Delegertienversammlung in Lausen (BL) 5
Variante 1: Kündigung
Das
Personenfreizügigkeit-
sabkommen mit der EU und
ihren
Mitgliedstaaten
vom
21.06.1999 ist innerhalb von
spätestens 12 Monaten nach
Annahme dieser Initiative durch
Volk und Stände zu kündigen.
Variante 2: Zuwanderungs-
regelung ist ausschlies-
slich Sache der Schweiz
Die Zuwanderungsregelung liegt
ausschliesslich in der Kompe-
tenz der Schweiz.
Es dürfen künftig keine internati-
onalen Verträge abgeschlossen
werden, welche ausländischen
Staatsangehörigen eine Perso-
nenfreizügigkeit gewähren und
bestehende Verträge dürfen
nicht im Widerspruch dazu an-
gepasst oder erweitert werden.
Das Personenfreizügigkeitsab-
kommen mit der EU und ihren
Mitgliedstaaten vom 21.06.1999
ist - notfalls durch Kündigung
- aufzuheben, so dass dieses
spätestens 12 Monate nach An-
nahme der Volksinitiative ausser
Kraft ist.
Am Ende sprach Arbeitsgruppen-Präsident und Baselbieter alt Nationalrat
Caspar Baader (hier links mit Adrian Amstutz).
«Für uns als SVP ist die Lebensrealität der Bevölkerung
entscheidend. Diese sieht nämlich so aus, dass etwa
die Mieten rasant gestiegen sind, ebenso die Preise
für Wohneigentum. Die Staustunden haben sich seit
2007 mehr als verdoppelt. Der Lohndruck wächst und
über 50-jährige haben es immer schwerer einen Job zu
finden. Dazu kommt, dass die Krankenkassenprämien
regelmässig um 4 oder 5 Prozent aufschlagen.»
Nationalrat Adrian Amstutz, Fraktionschef
«Warum wollen Politiker
Teil von grösseren Sys-
temen sein? Es macht
einfach mehr Spass, ein
Land mit einer grösse-
ren Bevölkerung und
mehr Steuergeldern zu
regieren.»
Prof. Dr. Reiner Eichenberger
Professor Reiner Eichenberger: «Personenfreizügigkeit nach EU-Definition
funktioniert ökonomisch nicht.»