Klartext Januar 2016 | Page 7

Abstimmungen vom 28. Februar 7 Heiratsstrafe abschaffen Am 28. Februar 2016 stimmen wir über die Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ ab. Die Initiative will die Benachteiligung von Ehepaaren bei den Steuern und Sozialversicherungen beseitigen. Die SVP-Bundeshausfraktion unterstützt diese Initiative. V erheiratete Paare werden heute bei den Steuern und den Sozialversicherungen gegenüber Konkubinatspaaren benachteiligt. Ehepaare versteuern ihr Einkommen und Vermögen gemeinsam. Kumuliert ergeben sich ein höheres Einkommen und Vermögen, was durch die Steuerprogression zu einem höheren Steuersatz führt und die Ehepaare mit mehr Steuern belastet. Bei unverheirateten Paaren jährlichen Einkommen ab 120‘000 Franken sind nach der Hochzeit steuerlich schlechter gestellt als vor der Eheschliessung. Viele Kantone haben die Heiratsstrafe bereits beseitigt. Bei den direkten Bundessteuern ist dies aber noch nicht der Fall. Das will diese Initiative ändern. Einfache Gemeinschaftsbesteuerung Bei Annahme der Initiative stehen verschiedene Möglichkeiten zur Aus- Die Initiative stärkt die Familien und Ehepaare. Die steuerliche Diskriminierung aufgrund des Zivilstandes wird abgeschafft. versteuert jeder sein eigenes Einkommen. Zweiverdiener-Ehepaare ohne Kinder, die jährlich gemeinsam mehr als 80‘000 Franken verdienen oder Ehepaare mit Kindern bei einem wahl, wie Ehepaare fair gemeinsam besteuert werden können. Als Möglichkeit kommt eine alternative Steuerberechnung in Frage. Hier prüft die Steuerbehörde im Einzelfall, ob das Ehepaar von einer Mehrbelastung betroffen ist. Ist dies der Fall, wird der Steuerbetrag korrigiert. Oder man splittet die Steuern. Das gemeinsame Einkommen des Ehepaares wird zu einem tieferen Satz besteuert. Die Diskriminierung aufgrund des Zivilstandes wird abgeschafft. Keine Benachteiligung von Ehepaaren bei den Sozialversicherungen Auch verlangt die Initiative die Diskriminierung bei den Sozialversicherungen für verheiratete Paare zu beseitigen, namentlich bei der AHV. Sind beide Ehegatten rentenberechtigt, darf die Summe der beiden Einzelrenten heute nicht hö \