioniert , d . h . der Embryo wird vernichtet . Im Labor wird zwischen „ lebenswert “ und „ lebensunwert “ entschieden .

Wenn bei Paaren mit einer Erbkrankheit der Embryo darauf getestet wird , ob er von dieser Erbkrankheit ebenfalls betroffen ist , ist das gut so . Das Parlament ging jedoch weiter und will nun diese Gentests für alle künstlich befruchteten Embryos zulassen .

Doch auf was werden Embryos von gesunden Paaren überhaupt getestet ?
Man sucht nicht mehr nach einer bestimmten Krankheit , sondern man testet die Embryos , ob sie „ normal “ sind . Wenn diese Embryos – und man bedenke , dass bis zu 12 befruchtet werden dürfen – den „ Normalitätstest “ anhand einer immer länger werdenden Liste von Kriterien nicht bestehen , werden sie ausselektioniert und vernichtet . Bis anhin sagte der Bundesrat immer , dass damit eine ethische Grenze überschritten würde .
Der Mensch darf nicht Herrgott spielen Es darf doch nicht sein , dass allfällig Behinderte und Kranke aussortiert werden . Die Lösung muss heissen „ heilen statt aussortieren “. Dieses Gesetz gefährdet die Solidarität mit behinderten Menschen . Ihre Eltern würden zunehmend einem Rechtfertigungsdruck ausgesetzt werden .
Menschliches Leben würde im Anfangsstadium bewertbar . Es würde

Der Wahn vom perfekten Menschen

Extremes

NEIN

Fortpflanzungsgesetz
Menschliches Leben würde im Anfangsstadium bewertbar . Es würde nur der Embryo ausgewählt , welcher den Perfektionsansprüchen der Eltern und der Gesellschaft genügt und der „ Norm “ entspricht . Das ist eine gefährliche und bedenkliche Entwicklung .
nur der Embryo ausgewählt , welcher den Perfektionsansprüchen der Eltern und der Gesellschaft genügt und der „ Norm “ entspricht . Das ist eine gefährliche und bedenkliche Entwicklung .
Das FmedG muss nochmals überarbeitet werden Bei einem NEIN am 5 . Juni muss das Parlament nochmals über die Bücher und könnte auf den Vorschlag des Bundesrates zurückkommen . Demnach wäre die Präimplantationsdiagnostik nur bei Paaren mit Erbkrankheiten zugelassen .
Die Befürworter des FMedG beschönigen in ihrem Abstimmungskampf die Umstände und reden diese gut .
Doch was heute noch als Tabu gilt , wird morgen möglich sein und übermorgen als selbstverständlich propagiert ! Es muss aber noch einmal eine breite Debatte über ein ethisch verantwortbares Gesetz geführt werden . Das Parlament ging eindeutig zu weit . Deshalb sage ich zum FMedG mit Überzeugung NEIN !
von Ständerat Peter Föhn , Muotathal ( SZ )
Der Zentralvorstand der SVP Schweiz empfiehlt mit 36 zu 23 Stimmen ( 5 Enthaltungen ) die NEIN-Parole zur Änderung des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung ( FMedG ).