Klartext Juli 2017 | Page 5

Delegertienversammlung in Lausen (BL) 5 Variante 1: Kündigung Das Personenfreizügigkeit- sabkommen mit der EU und ihren Mitgliedstaaten vom 21.06.1999 ist innerhalb von spätestens 12 Monaten nach Annahme dieser Initiative durch Volk und Stände zu kündigen. Variante 2: Zuwanderungs- regelung ist ausschlies- slich Sache der Schweiz Die Zuwanderungsregelung liegt ausschliesslich in der Kompe- tenz der Schweiz. Es dürfen künftig keine internati- onalen Verträge abgeschlossen werden, welche ausländischen Staatsangehörigen eine Perso- nenfreizügigkeit gewähren und bestehende Verträge dürfen nicht im Widerspruch dazu an- gepasst oder erweitert werden. Das Personenfreizügigkeitsab- kommen mit der EU und ihren Mitgliedstaaten vom 21.06.1999 ist - notfalls durch Kündigung - aufzuheben, so dass dieses spätestens 12 Monate nach An- nahme der Volksinitiative ausser Kraft ist. Am Ende sprach Arbeitsgruppen-Präsident und Baselbieter alt Nationalrat Caspar Baader (hier links mit Adrian Amstutz). «Für uns als SVP ist die Lebensrealität der Bevölkerung entscheidend. Diese sieht nämlich so aus, dass etwa die Mieten rasant gestiegen sind, ebenso die Preise für Wohneigentum. Die Staustunden haben sich seit 2007 mehr als verdoppelt. Der Lohndruck wächst und über 50-jährige haben es immer schwerer einen Job zu finden. Dazu kommt, dass die Krankenkassenprämien regelmässig um 4 oder 5 Prozent aufschlagen.» Nationalrat Adrian Amstutz, Fraktionschef «Warum wollen Politiker Teil von grösseren Sys- temen sein? Es macht einfach mehr Spass, ein Land mit einer grösse- ren Bevölkerung und mehr Steuergeldern zu regieren.» Prof. Dr. Reiner Eichenberger Professor Reiner Eichenberger: «Personenfreizügigkeit nach EU-Definition funktioniert ökonomisch nicht.»