6 NEIN zur Hausarztmedizin
Überregulierung im Gesundheitswesen ausbauen?
Der Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung, über welchen wir als direkten Gegenentwurf
zur Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» am 18. Mai abstimmen, ist antiföderalistisch und unnötig. Die
staatliche Regulierung im Gesundheitswesen wird damit weiter ausgebaut.
W
ollen wir wirklich Bundesbern nachgeben und unsere
Verfassung mit einem neuen Artikel 117a anreichern, welcher
die medizinische Grundversorgung
regulieren will? Die Absicht klingt
zwar verlockend, dass „jeder Zugang
zu einer ausreichenden medizinischen
«Die Kantone sind heute durchaus in der Lage, gezielte und
effektive Massnahmen zu implementieren, um mit schwierigen
Situationen, wie zum Beispiel
der Knappheit in einigen Bereichen, umzugehen.»
Nationalrat Guy Parmelin,
Bursins (VD)
Grundversorgung von hoher Qualität“
haben sollte. Trotzdem sollte dieser
Gegenentwurf am 18. Mai abgelehnt
werden.
Zentralistische Regulierungen
Einerseits bedeutet dieser Artikel ein
Eindringen des Bundes in einen Bereich, der in der Hoheit der Kantone
liegt. Andererseits hindert uns nichts
daran, durch die Anpassung bestehender Gesetze, verschiedene Massnah-
men einzuleiten, um die Ausbildung
und Perspektiven von Hausärzten zu
verbessern sowie Akteure in diesem
sensiblen Bereich als medizinische
Grundversorger zu fördern.
kieren damit sogar neue Blockaden
im Gesundheitswesen, die negative
Auswirkungen auf unser gesamtes
Gesundheitssystem und für die Patienten haben werden.
Keine Notwendigkeit für ein Eingreifen des Bundes
Die Kantone sind heute durchaus
in der Lage, gezielte und effektive
Massnahmen zu implementieren, um
mit schwierigen Situationen, wie zum
Beispiel der Knappheit in einigen Bereichen, umzugehen. Es besteht somit
keine Notwendigkeit für einen neuen
Verfassungsartikel, der nur Tür und
Tor für interventionistische Massnahmen einiger Planer des Bundes öffnet.
Es stimmt nachdenklich, wenn der
Staat die direkte Kompetenz erhalten soll „die angemessene Abgeltung
der Leistungen der Hausarztmedizin“ zu bestimmen. Welches sind
die Kriterien, um die angemessene
Entschädigung zu definieren? Wer
bezahlt und wie wird bezahlt? Dies
sind die grundlegenden Fragen und
Sorgen auf die die Anhänger dieses
mehr als unbefriedigenden Gegenvorschlags antworten müssen. Es ist
für sie aber ein Gang auf glühenden
Kohlen. All diese Unbekannten und
die Gefährdung des Föderalismus
machen deutlich, dass bei diesem
Gegenentwurf die Bürgerinnen und
Bürger überzeugt werden müssen, in
weiser Voraussicht am 18. Mai beim
Thema Hausarztmedizin ein NEIN in
die Urne zu werfen.
Problematische Umsetzung
Ich sehe jetzt schon Probleme bei
der Umsetzung, etwa bei der Definition, was eine angemessene und
ausreichende medizinische Grundversorgung von hoher Qualität ist.
Die Konflikte sind bereits vorprogrammiert. Zwischen den unausweichlichen zentralistischen Regelungen des Bundes und den zu Recht
misstrauischen Kantonen, welche eigentlich genug kompetent wären, auf
die Bedürfnisse vor Ort zu reagieren
und Lösungen anzubieten. Wir ris-
von Nationalrat
Guy Parmelin,
Bursins (VD)
Am 18. Mai
NEIN zum Bundesbeschluss über die
medizinische Grundversorgung