10 Volksabstimmung vom 22. September 2013
Kampf dem Amtsschimmel
Bei der Revision des Arbeitsgesetzes über die am 22. September abgestimmt wird, geht es darum, dass in
Tankstellenshops künftig das übliche, auf die Bedürfnisse von Reisenden ausgerichtete Sortiment auch nachts
zwischen 01h00 bis 05h00 Uhr verkauft werden kann. Es geht also nicht darum, die Arbeitszeiten der Nacht- und
Sonntagsarbeit zu verändern, sondern lediglich darum, dass der Amtsschimmel nachts zwischen 01h00 bis
05h00 Uhr nicht mehr wiehern kann. Heute ist es unsinnigerweise nämlich so, dass in diesen vier Nachtstunden
nicht das gesamte Sortiment angeboten und verkauft werden darf.
emäss geltendem
Recht
dürfen Kaffeebars und Kioske,
die durch eine Tankstelle betrieben werden, auch nachts und
an Sonntagen geöffnet haben, ohne dass
dafür eine behördliche Bewilligung notwendig ist.
G
Tatsache ist, dass
heute Betreiber von
Tankstellenshops an
Hauptverkehrsstrassen mit starkem Reiseverkehr und Autobahnraststätten in Abgedeckte Gestelle in einer Tankstelle. Unter der Blache stehen die verbotenen Produkte,
der Nacht einen Teil die zwischen 01h00 und 05h00 Uhr nicht verkauft werden dürfen.
des Sortiments nicht
zum Verkauf anbieten
Zeit ihr ganzes Sortiment verkaufen tens wird sich hier der Markt durch
dürfen, also einen Bereich des La- können. Dieses Sortiment muss wei- Angebot und Nachfrage von selbst
denlokals absperren oder das Sorti- terhin auf die Bedürfnisse der Reisen- regeln, denn geeignete, sich lohnenment abdecken müssen. Das heisst den abgestimmt sein. Hier ändert sich de Standorte gibt es in der Schweiz
mit anderen Worten, Benzin und gegenüber heute nichts.
nur wenige. Zweitens steht es den
Kaffee dürfen verkauft werden, eine
Kantonen frei, die Bewilligung von
gegrillte Bratwurst geht auch; eine Die Neuregelung würde derzeit zusätzlichen 24-Stunden-Tankstel24-Stunden-Shops lenshops zu erteilen oder nicht.
„Benzin und Kaffee dürfen verkauft wer- betreffen, welche
den, eine gegrillte Bratwurst geht auch; schon heute wäh- Lassen wir doch einfach den freien
eine rohe Bratwurst, ein Blumenstrauss rend 24 Stunden Markt spielen und überlassen wir es
oder ein Haarshampoo hingegen darf Personal beschäf- dem Stimmbürger, wann und wo er
tigen dürfen. Es einkaufen möchte.
nicht verkauft werden.“
geht also nicht
Ständerat Roland Eberle (TG)
um eine Liberali- Ich sage deshalb mit Überzeugung
rohe Bratwurst, ein Blumenstrauss sierung der Öffnungszeiten, sondern JA zur Teilrevision des Arbeitsgesetoder ein Haarshampoo hingegen darf ausschliesslich um die Aufhebung zes!
nicht verkauft werden.
der Sortimentsbeschränkung.
In Zukunft sollen Betriebe, welche
heute bereits 24-Stunden-Kaffeebar,
Kiosk und Tankstelle führen können,
auch im Shop während der ganzen
Die Angst, dass es mit der Aufhebung der Sortimentsbeschränkung
zu einer Flut von neuen Shops
kommt, ist völlig unbegründet. Ers-
von Ständerat
Roland Eberle,
Weinfelden (TG)