Reduktion der Zuwanderung 11
ranteil praktisch doppelt so hoch ist wie
ihr Anteil an der Bevölkerung.
Klare Zielsetzungen
Die Grundsätze, welche die Umsetzung
von Art 121a BV gemäss Volkswillen
verfolgen muss, sind klar:
- Die Zuwanderung in die Schweiz ist
über Kontingente und einen Inländervorrang zu steuern und gegenüber heute
markant zu senken. Ein Zustand mit einer jährlichen Netto-Zuwanderung von
80‘000 Personen ist untragbar und wird
die Schweiz langfristig ruinieren.
die ungerechten Lasten zunimmt. Zudem gibt er die rechtliche Selbstbestimmung der Schweiz auf, indem er einen
Vertrag mit der EU über die schweizerische Bundesverfassung stellt.
Handlungsbedarf spitzt sich zu
Im vergangenen Jahr sind erneut netto
fast 80‘000 Personen zusätzlich in
die Schweiz eingewandert, was der
Grössenordnung einer Stadt St. Gallen
entspricht. In den ersten drei Monaten
2015 hat sich die Zuwanderung weiter
beschleunigt. Die SVP hat bereits vor
und Bundesrat
• Wollen EU Veto-Recht geben, Verfassungsartikel soll nur für Nicht-EU-Bürger
gelten, wenn die EU das Freizügigkeitsabkommen nicht anpassen möchte.
• Familiennachzug und Sozialleistungen
sollen nicht eingeschränkt werden.
• Mit diesen beiden oben genannten
Punkten würde der Verfassungsartikel
toter Buchstabe bleiben, da die Zuwanderung heute zu einem überwiegenden Teil
entweder aus der EU oder über den Familiennachzug geschieht.
einem Jahr ein Konzept vorgelegt,
welches die Erreichung des Ziels einer
reduzierten, auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse ausgerichteten Zuwanderung
ermöglicht und fordert den Bundesrat
auf, dieses auf einer bewährten Zuwanderungssteuerung basierende Konzept
umfassend zu übernehmen, vor allem
auch in den sehr problematischen Bereichen des Familiennachzugs (über 50%
der Zuwanderer in die ständige Wohnbevölkerung gehen keiner Arbeit nach)
und bei Ansprüchen an die Sozialversicherungen, bei welchen der Auslände-
- Die Zuwanderung hat sich prioritär und
gezielt auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes auszurichten. Es kann nicht
sein, dass heute über 50% der Zuwanderung der ständigen Wohnbevölkerung
ohne Erwerbstätigkeit erfolgt.
- Die Fehlanreize und das Missbrauchspotenzial der heutigen Zuwanderungsregelung, insb. im Zusammenhang mit
der Personenfreizügigkeit gegenüber
der EU, sind messbar zu reduzieren
(Zugang zum Sozialstaat, Familiennachzug usw.).
und
• Wollen Schutzklausel mit Kontingentierung bei Überschreitung eines bestimmten
Plafonds.
• Dies lässt keine gezielte Steuerung zu,
solange nicht kontingentiert wird und führt
damit zu den gleichen Problemen wie
heute (insb. grosser Teil der Zuwanderung
nicht in den Arbeitsmarkt).
• Bei den heutigen Zahlen müsste die
Kontingentierung sofort wirken, um die
Zuwanderung zu reduzieren. Sind die
Schwellenwerte höher als heute, bringt
das Ganze nichts.
• Der Inländervorrang lässt sich in diesem
Konzept nicht anwenden. Dies ist damit
verfassungswidrig.
• CVP und BDP wollen Zuwanderungsartikel letztlich mit einer neuen Abstimmung
rückgängig machen.
• Die FDP gibt vor, eine strikte Umsetzung
zu wollen. Wenn die EU aber nicht über die
Personenfreizügigkeit verhandelt, will auch
die FDP eine neue Abstimmung.
• Das Konzept der FDP macht faktisch die
gleichen, inakzeptablen EU-Vorbehalte
wie der Bundesrat. Erfolgreiche Verhandlungen sind damit nicht möglich.
• Griffige Massnahmen bei Familiennachzug und eine Beschränkung beim Zugang zu den Sozialwerken verlangen den
Einbezug der EU und damit die Anpassung
des Freizügigkeitsabkommens. Bezüglich
Drittstaaten könnte heute schon gehandelt
werden. Familiennachzug aus Drittstaaten
machte aber im ersten Quartal 2015 „nur“
13% der gesamten Zuwanderung aus.
• Zur Grenzgänger-Problematik macht die
FDP keine Aussage.