Klartext Juni 2016 | Page 9

Bundesrat Guy Parmelin : « Das neue Nachrichtendienstgesetz gewährleistet das Gleichgewicht zwischen der Freiheit des Einzelnen und dem Schutz der Allgemeinheit .»
Anwendung kommen dürfen . Und die Kontrolle ist sehr gross geschrieben . Der Nachrichtendienst muss vor einer gezielten Abhörung die Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Vorstehers des VBS einholen . Auch der Vorsteher oder der Vorsteherin des EJPD und des EDA müssen einverstanden sein . Schlussendlich werden die Massnahmen von der Geschäftsprüfungsdelegation und von einer unabhängigen Aufsichtsinstanz kontrolliert . So gewährleistet das neue Gesetz das Gleichgewicht zwischen der Freiheit des Einzelnen und dem Schutz der Allgemeinheit .
Viele Personendaten werden gesammelt . Was passiert damit ? Wie es bereits jetzt der Fall ist , dürfen Personendaten , die keinen Bezug zur Bedrohungslage aufweisen , nicht verwendet werden und müssen vernichtet werden . Bei der Kabelaufklärung dürfen nur jene Informationen bearbeitet werden , die den vorgängig definierten Suchbegriffen entsprechen . Angaben über natürliche oder juristische Personen aus der Schweiz sind als Suchbegriffe nicht zulässig . Damit wird die Massenüberwachung auch im Bereich der Kabelaufklärung verhindert .
Wo verorten Sie in der Schweiz den grössten Handlungsbedarf , wenn es um die Sicherheit geht ? Wir haben ganz klar Handlungsbedarf im nachrichtendienstlichen Bereich .
Dort geht es um die Bedrohung , die im Moment auch für die Schweiz die grösste ist : der internationale Terrorismus . Im Moment sind uns hier die Hände zu stark gebunden , wir brauchen bessere Augen und Ohren , wenn wir terroristische Absichten auch in der Schweiz frühzeitig erkennen und unterbinden wollen – deshalb ist das neue Gesetz für uns so wichtig . Ein zweites grosses Problem ist der ganze Cyber-Bereich . Hier hat die Bedrohung in den letzten Jahren klar zugenommen . Neben den vielen positiven Eigenschaften kann der Cyber-Bereich eben leider auch für eine grosse Palette von Angriffen und Missbrauch genutzt werden , von einfachem Vandalismus im Internet über Datendiebstahl bis zu richtigen Spionage- und Sabotage-Angriffen . Wir haben auf Stufe Bund zwar schon einiges unternommen für einen besseren Schutz im Cyber-Bereich , wir müssen hier aber sicher noch besser werden und auch die Zusammenarbeit verstäken , z . B . mit den Kantonen und privaten Unternehmen . Der Spionagefall bei der Ruag hat ja gerade wieder gezeigt , wie real dieses Problem ist .
Wie gross schätzen Sie die Gefahr für mögliche terroristische Anschläge in der Schweiz ein ? Die terroristische Bedrohung für die Schweiz bleibt wie in anderen europäischen Ländern erhöht . Diese ist zum einen auf eine hohe Anzahl von dschihadistisch motivierten Reisebewegungen zurückzuführen , aber auch auf die direkten Aufrufe des „ Islamischen Staats “ und weiterer Terrorgruppierungen , Anschläge auf westliche Ziele zu verüben . Wir gehen zwar davon aus , dass unser Land nicht zu den prioritären Zielen des dschihadistischen Terrorismus zählt . Aber zahlreiche Länder , die militärisch gegen den „ Islamischen Staat “ engagiert sind wie auch internationale Organisationen haben Vertretungen in der Schweiz .
Schauen wir zurück auf die ersten sechs Monate : nennen Sie mir drei Punkte , wo Sie zufrieden sind , drei wo Sie unzufrieden sind ( alle aufs VBS bezogen ) in dem , was Sie erreichen bzw . bewegen konnten :
Professionalität und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Armeereform wurde im Parlament klar gutgeheissen
viele positive Kontakte mit ausländischen Ministern
Beschaffungsprozesse müssen effizienter werden
ich möchte eine offene , transparente und ehrliche Unternehmenskultur pflegen
es muss uns gelingen , das Vertrauen in die Verwaltung wieder zu stärken