Klartext Juni 2013 | Page 3

Volksinitiative 3 Ein einzigartiges Vertrauensverhältnis Die Privatsphäre ist ein elementares Gut unserer persönlichen Freiheit und prägt das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Dieses bewährte Prinzip ist zurzeit stark gefährdet. Wollen wir unsere Privatsphäre erhalten, so müssen wir jetzt handeln und die Volksinitiative „Schutz der Privatsphäre“ unterzeichnen. D ie Privatsphäre ist gemäss Definition der nichtöffentliche Bereich, in welchem ein Mensch unbehelligt von äusseren Einflüssen sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnimmt. Privatsphäre beruht auf dem Grundsatz von Treu und Glauben, das heisst, der Staat vertraut den Bürgern und die Bürger bezahlen in unserer direkten Demokratie selbstgewählt Steuern. Wie wichtig ist es uns, dass wir einkaufen gehen können, ohne dass jemand unsere Transaktionen einsehen und unseren Lebensstil ablesen kann? Wie wichtig ist es uns, dass ein Arzt über allfällige Beschwerden von uns schweigt und sie nicht zum Dorfgespräch werden? Wie wichtig ist es uns, dass ein Anwalt über Verfahrensdetails schweigt, die uns persönlich betreffen? Wie wichtig ist uns unsere Privatsphäre ganz allgemein? Genau um solche Fragen geht es bei der Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“, welche den Schutz der Privatsphäre in der Verfassung festhalten möchte. Durch die vom Bundesrat geplante Steuerstrafrechtsrevision ist die finanzielle Privatsphäre stark gefährdet. Gegenüber dem Ausland wird der automatische Informationsaustausch angestrebt, was unweigerlich Einsicht des Staates in die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen zur Folge hat. Und auf Daten, die eine Behörde zur Verfügung hat, haben auch andere Behörden Zugriff - der staatlichen Überwachung sind somit keine Grenzen gesetzt. nis des Staates gegenüber dem Bürger eliminieren. Mit der Initiative soll die Unsere Privatsphäre ist eng mit der persönlichen Freiheit und der damit verbundenen Erfolgsgeschichte unseres Landes verknüpft. Durch die Hochhaltung dieses Grundsatzes erhält der Staat keine Übermacht. In der Schweiz deklariert der Bürger traditio- Kantonsrätin und Mitinitiantin Anita Borer (2.v.r.), mit nell seine finanzi- Patrick Walder, Simone Akermann, Pascal Theiler und ellen Verhältnisse Marco Brunner (von links nach rechts) auf dem Bundesmit der Steuer- platz beim Auftakt zur Unterschriftensammlung. erklärung selber, ohne dass der Staat direkt Einsicht hat. Privatsphäre der Einwohner innerDieses dem Bürger entgegengebrachte halb der Schweiz weiter gewährleistet Vertrauen wird belohnt - die Schweiz ist werden, die Unterscheidung zwischen erwiesenermassen eines der steuerehr- Steuerhinterziehung und Steuerbetrug lichsten Länder. Da in der Schweiz die weiterbestehen und somit auch das beSteuererklärung selbständig ausgefüllt währte Verhältnis zwischen Bürger und wird, kennt die Schweiz die Unterschei- Staat erhalten bleiben. Unterstützen Sie dung zwischen Steuerhinterziehung und die Initiative: für unsere Privatsphäre Steuerbetrug. Erst wenn vorsätzlich zum eine elementare Stütze unserer GrundBeispiel gefälschte Urkunden oder Ge- rechte und Garant unserer persönlichen schäftsbücher eingereicht werden, gilt es Freiheit! als Steuerbetrug. Der Bundesrat möchte diese Unterscheidung aufheben und so- von Kantonsrätin Anita Borer, mit das einzigartige Vertrauensverhält- Mitinitiantin, Uster (ZH) www. Helfen Sie mit, unterschreiben Sie noch heute die Volksinitiative: „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ privatsphaereschuetzen.ch