Abzocker-Initiative 7
Rasche Verschärfung des
Aktienrechts ist besser
Seit Jahren kämpft die SVP gegen Abzocker, also Manager und Verwaltungsräte, welche sich schamlos aus
den Kassen börsenkotierter Unternehmen bedienen. Dies ist möglich, weil bisher die Aktionäre als Eigentümer nichts zu diesen Vergütungen sagen können. Es ist das Verdienst von Thomas Minder, dass er mit seiner
Initiative dieses Problem aufgegriffen hat. Aber sie geht mit ihren 24 Forderungen zu weit!
D
as Parlament hat am 26. März
2012 nach hartem Ringen mit
einer Aktienrechtsrevision einen indirekten Gegenvorschlag zur Stärkung der Aktionärsrechte verabschiedet.
Darin sind die wesentlichen Punkte der
Initiative enthalten. Wird die MinderInitiative am 3. März 2013 abgelehnt,
könnte die Aktienrechtsrevision sofort
in Kraft gesetzt werden. Würde sie dagegen angenommen, wäre der indirekte
Gegenvorschlag hinfällig. Das Ringen
im Parlament würde von neuem beginnen und sämtliche Massnahmen gegen
die Abzockerei verzögert. Daher hat
genvorschlag lässt ausnahmsweise auch
Abgangs- und Vorausentschädigungen
zu, jedoch nur mit Beschluss der Generalversammlung. Damit wird z.B. der
Spielraum zum raschen Ersatz eines Geschäftsleitungsmitgliedes erhalten.
2. Vergütungsreglement und Vergütungsbericht:
Zentral für eine wirksame Kontrolle
ist, dass gemäss Gegenvorschlag der
Verwaltungsrat der Generalversammlung zwingend ein Vergütungsreglement für sämtliche Entschädigungen an
die Verwaltungs- und Beiräte sowie an
die Geschäftslei„Wird die Minder-Initiative am 3. März 2013
tungsmitglieder zu
abgelehnt, könnte die Aktienrechtsrevision unterbreiten hat.
sofort in Kraft gesetzt werden.“
Alljährlich hat der
Verwaltungsrat
sich ein SVP-Unternehmer-Komitee ge- der Generalversammlung in einem Verbildet, welches sich für die Ablehnung gütungsbericht Rechenschaft über die
der Initiative und die rasche Umsetzung Einhaltung des Vergütungsreglements
des Gegenvorschlages einsetzt.
abzulegen. Diese Lösung schafft Transparenz. Sie ist flexibler als die FestWelches sind die wesentlichen Neue- schreibung der Vergütungsgrundsätze
rungen des Gegenvorschlages?
in den Statuten, wie es die Initiative
verlangt. Und das Mitspracherecht der
1. Genehmigung der Vergütungen Aktionäre ist garantiert.
durch die Aktionäre:
Wie bei der Initiative muss künftig die 3. Jährliche Wiederwahl der VerwalGeneralversammlung jährlich über die tungsräte:
Gesamtsumme der Vergütungen an Der Gegenvorschlag greift auch dieden Verwaltungsrat und die Geschäfts- sen Punkt auf und erklärt die einjährige
leitung entscheiden. Bei der Vergütung Wiederwahl zur
an die Geschäftsleitung können die Ak- Norm. Damit
tionäre gemäss Gegenvorschlag in den verringert sich
Statuten festlegen, dass dieser Beschluss das Risiko, dass
nur konsultative Wirkung hat. Der Ge- Verwaltungsräte
Nationalrat Caspaar Bader lehnt
die Abzocker-Initiative ab und setzt
sich für den Gegenvorschlag ein.
nach der Wahl während der Amtsdauer
von drei Jahren übermässige Bezüge
tätigen. Allerdings hat die Bedeutung
dieser Massnahme abgenommen, da
gemäss Gegenvorschlag sämtliche Vergütungen sowieso von der Generalversammlung genehmigt werden müssen.
Daher kann auch akzeptiert werden,
dass der Gegenvorschlag die Möglichkeit offenlässt, aus Kontinuitätsgründen
zur 3-jährigen Wiederwahl zurückzukehren.
von Nationalrat Caspar Baader, Gelterkinden (BL)
CONTRA
Die Delegierten der SVP Schweiz werden am 26. Januar 2013 die Parole fassen.