Klartext Juni 2013 | Page 10

10 Volksabstimmung vom 22. September 2013 Kampf dem Amtsschimmel Bei der Revision des Arbeitsgesetzes über die am 22. September abgestimmt wird, geht es darum, dass in Tankstellenshops künftig das übliche, auf die Bedürfnisse von Reisenden ausgerichtete Sortiment auch nachts zwischen 01h00 bis 05h00 Uhr verkauft werden kann. Es geht also nicht darum, die Arbeitszeiten der Nacht- und Sonntagsarbeit zu verändern, sondern lediglich darum, dass der Amtsschimmel nachts zwischen 01h00 bis 05h00 Uhr nicht mehr wiehern kann. Heute ist es unsinnigerweise nämlich so, dass in diesen vier Nachtstunden nicht das gesamte Sortiment angeboten und verkauft werden darf. emäss geltendem Recht dürfen Kaffeebars und Kioske, die durch eine Tankstelle betrieben werden, auch nachts und an Sonntagen geöffnet haben, ohne dass dafür eine behördliche Bewilligung notwendig ist. G Tatsache ist, dass heute Betreiber von Tankstellenshops an Hauptverkehrsstrassen mit starkem Reiseverkehr und Autobahnraststätten in Abgedeckte Gestelle in einer Tankstelle. Unter der Blache stehen die verbotenen Produkte, der Nacht einen Teil die zwischen 01h00 und 05h00 Uhr nicht verkauft werden dürfen. des Sortiments nicht zum Verkauf anbieten Zeit ihr ganzes Sortiment verkaufen tens wird sich hier der Markt durch dürfen, also einen Bereich des La- können. Dieses Sortiment muss wei- Angebot und Nachfrage von selbst denlokals absperren oder das Sorti- terhin auf die Bedürfnisse der Reisen- regeln, denn geeignete, sich lohnenment abdecken müssen. Das heisst den abgestimmt sein. Hier ändert sich de Standorte gibt es in der Schweiz mit anderen Worten, Benzin und gegenüber heute nichts. nur wenige. Zweitens steht es den Kaffee dürfen verkauft werden, eine Kantonen frei, die Bewilligung von gegrillte Bratwurst geht auch; eine Die Neuregelung würde derzeit zusätzlichen 24-Stunden-Tankstel24-Stunden-Shops lenshops zu erteilen oder nicht. „Benzin und Kaffee dürfen verkauft wer- betreffen, welche den, eine gegrillte Bratwurst geht auch; schon heute wäh- Lassen wir doch einfach den freien eine rohe Bratwurst, ein Blumenstrauss rend 24 Stunden Markt spielen und überlassen wir es oder ein Haarshampoo hingegen darf Personal beschäf- dem Stimmbürger, wann und wo er tigen dürfen. Es einkaufen möchte. nicht verkauft werden.“ geht also nicht Ständerat Roland Eberle (TG) um eine Liberali- Ich sage deshalb mit Überzeugung rohe Bratwurst, ein Blumenstrauss sierung der Öffnungszeiten, sondern JA zur Teilrevision des Arbeitsgesetoder ein Haarshampoo hingegen darf ausschliesslich um die Aufhebung zes! nicht verkauft werden. der Sortimentsbeschränkung. In Zukunft sollen Betriebe, welche heute bereits 24-Stunden-Kaffeebar, Kiosk und Tankstelle führen können, auch im Shop während der ganzen Die Angst, dass es mit der Aufhebung der Sortimentsbeschränkung zu einer Flut von neuen Shops kommt, ist völlig unbegründet. Ers- von Ständerat Roland Eberle, Weinfelden (TG)