Delegiertenversammlung 7
In nur sechzig Jahren hat sich der Ausländeranteil in der Schweiz knapp vervierfacht. Und dies obwohl noch nie
so viele Personen eingebürgert wurden. Betrug der Ausländeranteil 1950
noch 5,9%, stieg er bis 2010 explosionsartig auf über 22% an. Das Bundesamt für Statistik rechnet bis zum Jahr
2035 mit einem weiteren, massiven
Bevölkerungswachstum. Bald schon
könnten über 10 Millionen Menschen
in der Schweiz leben. Mittlerweile bestreitet kaum mehr jemand, dass vor
diesem Hintergrund Handlungsbedarf
besteht. Die Folgen der übertriebenen
Zuwanderung sind gravierend. Denn
mehr Menschen in der Schweiz brauchen beispielsweise mehr Energie und
zusätzliche Infrastrukturen. Sie verursachen mehr Verkehr und brauchen
zusätzlichen Wohnraum. In den Schulen entstehen massive Probleme wegen völlig unterschiedlicher Sprachen
und Kulturen. Die Sozialwerke, allen
voran die Arbeitslosenkasse, die Invalidenversicherung und die Sozialhilfe,
werden zusätzlich belastet, respektive
überlastet. Im Bereich der Sicherheit,
im Speziellen bei der Kriminalität,
haben wir heute schon Riesenprobleme. Fast 50% der Verbrechen werden durch zugewanderte Personen
verübt, in den Gefängnissen sind gar
über 70% Ausländer. Es fehlen seit der
Einführung der Personenfreizügigkeit
weitgehend die Instrumente zur Steu-
erung der Zuwanderung.
Für die SVP ist klar, dass die Handlungshoheit im Bereich der Migration zurückgewonnen werden muss.
Die Zuwanderung ist zu begrenzen
und muss durch die Schweiz selber
gesteuert werden können. Darum
wollen wir von der SVP dem Volk
eine Begrenzungsinitiative vorlegen, welche uns die Steuerungsinstrumente zurückbringt!
Die Delegierten haben am 28. Mai
in Einsiedeln (SZ) mit 420 Stimmen
der Lancierung einer Initiative zur
Begrenzung der Zuwanderung zugestimmt. Die Delegierten der SVP stützen den Kurs der Parteileitung somit
geschlossen.
Eckpunkte einer Volksinitiative zur Begrenzung der
Zuwanderung
Der Zentralvorstand beantragt der Delegiertenversammlung der SVP Schweiz die Lancierung einer
Volksinitiative mit folgenden Eckpunkten:
• Die Einwanderung von Ausländerinnen und Ausländern muss wieder eigenständig steuerbar sein.
• Die Einwanderung muss durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente für alle Bewilligungen des
Ausländer- und Asylrechts begrenzt werden.
• Bei der Erteilung von Aufenthalts-, Niederlassungs- und Grenzgängerbewilligungen ist auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen und den Bedarf nach Arbeitskräften Rücksicht zu nehmen. Dabei
soll ein Inländervorrang gelten.
• Für die Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen sind Kriterien zu definieren,
insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.
• Es besteht kein Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, Familiennachzug und Sozialleistungen.
• Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diese Grundsätze
verstossen.
• Internationale Verträge, die der neuen Verfassungsbestimmung widersprechen, sind anzupassen
oder zu kündigen.
Die Parteileitung wird beauftragt, auf dieser Basis einen Initiativtext auszuarbeiten und zu verabschieden, damit möglichst rasch mit der Unterschriftensammlung begonnen werden kann.