Volksinitiative 3
Ein einzigartiges
Vertrauensverhältnis
Die Privatsphäre ist ein elementares Gut unserer persönlichen Freiheit und prägt das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Dieses bewährte Prinzip ist zurzeit stark gefährdet. Wollen wir unsere Privatsphäre erhalten, so
müssen wir jetzt handeln und die Volksinitiative „Schutz der Privatsphäre“ unterzeichnen.
D
ie Privatsphäre ist gemäss Definition der nichtöffentliche Bereich, in welchem ein Mensch
unbehelligt von äusseren Einflüssen sein
Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnimmt. Privatsphäre beruht
auf dem Grundsatz von Treu und Glauben, das heisst, der Staat vertraut den
Bürgern und die Bürger bezahlen in unserer direkten Demokratie selbstgewählt
Steuern.
Wie wichtig ist es uns, dass wir einkaufen gehen können, ohne dass jemand unsere Transaktionen einsehen und unseren
Lebensstil ablesen kann? Wie wichtig
ist es uns, dass ein Arzt über allfällige
Beschwerden von uns schweigt und sie
nicht zum Dorfgespräch werden? Wie
wichtig ist es uns, dass ein Anwalt über
Verfahrensdetails schweigt, die uns persönlich betreffen? Wie wichtig ist uns
unsere Privatsphäre ganz allgemein?
Genau um solche Fragen geht es bei der
Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“, welche den Schutz der Privatsphäre in der Verfassung festhalten
möchte.
Durch die vom Bundesrat geplante Steuerstrafrechtsrevision ist die finanzielle
Privatsphäre stark gefährdet. Gegenüber
dem Ausland wird der automatische Informationsaustausch angestrebt, was unweigerlich Einsicht des Staates in die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen
zur Folge hat. Und auf Daten, die eine
Behörde zur Verfügung hat, haben auch
andere Behörden Zugriff - der staatlichen Überwachung sind somit keine
Grenzen gesetzt.
nis des Staates gegenüber dem Bürger
eliminieren. Mit der Initiative soll die
Unsere Privatsphäre ist eng
mit der persönlichen Freiheit
und der damit
verbundenen Erfolgsgeschichte
unseres
Landes verknüpft.
Durch die Hochhaltung dieses
Grundsatzes erhält der Staat keine Übermacht.
In der Schweiz
deklariert
der
Bürger traditio- Kantonsrätin und Mitinitiantin Anita Borer (2.v.r.), mit
nell seine finanzi- Patrick Walder, Simone Akermann, Pascal Theiler und
ellen Verhältnisse Marco Brunner (von links nach rechts) auf dem Bundesmit der Steuer- platz beim Auftakt zur Unterschriftensammlung.
erklärung selber,
ohne dass der Staat direkt Einsicht hat. Privatsphäre der Einwohner innerDieses dem Bürger entgegengebrachte halb der Schweiz weiter gewährleistet
Vertrauen wird belohnt - die Schweiz ist werden, die Unterscheidung zwischen
erwiesenermassen eines der steuerehr- Steuerhinterziehung und Steuerbetrug
lichsten Länder. Da in der Schweiz die weiterbestehen und somit auch das beSteuererklärung selbständig ausgefüllt währte Verhältnis zwischen Bürger und
wird, kennt die Schweiz die Unterschei- Staat erhalten bleiben. Unterstützen Sie
dung zwischen Steuerhinterziehung und die Initiative: für unsere Privatsphäre Steuerbetrug. Erst wenn vorsätzlich zum eine elementare Stütze unserer GrundBeispiel gefälschte Urkunden oder Ge- rechte und Garant unserer persönlichen
schäftsbücher eingereicht werden, gilt es Freiheit!
als Steuerbetrug. Der Bundesrat möchte
diese Unterscheidung aufheben und so- von Kantonsrätin Anita Borer,
mit das einzigartige Vertrauensverhält- Mitinitiantin, Uster (ZH)
www.
Helfen Sie mit, unterschreiben Sie noch heute die Volksinitiative: „Ja zum Schutz der Privatsphäre“
privatsphaereschuetzen.ch