Klartext Juni 2015 | Page 11

Reduktion der Zuwanderung 11 ranteil praktisch doppelt so hoch ist wie ihr Anteil an der Bevölkerung. Klare Zielsetzungen Die Grundsätze, welche die Umsetzung von Art 121a BV gemäss Volkswillen verfolgen muss, sind klar: - Die Zuwanderung in die Schweiz ist über Kontingente und einen Inländervorrang zu steuern und gegenüber heute markant zu senken. Ein Zustand mit einer jährlichen Netto-Zuwanderung von 80‘000 Personen ist untragbar und wird die Schweiz langfristig ruinieren. die ungerechten Lasten zunimmt. Zudem gibt er die rechtliche Selbstbestimmung der Schweiz auf, indem er einen Vertrag mit der EU über die schweizerische Bundesverfassung stellt. Handlungsbedarf spitzt sich zu Im vergangenen Jahr sind erneut netto fast 80‘000 Personen zusätzlich in die Schweiz eingewandert, was der Grössenordnung einer Stadt St. Gallen entspricht. In den ersten drei Monaten 2015 hat sich die Zuwanderung weiter beschleunigt. Die SVP hat bereits vor und Bundesrat • Wollen EU Veto-Recht geben, Verfassungsartikel soll nur für Nicht-EU-Bürger gelten, wenn die EU das Freizügigkeitsabkommen nicht anpassen möchte. • Familiennachzug und Sozialleistungen sollen nicht eingeschränkt werden. • Mit diesen beiden oben genannten Punkten würde der Verfassungsartikel toter Buchstabe bleiben, da die Zuwanderung heute zu einem überwiegenden Teil entweder aus der EU oder über den Familiennachzug geschieht. einem Jahr ein Konzept vorgelegt, welches die Erreichung des Ziels einer reduzierten, auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse ausgerichteten Zuwanderung ermöglicht und fordert den Bundesrat auf, dieses auf einer bewährten Zuwanderungssteuerung basierende Konzept umfassend zu übernehmen, vor allem auch in den sehr problematischen Bereichen des Familiennachzugs (über 50% der Zuwanderer in die ständige Wohnbevölkerung gehen keiner Arbeit nach) und bei Ansprüchen an die Sozialversicherungen, bei welchen der Auslände- - Die Zuwanderung hat sich prioritär und gezielt auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes auszurichten. Es kann nicht sein, dass heute über 50% der Zuwanderung der ständigen Wohnbevölkerung ohne Erwerbstätigkeit erfolgt. - Die Fehlanreize und das Missbrauchspotenzial der heutigen Zuwanderungsregelung, insb. im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit gegenüber der EU, sind messbar zu reduzieren (Zugang zum Sozialstaat, Familiennachzug usw.). und • Wollen Schutzklausel mit Kontingentierung bei Überschreitung eines bestimmten Plafonds. • Dies lässt keine gezielte Steuerung zu, solange nicht kontingentiert wird und führt damit zu den gleichen Problemen wie heute (insb. grosser Teil der Zuwanderung nicht in den Arbeitsmarkt). • Bei den heutigen Zahlen müsste die Kontingentierung sofort wirken, um die Zuwanderung zu reduzieren. Sind die Schwellenwerte höher als heute, bringt das Ganze nichts. • Der Inländervorrang lässt sich in diesem Konzept nicht anwenden. Dies ist damit verfassungswidrig. • CVP und BDP wollen Zuwanderungsartikel letztlich mit einer neuen Abstimmung rückgängig machen. • Die FDP gibt vor, eine strikte Umsetzung zu wollen. Wenn die EU aber nicht über die Personenfreizügigkeit verhandelt, will auch die FDP eine neue Abstimmung. • Das Konzept der FDP macht faktisch die gleichen, inakzeptablen EU-Vorbehalte wie der Bundesrat. Erfolgreiche Verhandlungen sind damit nicht möglich. • Griffige Massnahmen bei Familiennachzug und eine Beschränkung beim Zugang zu den Sozialwerken verlangen den Einbezug der EU und damit die Anpassung des Freizügigkeitsabkommens. Bezüglich Drittstaaten könnte heute schon gehandelt werden. Familiennachzug aus Drittstaaten machte aber im ersten Quartal 2015 „nur“ 13% der gesamten Zuwanderung aus. • Zur Grenzgänger-Problematik macht die FDP keine Aussage.