10 Volksabstimmung 3. März 2013
Nein zum Bundesbeschluss über
Mit einem neuen Verfassungsartikel soll die Familienpolitik neu definiert und verankert werden. Am 3. März
2013 wird der Bundesbeschluss von National- und Ständerat dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Die SVP
lehnt den Vorschlag ab. Er unterminiert die Bedeutung und den Wert der Familie für Staat und Gesellschaft,
entzieht den Eltern die Verantwortung zur Kindererziehung und verstaatlicht die Kinderbetreuung. Dies widerspricht unseren Vorstellungen von Familie und führt zu enormen Zusatzkosten, die schliesslich der Steuerzahler zu berappen hätte.
I
m Wortlaut beginnt der neue Verfassungsartikel unverfänglich, wenn
er fordert, dass der Bund bei der
Erfüllung seiner Aufgaben die Bedürfnisse der Familie berücksichtigt und er
Massnahmen zum Schutz der Familie
unterstützen kann. Kaum jemand wird
gegen diese allgemeine, unverbindliche Worthülse ernsthaft in Opposition
treten. Konkreter werden die Vorstellungen der Befürworter einer solchen
Familienpolitik schon im zweiten Absatz, wo die Vereinbarkeit von Familie
und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung
im Vordergrund steht und die Kantone
neu zu einem bedarfsgerechten Angebot
an familien- und schulergänzenden Tagestrukturen verpflichtet werden. Knüppeldick wird es, wenn im dritten und
letzten Absatz festgelegt wird, dass der
Bund die nötigen Vorgaben zu machen
hat, wenn die Bestrebungen der Kantone oder Dritter nicht ausreichen sollten.
risch einheitlich aufgebautes, zentral
von Bundesbern diktiertes, flächendeckendes Angebot von staatlichen Kinderkrippen und familienexternen Betreuungsangeboten ist, welches von der
Allgemeinheit zu tragen ist. Ganz nach
dem Gusto all jener politischen Kreise,
denen Gleichstellung und Versozialisierung der Kindererziehung wichtiger
sind als die Freiheit und EigenverantNein zur Verstaatlichung der Kinder- wortung der Eltern in der Erziehung
erziehung
und Betreuung der eigenen Kinder. Es
Klar wird damit, dass das Ziel eigentlich sind die gleichen Kreise, die schon von
nichts anderes als ein gesamtschweize- Grossmüttern und Tanten eine Ausbil-
Gegen frühkindliche, staatliche Fremdbetreuung und
Bevormundung der Eltern
Die kleinste und
bedeutungsvollste Zelle der
Gesellschaft ist
und bleibt die
Familie. Die Familie und eine
liebevolle, konsequente Erziehung sind das entscheidende Fundament für die
gesunde Entwicklung des Kindes.
Kinder brauchen Liebe, Geborgenheit, Zeit und die Präsenz einer engen Bezugsperson, ganz
besonders während der ersten
drei bis fünf Lebensjahre, die
absolut prägend sind, aber auch
danach. Sich Zeit zu nehmen
und Kinder in Eigenverantwortung zu erziehen, ist die
beste Investition in das gelingende Leben der Kinder,
die durch staatliche Fremdbetreuung nicht gleichwertig
ersetzt und die niemals nachgeholt werden kann.
Demgegenüber sind Mütter mit
Mehrfachbelastungen oft schon
längere Zeit vor dem Pensionsalter ausgebrannt, wie jüngere Untersuchungen aus Schweden bestätigen. Ganz sicher ist es nicht
Aufgabe des Bundes, wie es
der Familienartikel will, Grundsätze über die Förderung der
Vereinbarkeit von