Abstimmungen vom 28. Februar
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Heiratsstrafe abschaffen
Am 28. Februar 2016 stimmen wir über die Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ ab. Die Initiative will die Benachteiligung von Ehepaaren bei den Steuern und Sozialversicherungen
beseitigen. Die SVP-Bundeshausfraktion unterstützt diese Initiative.
V
erheiratete Paare werden
heute bei den Steuern und
den
Sozialversicherungen
gegenüber Konkubinatspaaren benachteiligt. Ehepaare versteuern ihr
Einkommen und Vermögen gemeinsam. Kumuliert ergeben sich ein höheres Einkommen und Vermögen,
was durch die Steuerprogression zu
einem höheren Steuersatz führt und
die Ehepaare mit mehr Steuern belastet. Bei unverheirateten Paaren
jährlichen Einkommen ab 120‘000
Franken sind nach der Hochzeit steuerlich schlechter gestellt als vor der
Eheschliessung. Viele Kantone haben
die Heiratsstrafe bereits beseitigt. Bei
den direkten Bundessteuern ist dies
aber noch nicht der Fall. Das will diese Initiative ändern.
Einfache Gemeinschaftsbesteuerung
Bei Annahme der Initiative stehen
verschiedene Möglichkeiten zur Aus-
Die Initiative stärkt die Familien und Ehepaare. Die steuerliche Diskriminierung aufgrund des Zivilstandes wird abgeschafft.
versteuert jeder sein eigenes Einkommen. Zweiverdiener-Ehepaare
ohne Kinder, die jährlich gemeinsam
mehr als 80‘000 Franken verdienen
oder Ehepaare mit Kindern bei einem
wahl, wie Ehepaare fair gemeinsam
besteuert werden können. Als Möglichkeit kommt eine alternative Steuerberechnung in Frage. Hier prüft die
Steuerbehörde im Einzelfall, ob das
Ehepaar von einer Mehrbelastung
betroffen ist. Ist dies der Fall, wird
der Steuerbetrag korrigiert. Oder man
splittet die Steuern. Das gemeinsame Einkommen des Ehepaares wird
zu einem tieferen Satz besteuert. Die
Diskriminierung aufgrund des Zivilstandes wird abgeschafft.
Keine Benachteiligung von Ehepaaren bei den Sozialversicherungen
Auch verlangt die Initiative die Diskriminierung bei den Sozialversicherungen für verheiratete Paare zu beseitigen, namentlich bei der AHV. Sind
beide Ehegatten rentenberechtigt, darf
die Summe der beiden Einzelrenten
heute nicht hö \